Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union zugrunde. SpO § 43.4: „Mit der Anmeldung erkennst du als Teilnehmer die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung (SpO), Veranstalterordnung (VaO), Ligaordnung (LigO), Anti-Doping-Code (ADC), Kampfrichterordnung (KrO), Rechts- und Verfahrensordnung (RVO), Disziplinarordnung (DzO) ) und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für Dich als verbindlich an.“

Deine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein."

Mit Empfang der Startnummer erkläre ich mich als Teilnehmer verbindlich, dass gegen meine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Mit dem Anmeldeformular bestätige ich als Teilnehmer verbindlich, dass ich die Ausschreibung anerkenne.

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung insgesamt oder einzelne Läufe kurzfristig abzusagen oder die Streckenführung zu ändern.

Aufgrund der pandemischen Lage ist es möglich, dass die Veranstaltung auch kurzfristig abgesagt werden muss. Sofern die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt wird, wird die Startgebühr in voller Höhe zurückerstattet!

Den Teilnehmern muss bewusst sein, dass voraussichtlich besondere Hygiene-Maßnahmen am Veranstaltungstag einzuhalten sind. Dabei kann es sein, dass vor und nach dem Wettkampf Mund-/Nasenschutz getragen werden muss. Auch ist es möglich, dass eine Teilnahme (z. B. auf behördliche Anordnung) nur möglich ist, wenn die Teilnehmer gewisse Voraussetzungen erfüllen (z. B. 2G, 2G+, 3G). Hierüber wird rechtzeitig informiert.