17. Haßbergritt/-sprint/-test 2026 Reglement/Haftungsausschlusserklärung
1. Einleitung
Das vorliegende Reglement findet auf den MTB-Wettbewerb „Haßbergritt/-sprint/-test“ am Sa. 09. Mai 2026 in Hofheim i.UFr. Anwendung. Der TRIA TC Hofheim e.V. ist Veranstalter des Marathons. Mit Meldung, Zahlung und/oder Teilnahme an dem Marathon erkennt jeder Teilnehmer dieses Reglement an. Einräder fahren den Haßbergtest und werden wieder in 2 Kategorien, jedoch (- bis 29 Zoll- und -unlimited >29 Zoll bzw geschaltet-) unterschieden. Ein zweigeteilter Kids Cross/ Mini KC wird wieder vorgeschaltet. Die Gravelwertung umfasst nachfolgende Kriterien: Graveler fahren den Haßbergsprint. Für die Teilnahme sind zugelassen:
- Gravel oder CX Räder mit Rennradlenker, kein E-Antrieb, Reifengröße 28 Zoll (Breite nicht limitiert)
1.1 Allgemeines
Das Rennen ist ein Rennen für Einzelfahrer und unabhängig vom persönlichen Status offen für jeden MTB-Fahrer, d.h. ausdrücklich auch für Profis und reine Hobbyfahrer.
1.2 Teilnahmevoraussetzung
Es genügt eine Anmeldung (ONLINE oder schriftlich), die damit verbundene Anerkennung des Reglements sowie das Entrichten des Startgeldes.
Teilnehmer müssen am Tag des Starts des Rennens mindestens 16 Jahre alt sein. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten während der gesamten Rennveranstaltung ist die Teilnahme auch ab 14 Jahren erlaubt. Für eine Teilnahme sind ohne Ausnahme nur Fahrer mit einem MTB zugelassen. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht notwendig.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Marathon selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen des Veranstalters die Unbedenklichkeit der Teilnahme nachzuweisen.
Der Veranstalter behält sich zu jedem Zeitpunkt vor, die Anmeldung eines Teilnehmers zurückzuweisen; hinsichtlich weiterer Regelungen, die Rücktritt oder Kündigung durch den Teilnehmer oder den Veranstalter betreffen, verweisen wir auf das Reglement.
1.3 Wertungskategorien
· Junioren /-innen I 14-16 Jahre
· Junioren /-innen II 17-18 Jahre
· Elite 19-29 Jahre Damen Elite 19-29 Jahre
· Master I 30-39 Jahre Damen Master I 30-39 Jahre
· Master II 40-49 Jahre Damen Master II 40-49 Jahre
· Master III 50-59 Jahre Damen Master III 50-59 Jahre
· Master IV 60 plus Damen Master IV 60 plus
· Team 4 Teilnehmer mit gleichem Mannschaftsnamen
1.4 Anmeldung
Die Anmeldungen erfolgen ONLINE via www.tria-hofheim.de, oder auf dem Postwege durch Einsenden des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars an den Veranstalter.
1.5 Stornierung
Im Falle einer Abmeldung hat diese schriftlich bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Für die Bearbeitung der Abmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Bei späteren Abmeldungen erfolgt keine Rückerstattung.
2. Rennablauf
2.1 Allgemein
Der Haßbergritt/-sprint/-test sind Rennen, die bestimmten Abläufen und damit festgelegten Zeiten folgen.
2.2 Briefing
Ein Briefing für alle Wettkampfteilnehmer findet 20 min vor dem Rennen statt. Sinn dieses Briefings ist es, die Teilnehmer auf die Besonderheiten, z.B. Gefahrstellen etc., der verschiedenen Strecken aufmerksam zu machen. Das Briefing wird vom Rennleiter abgehalten. Die Teilnahme ist für alle Starter Pflicht.
2.3 Zeitnahmen
Es wird mit einem EDV-unterstützten Zeitnahmesystem handgestoppt. Die Zeitnahme erfolgt direkt bei Zieldurchfahrt. Es werden keine Datenchips verwendet. Jeder Teilnehmer ist für die Sichtbarkeit seiner Startnummer selbst verantwortlich.
