Podmínky loterie a účasti

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Gewinnspiel: Erfahrungsberichte im SPOFERAN-Sportnetzwerk

Allgemeines

Eine Teilnahme am Gewinnspiel „Erfahrungsberichte im SPOFERAN-Sportnetzwerk“ im Zeitraum vom 17.05.2026 bis einschließlich 26.05.2026, 23:59 Uhr, der SPOFERAN GmbH, Leipziger Str. 5, 94060 Pocking, Deutschland, nachfolgend „Veranstalter“, ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

Unter allen gültigen Erfahrungsberichten, die im genannten Zeitraum über den beschriebenen Weg eingereicht und im SPOFERAN-Sportnetzwerk veröffentlicht werden, werden 2 Wunschgutscheine im Wert von jeweils 25 Euro per Zufall verlost.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Drittplattformen, insbesondere Meta, Instagram oder Facebook, und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert, sofern relevant. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren, die im Zeitraum vom 17.05.2026 bis einschließlich 26.05.2026, 23:59 Uhr, einen Erfahrungsbericht zu einem Wettkampf per E-Mail an presse@spoferan.com einreichen und deren Erfahrungsbericht anschließend im SPOFERAN-Sportnetzwerk veröffentlicht wird.

Der Erfahrungsbericht muss einen tatsächlichen persönlichen Bezug zu einem Wettkampf haben und inhaltlich ausreichend wertvoll sein. Erforderlich ist insbesondere, dass der Beitrag mehr enthält als nur eine kurze Bewertung oder wenige allgemeine Sätze. Als Orientierung gilt eine Mindestlänge von 500 Zeichen inklusive Leerzeichen. Der Beitrag soll persönliche Eindrücke, Erlebnisse, besondere Momente, Herausforderungen, Emotionen oder konkrete Erfahrungen rund um den Wettkampf enthalten.

Ein perfekter oder vollständig ausformulierter Text ist nicht erforderlich. Auch Stichpunkte können ausreichen, sofern daraus ein inhaltlich wertvoller Erfahrungsbericht erstellt und veröffentlicht werden kann.

Wird ein Foto mitgeschickt, muss ausdrücklich bestätigt werden, dass das Foto im SPOFERAN-Sportnetzwerk veröffentlicht werden darf und die dafür erforderlichen Rechte bzw. Einwilligungen vorliegen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Erfahrungsbericht bis spätestens 26.05.2026, 23:59 Uhr, per E-Mail an presse@spoferan.com eingereicht und anschließend vom Veranstalter als veröffentlichungsfähig eingestuft sowie im SPOFERAN-Sportnetzwerk veröffentlicht wird.

Pro veröffentlichter Erfahrungsbericht erfolgt eine Teilnahme an der Verlosung. Veröffentlicht eine Person mehrere gültige Erfahrungsberichte im Aktionszeitraum, nimmt sie entsprechend mehrfach an der Verlosung teil.

Teilnahmeschluss ist der 26.05.2026 um 23:59 Uhr.

Ausschluss vom Gewinnspiel

Der Veranstalter behält sich vor, Personen oder Beiträge von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei

  • Manipulationsversuchen oder Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,

  • falschen oder unvollständigen Angaben,

  • automatisierten Teilnahmen,

  • rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder sonst unangemessenen Inhalten,

  • fehlenden oder unzureichenden Rechten an eingesendeten Fotos, Texten oder sonstigen Materialien,

  • Beiträgen, die keinen erkennbaren persönlichen Wettkampfbezug haben,

  • Beiträgen, die die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht erfüllen.

Im Falle eines Ausschlusses können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

Gewinnermittlung

Die Gewinner:innen werden per Zufallsprinzip unter allen gültigen Teilnahmen ermittelt, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Die Auslosung erfolgt am 27.05.2026.

Gewinn und Gewinnvergabe

Der Gewinn besteht aus 2 Wunschgutscheinen im Wert von jeweils 25 Euro.

Die Gewinner:innen werden nach der Auslosung persönlich informiert. Zusätzlich werden die Gewinner:innen im SPOFERAN-Sportnetzwerk, insbesondere in den Sportnachrichten, bekanntgegeben.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.

Ferner haftet der Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspielseite, der E-Mail-Übermittlung oder sonstiger technischer Systeme bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter. Weiterhin übernimmt der Veranstalter keine Garantie dafür, dass die Gewinnspielseiten, Links oder digitalen Angebote auf dem jeweiligen Endgerät ordnungsgemäß funktionsfähig sind.

Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, Veröffentlichung des Erfahrungsberichts, Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner:innen sowie ggf. Versand oder Übergabe des Gewinns.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Gewinnabwicklung erforderlich ist, z. B. an Gutscheinanbieter oder Versanddienstleister, und nur in dem dafür notwendigen Umfang.

Mit der Einreichung eines Erfahrungsberichts erklären sich die Teilnehmer:innen damit einverstanden, dass der eingereichte Erfahrungsbericht im SPOFERAN-Sportnetzwerk veröffentlicht und im Rahmen der Aktion redaktionell bearbeitet werden darf, sofern der Sinn des Beitrags dadurch nicht verfälscht wird.

Weitere Informationen zum Datenschutz, einschließlich der Betroffenenrechte, sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu finden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters vereinbart.