Ergebnisse
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Der Langeooger Silvesterlauf ist wieder am Start und in diesem Jahr sogar mit Zeitnahme und Ergebnissen.
Wir haben für Euch vier verschiedene Läufe in zwei Varianten zur Auswahl, die ortsunabhängigen Läufe könnt Ihr an einem Ort Eurer Wahl absolvieren und das über den unten angegebenen Zeitraum, die zweite Variante ist die traditionelle Silvesterlaufstrecke auf Langeoog, die ihr in einem bestimmten Zeitfenster am 31.12. absolvieren könnt.
ortsunabhängiger Lauf 22.12.2021 - 2.1.2022 | originale Silvesterlaufstrecke 31.12.2021 → 8:00 - 18:00 |
5,0 km 10,0 km | 5,6 km 10,4 km |
Für alle Läufe wird die Zeitmessung mit der kostenfreien Spoferan-App erfolgen. Hier könnt Ihr Euch kostenlos einen Account anlegen und Euch auf Eure Lieblingsstrecke oder die Traditionelle Silvesterlaufstrecke auf unserer schönen Insel absolvieren. Im Anschluss an den Lauf freuen wir uns, wenn Ihr im Bereich Community Impressionen und Kommentare zu Euren Läufen abgebt und wir so zumindest auf diesem Wege alle miteinander verbunden sind.
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Laufen und freuen uns auf Eure Bilder.
Sicherheit
Bitte achtet bei Eurer Teilnahme auf den Regelverkehr, da wir uns beim virtuellen Lauf nicht auf einer gesperrten und gesicherten Strecke befinden.
An- und Abreise
Ihr braucht keine An- oder Abreise zu planen und könnt an einem beliebigen Ort teilnehmen.
Für den Lauf auf Langeoog bitten wir Euch in Sportklamotten an den Start zu gehen, da im TSV Heim an dem Tag keine Umkleiden zur Verfügung stehen.
Benötigte Ausrüstung
Ihr benötigt für den Langeooger Silvesterlauf ein Smartphone mit GPS Funktion und ein kostenloses Konto in der Spoferan App.
Siegerehrung
Im Anschluss an die Veranstaltung findet Ihr die Ergebnisse hier auf der Plattform und auch im Artikel in der LangeoogNews
Teilnahmebedingungen
AGB / Teilnahmebedingungen
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Sportagentur SPEED
Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für den Online-Verkauf von Startberechtigungen und Zusatzartikeln aller Art.
Darüber hinaus gelten im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch die weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportagentur SPEED.
Vertragsabschluss
Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung der Adresse sowie die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung bzw. bei Überweisung durch rechtzeitigen Eingang der Zahlung bei der Sportagentur SPEED oder seinen beauftragten Dienstleistungsunternehmen.
Die Sportagentur SPEED nimmt das Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung mit beigefügter Rechnung per Mail an.
Preise und Gebühren
Die angebotenen Preise für die Startberechtigungen oder Zusatzangebote im Internet sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Sportagentur SPEED behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferung
Die „Lieferung“ der bestellten Startplätze erfolgt durch die Zusendung der Startunterlagen. Der Versand wird erst nach Zahlungseingang veranlasst.
Zahlung
Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist nach Vertragsabschluss (Zusendung der Rechnung per Mail) unverzüglich zur Zahlung fällig. Nach 10 Tagen wird die Bestellung ohne weitere Erinnerungen storniert und die Startplätze wieder für den Verkauf freigegeben.
Rückgaben
Eine Rückgabe von Startplätzen ist nur möglich, wenn die Veranstaltung der Sportagentur SPEED abgesagt oder verlegt wird. Im Falle einer Verlegung behalten die Startplätze ihre Gültigkeit; dennoch sind eine Rückgabe und Erstattung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Der Kunde hat die Bestellbestätigung mit Rücktrittserklärung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem angesetzten bzw. verschobenen Veranstaltungstermin an kontakt@sportagentur-speed.de zu senden. Eine Rückgabe von Startplätzen wegen Erkrankung oder sonstiger persönlicher Gründe ist nicht möglich.
Die Kosten für die Bestellung können nur dem ursprünglichen Erwerber der Startplätze zurückerstattet werden. Der ursprüngliche Erwerber ist die Person, deren Namen in der Datenbank hinter dem jeweiligen Kauf hinterlegt ist (Kunden-Nr.).