2.4 Start
Die Startaufstellung erfolgt 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Titelverteidiger, Profis und andere prominente Spitzenfahrer erhalten einen Startblock vor allen anderen Startern. Dahinter erfolgt die Aufstellung nach weiteren Startnummern.
Während der Neutralisation ist das Überholen allgemein und vor allem das des Führungsfahrzeuges verboten.
Teilnehmer, die nach der offiziellen Startzeit an den Start kommen, werden nicht mehr auf die Strecke gelassen.
2.5 Kontrollstellen Strecke
Auf der Strecke gibt es bis zu 3 Kontrollstellen, die den Teilnehmern vorher unbekannt sind und von allen Teilnehmern passiert werden müssen. Hier werden die Startnummern erfasst und ausgewertet.
2.6 Ziel
Bei der Zielankunft wird die Startnummern eingelesen und für das Erstellen der Wertung erfasst.
3. Ausscheiden aus dem Rennen
3.1 Ausstieg aus dem Rennen
Teilnehmer, die egal aus welchen Gründen, das Rennen zu irgendeinem Zeitpunkt nicht fortsetzen wollen, sind verpflichtet, sich beim Rennleiter, dem Streckenposten oder unter der veröffentlichten Notfallnummer umgehend abzumelden. Passiert dies nicht, behält sich der Veranstalter vor, auf Kosten dieser Teilnehmer eine Suchaktion über die entsprechenden Noteinsatzkräfte einzuleiten. Wer aus dem Rennen ausscheidet, muss seine Startnummer an den Rennleiter oder in der Akkreditierung gegen Quittung zurückgeben.
4. Ausrüstung
4.1 Helmpflicht
Ohne Ausnahme besteht zu jedem Zeitpunkt Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entsprechen und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst sein.
4.2 Bekleidung und Ausrüstung
Jeder Teilnehmer muss sich einer MTB-Strecke entsprechend ausrüsten.
4.3 Startnummern
Jeder Teilnehmer erhält zwei Startnummern für den Lenker und Trikot. Diese Nummern sind während des Rennens zu jedem Zeitpunkt immer gut sichtbar/erkennbar sein!
5. Allgemeines
5.1 Umweltschutz / Müllentsorgung
Das Rennen führt durch landschaftlich wunderschöne Gegenden. Daher sind die Regeln hier einfach: wer außerhalb einer Kontroll- oder Versorgungsstation Müll/Dinge jedweder Art (auch Trinkflaschen) wegwirft, wird disqualifiziert.
5.2 Doping
Die Veranstalter des Rennens distanzieren sich von jedem, der mit der Absicht sich einen Vorteil zu verschaffen, unerlaubte Stimulanzien seinem Körper, in welcher Art auch immer, zuführt. Der nachhaltig begründete Verdacht genügt für eine sofortige Disqualifikation. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, nicht angekündigte Dopingkontrollen vorzunehmen.
6. Die Renn-Regeln
6.1 Das Rennen findet auf öffentlichen und NICHT abgesperrten Strecken statt. Alle Fahrer müssen daher zu jedem Zeitpunkt die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO), auch in Rennsituationen strengstens beachten. Der Veranstalter ist verpflichtet, Rennteilnehmer und Begleitpersonal bei einmaligem groben oder mehrmaligen Verstößen gegen die Vorschriften der StVO von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
6.2 Es gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Kurven dürfen unter überhaupt keinen Umständen geschnitten werden.
6.3 Langsame Fahrer müssen Platz machen für schnellere Fahrer, die überholen wollen, insbesondere an Abschnitten wo z.B. geschoben wird.
6.4 Es gilt zu jedem Zeitpunkt das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness unter allen Teilnehmern.
6.5 Es ist dem Können entsprechend zu fahren, alle Streckenabschnitte, besonders aber die unübersichtlichen, sind mit größtmöglicher Vorsicht zu befahren und es ist zu jedem Zeitpunkt die Bremsbereitschaft, insbesondere in den Abfahrten, aufrecht zu halten.
6.6 Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Die BaySF weist auf die Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege hin, z.B. abgestorbene oder kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen. Eine Verkehrssicherungspflicht der BaySF im Wald und auf dem Wald gleichgestellten Flächen, z.B. Waldwegen besteht nicht. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Der Veranstalter und die BaySF übernehmen keinerlei Haftung. Die BaySF können bei Vorliegen wichtiger Gründe dem Teilnehmer einen Platzverweis erteilen.
