Triatlon
- 04. dub 15:00 - 06. dub 2025 16:00
- Jugendherberge Rothenburg, Mühlacker 1, 91541 Rothenburg ob der Tauber, DE
- Zaregistrujte se do 17. březen 2025 0:00
- Účast od 90 €
Teilnahme-Bedingungen
1. Anmeldung und Reservierungsbestätigung
1.1 Mit der Anmeldung bietet der/die Erziehungsberechtigte dem Bayerischen Triathlon-Verband e.V. (BTV) den Abschluss eines Teilnahme-Vertrages verbindlich an. Dies erfolgt online mit dem offiziellen Anmeldeformular.
1.2 Der Teilnahme-Vertrag kommt mit der Annahme durch den BTV zustande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung beim BTV. Über die Annahme der Anmeldung unterrichtet der BTV den/die Erziehungsberechtigte/n durch die Übersendung einer verbindlichen Teilnahmezusage per E-Mail.
1.3 Der/ Die Erziehungsberechtigte ist der Vertragspartner des BTV.
1.4 Mit der Anmeldung werden vom Erziehungsberechtigten die Teilnahme-Bedingungen des Camps verbindlich anerkannt.
1.6 Mit der Buchung der/die Erziehungsberechtigte mit dem BTV einen Vertrag ab, der dem Kind einen Platz im gewählten Camp sichert.
Im Falle einer Stornierung der Buchung oder eines Nichterscheinens am Camp behält sich der BTV vor, gemäß der aktuell geltenden AGBs eine Stornorechnung zu stellen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Die für das jeweilige Angebot in der Ausschreibung gennannten Teilnahmevoraussetzungen werden mit der Anmeldung anerkannt.
2.2 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend. Werden diese Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer vorher oder auch zu Beginn während des Lehrgangs von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
3. Kosten
3.1 Die Gebühren ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibungen. Über die jeweiligen Teilnahmegebühren erhält der Teilnehmer eine Rechnung.
3.2 Kosten für Nebenleistungen, die nicht in der Campgebühr enthalten sind, zahlt der Teilnehmer gesondert.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung erfolgt im Zuge der Anmeldung. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.
4.2 Folgende Zahlungsmöglichkeiten bietet der BTV:
Zahlung per Kreditkarte
Zahlung per Lastschrift
4.3 Bei Rücklastschriften nicht erfolgreicher Bankeinzüge werden angefallene Bankgebühren dem Zahlenden berechnet.
5. Rücktritt
5.1 Der Vertragsnehmer kann jederzeit vor Campbeginn zurücktreten. Dies hat im Interesse des Vertragspartners und aus Gründen der Beweissicherung generell schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem dieser beim BTV eingeht. Maßgebend ist der Email-Eingang.
5.2 Erfolgt ein Rücktritt nach Campbeginn, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Gebühren.
5.3 Im Falle eines Rücktritts bzw. des Nichterscheinens des zum Camp aus Gründen, welche der BTV nicht zu vertreten hat, kann der BTV angemessenen Ersatz für die Campvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des Campplatzes zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:
Bei Absage 29 bis 56 Tage vor Campbeginn 25% der Gebühren
8 bis 28 Tage vor Camp-Beginn 50% der Gebühren
1 bis 7 Tage vor Camp-Beginn 70% der Gebühren
Bei Rücktritt am Tag des Campbeginns oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Betrag fällig.
Dem Teilnehmer steht es jedoch in jedem Fall frei nachzuweisen, dass dem BTV kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
5.4 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer im Falle eines Rücktritts bei Camps des BTV möglichst gering zu halten, empfiehlt der BTV den Abschluss einer Reiserücktrittskosten bzw. Reiseabbruchversicherung.
6. Absage durch den BTV, Ausschluss vom Lehrgang
6.1 Der BTV kann Camps ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Ort verlegen, wenn
6.1.1 schlechte Wetter- oder Witterungsverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben,
6.1.2 die Durchführung des Lehrgangs für den BTV nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf das Camp, bedeuten würden. Es gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Über eine Mindestteilnehmerzahl informiert die Ausschreibung.
6.2 Im Falle der Absage durch den BTV werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Gebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
6.3 Der BTV kann den Teilnehmer von der Teilnahme an dem Camp ausschließen, sofern dafür ein wichtiger Grund in der Person des Teilnehmers gegeben ist und dem BTV die Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. Eine Teilnahme ist dem BTV insbesondere dann nicht zumutbar, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Camps erheblich stört oder Anordnungen der Campleitung nicht befolgt. Über den Ausschluss entscheidet die Campleitung. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.
7. Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Camp teil. Der BTV haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Camp bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom BTV oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet der BTV nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Camps.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der BTV unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Für sonstige Schäden haftet der BTV unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine weitergehende Haftung des BTV findet nicht statt. Soweit die Haftung des BTV ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist die Haftung des BTV auf den zweifachen Campbetrag begrenzt.
Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Campteilnehmer/dessen Erziehungsberechtigte selbst verantwortlich.
8. Leistungs-/Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Camps von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die vom BTV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der BTV ist insbesondere berechtigt, nach billigem Ermessen die Durchführung des Camps auch anderen Verantwortlichen als den in der Ausschreibung namentlich benannten Verantwortlichen zu übertragen.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Lehrgangsvertrages zur Folge.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nürnberg.
Januar 2025