Beim Verkauf von Startplätzen für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht (s.o.) des Kunden nicht besteht. Jede Bestellung von Startplätzen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Sportagentur SPEED (Zusendung der Rechnung) oder seiner Dienstleister bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Datenschutzgrundverordnung
Es gilt die separat veröffentlichte Datenschutzerklärung. (https://www.sportagentur-speed.de/datenschutz/)
Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der Sportagentur SPEED in Neuenstein. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Sportagentur SPEED in Neuenstein.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 12/2021
Sportagentur SPEED
Schlossbergweg 4
36286 Neuenstein
Haftungsvereinbarung für die Teilnahme am Langeooger Silvesterlauf
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die durch die Teilnahme entstehen. Da es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt, kann der Veranstalter keine Sicherung der Strecke vornehmen und gewährleisten. Eine Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr als privates Training.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Der Teilnehmer weiß, dass es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt. Er startet auf eigenes Risiko und muss sich strikt an die Verkehrsordnung halten. Die Teilnahme erfolgt als privates Training und lediglich die hierbei übertragenen Daten werden für die Auswertung der Ergebnisse vom Veranstalter genutzt.
Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Bedienung der App oder des Smartphones und der dadurch fehlerhaften Ergebnisse. Die Kompatibilität des verwendeten Smartphones ist vom Teilnehmer vor dem Start sicherzustellen und die Anweisungen der App/ des Veranstalters sind vom Teilnehmer einzuhalten. Der Teilnehmer muss sich vor seinem Start zudem mit dem Ablauf der virtuellen Veranstaltung in der App und durch alle vom Veranstalter auf SPOFERAN.com zur Verfügung gestellten Informationen vertraut machen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Haftungsausschlusses oder sonstige einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§4 Hygiene- und Coronamaßnahmen
Ich versichere, dass ich im Falle der Erforderlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen zu jeder Zeit einhalte, insbesondere an Stellen wo Warteschlangen schnell entstehen. Außerdem halte ich mich an die am Veranstaltungstag geltenden Vorschriften, ggf. an die Bundes- und Landesvorgaben im Bezug auf die Eindämmung der Corona-Pandemie. Über Hygieneregeln bin ich bereits aufgeklärt und befolge die ausgeschilderten Regeln dauerhaft.
§5 Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung:
Erklärungen des Teilnehmers:
· Ich versichere, diese Erklärung vollständig gelesen und verstanden habe und ich ihr zustimme.
· Ich versichere, dass ich volljährig bin und dass mein Geburtsdatum sowie alle anderen von mir gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
· Ich bestätige, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) mich in einem guten Gesundheitszustand befinde und körperlich in der Lage dazu bin, sicher am Langeooger Silvesterlauf teilzunehmen. Ich bezeuge, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) unter keinen bekannten oder erkennbaren körperlichen oder geistigen Einschränkungen leide, die meine Fähigkeit (und/oder die Fähigkeit meines minderjähriges Kindes), sicher am Langeooger Silvesterlauf teilzunehmen, beeinträchtigen könnten oder die dazu führen könnten, dass meine Teilnahme (und/oder die Teilnahme meines minderjährigen Kindes) eine Gefahr für mich selbst oder andere darstellt.
· Ich erkenne hiermit an, dass der Veranstalter des Langeooger Silvesterlauf allen Teilnehmern nahelegt und empfiehlt, sich vor der Teilnahme eine medizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung von ihrem behandelnden Arzt ausstellen zu lassen.
· Ich bestätige, dass mir (und/oder meinem minderjährigen Kind) kein praktizierender Arzt von der Teilnahme abgeraten oder mich gewarnt hat.
· Ich nehme zur Kenntnis, dass ich selbst dafür verantwortlich bin, meine eigene körperliche und mentale Fitness (und/oder die körperliche und mentale Fitness meines minderjährigen Kindes) während des Wettkampfs laufend zu kontrollieren, und ich versichere, dass ich mich (und/oder mein minderjähriges Kind) umgehend vom Wettkampf zurückziehe und das zuständige Personal benachrichtige, sobald meine weitere Teilnahme (und/oder die meines minderjährigen Kindes) eine Gefahr für mich selbst oder andere darstellen sollte.
§ 6 Teilnahme als aktive Teilnehmer, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer)
(1) Mindestalter & andere persönliche Daten
Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die Sportagentur Sportagentur SPEED berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmer ihr Ticket nicht selbst gebucht haben, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der Sportagentur Sportagentur SPEED, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.
Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt werden, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmerinnen.
(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln
Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen.
Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
Ich verpflichte mich, mich mit allen schriftlichen bzw. veröffentlichten Regeln des Veranstalters sowie des Anbieters des Veranstaltungsorts vertraut zu machen und sie zu befolgen. Des Weiteren verpflichte ich mich, alle Anweisungen, Anleitungen und Entscheidungen von Sportagentur SPEED und den Mitarbeitern des Veranstaltungsorts zu befolgen. Außerdem erkläre ich mich damit einverstanden, diese Regeln, Anweisungen, Anleitungen oder Entscheidungen keinesfalls und zu keinem Zeitpunkt infrage zu stellen.
Ich verpflichte mich ferner, mich jederzeit angemessen zu verhalten, alle Personen, Anlagen und Einrichtungen respektvoll zu behandeln und mit einer kooperativen und positiven Einstellung am Event teilzunehmen.
Ich bestätige, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) weder gegenwärtig noch zum Zeitpunkt des Events unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehen werde, die mich (und/oder mein minderjähriges Kind) in irgendeiner Weise an der sicheren Teilnahme am Langeooger Silvesterlauf hindern würden. Soweit ich im Anschluss an das Event Alkohol zu mir nehme, übernehme ich dafür die volle Verantwortung.
Insbesondere anerkenne und verpflichte ich mich, folgende Regeln einzuhalten: 1) außerhalb der ausgewiesenen Bereiche ist kein Urinieren oder Defäkieren gestattet; 2) auf dem Parcours sind Radfahrzeuge oder Haustiere zu keinem Zeitpunkt erlaubt; 3) Kleidung, Requisiten oder Ausrüstungen, die ein unnötiges Risiko für Teilnehmer, Zuschauer oder Mitarbeiter darstellen, sind nicht gestattet und 4) zivil- und strafrechtliche Gesetze einschließlich straßenverkehrsrechtlicher Regelungen sind einzuhalten
(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen (z.B. Pandemien) bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.
(5) Die zugeteilten Startnummern sind personengebunden und dürfen vor oder während der Veranstaltung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung mit anderen Teilnehmerinnen getauscht werden.
(6) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit Sportagentur SPEED Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Startplätze für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten oder Startplätzen ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch Sportagentur SPEED bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten und Startplätze.
(7) Nach Anmeldeschluss besteht ausschließlich die Möglichkeit sich vor Ort am Veranstaltungstag gegen eine Gebühr nachzumelden, sofern die Kapazitäten in den einzelnen Startwellen dies ermöglichen.
Mir ist bekannt, dass alle Gebühren und verbundenen Ausgaben (einschließlich optionale Produktkäufe), die bei der Registrierung für dieses Event entrichtet wurden, nur erstattungsfähig sind, soweit das gesamte Event von Sportagentur SPEED abgesagt oder auf einen anderen Tag verlegt wird.
Ich erkenne an, dass Sportagentur SPEED im alleinigen Ermessen das Event verzögern, abändern oder absagen kann, falls die Umstände, natürliche oder von Menschen verursachte Notsituationen die Durchführung des Events unzumutbar erschweren oder unsicher machen. Ich stimme zu, dass eine „Notsituation“ jedes Ereignis ist, das nicht von Sportagentur SPEED zu vertreten ist, wie u. a. starker Wind, extreme Niederschläge oder Hagel, Wirbelstürme, starkes Gewitter, Orkane, Erdbeben, Überschwemmungen, Terrorakte, Feuer, angedrohter oder tatsächlicher Streik, Personalausfall oder Arbeitsniederlegung, Aufstände, Katastrophenfälle, Pandemien, und unvermeidbare Unglücksfälle. Für den Fall einer in diesem Absatz beschriebenen Verzögerung oder Abänderung oder der Absage des Events ist mir bekannt, dass Sportagentur SPEED nicht für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden kann.
Langeooger Silvesterlauf 2021 ist eine virtuelle Veranstaltung. Die Ergebnismessung erfolgt selbstständig über eine der folgenden Übertragungsmethoden:
Teilnahmekategorien
Details anzeigenVeranstaltungsort & Strecken
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