Achtung: Die Straßen sind öffentlich und NICHT für das Rennen gesperrt, Gegenverkehr ist möglich, sogar wahrscheinlich. Andere Teilnehmer sind auf Gefahren stets aufmerksam zu machen.
6.7 Bei Defekten und Verletzungen ist, soweit dies möglich ist, die Strecke sofort frei zu machen und eine Erstversorgung bzw. Reparatur am Rande vorzunehmen.
6.8 Im Falle eines Zielspurtes ist ein Spurwechsel nicht erlaubt.
7. Rennleitung, Jury, Protest, Strafen und andere Sanktionen
7.1 Rennleitung und -kommissär
Grundsätzlich trifft die Rennleitung alle Entscheidungen, die den sportlichen Ablauf des Rennens betreffen.
7.2 Protest
Im Rahmen des Rennens kann es trotzdem zu vorsätzlichen und unbeabsichtigten Regelverstößen durch Teilnehmer. Kann die Rennleitung hier keine Entscheidung fällen, steht es jedem Teilnehmer frei, Protest gegen angenommene Regelverstöße bis spätestens 15 Minuten nach Ende des Rennens bei der Jury schriftlich einzureichen. Dafür ist eine Protestkaution in Höhe von 50,00 Euro zu hinterlegen, die im Falle eines verlorenen Protestes beim Veranstalter verbleibt.
7.3 Jury
Über den Protest entscheidet eine Jury, die der Veranstalter zusammenstellt. Jeder Teilnehmer unterwirft sich im Rahmen des Marathons ausdrücklich den durch diese Jury getroffenen bindenden Entscheidungen und verzichtet auf weitergehende Geltendmachung etwaiger Ansprüche.
7.4 Strafen und andere Sanktionen
Es ist unmöglich und auch nicht gewollt, alle denkbaren Verstöße aufzulisten. Daher werden hier nur einige aufgezählt mit der ausdrücklichen Information, dass die Rennleitung in Absprache mit dem Veranstalter weitere, hier nicht aufgeführte Aktionen mit Strafen ahnden kann.
Eine Strafe ist in einem ersten Schritt immer eine Zeitstrafe, wenn aufgrund der besonderen Schwere des Verstoßes nicht eine Disqualifikation/Ausschluss als Strafe verhängt werden muss.
Folgende Punkte werden mind. mit Zeitstrafen geahndet, u.a.:
· Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten
· Wegwerfen von Müll oder anderen Dingen
· Abnehmen des Sturzhelmes im Rennen
· Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern/ Shortcutting
Folgender Punkt wird sofort mit Ausschluss geahndet, u.a.
· Vorsätzliche, andere gefährdende und gefährliche Fahrweise. (Ziffer 6.1 der Renn-Regeln bleibt hiervon unberührt.)
7.5 Abbruch der Veranstaltung
Lässt sich ein ordnungsgemäßer Ablauf der Veranstaltung nicht sicherstellen, so ist das Rennen nach vorheriger Warnung auf polizeiliche Anordnung hin abzubrechen.
7.6 Keine Rückerstattung von Startgeldern
Eine Rückerstattung des Startgeldes im Falle von Disqualifikation/Ausschluss nach Ziffer 6.1 oder Ziffer 7.4 oder eines Abbruchs der Veranstaltung nach Ziffer 7.5 erfolgt ausdrücklich n i c h t .
8. Siegerehrung
Die Siegerehrung findet ab ca. 17.00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Pokale/Preise werden nur an anwesende Sportler übergeben.
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9. Haftungsausschlusserklärung:
Erklärung des Athleten:
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit den Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien. Sie sind mir bekannt. Ich bin über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätige ausdrücklich, auf eigene/s Verantwortung/Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen. Ich versichere gleichzeitig, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie Vereine, alle betroffenen Gemeinden, die BaySF und sonstigen Personen und Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen. Es sind keinerlei Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung oder Ausfall möglich. Das Startgeld kann nicht zurückgezahlt werden, ausgenommen bei Nichtannahme der Meldung. Ich werde am Rennmeeting teilnehmen und die dort gegebenen Verhaltensmaßnahmen befolgen. Den Anweisungen der Funktionäre werde ich Folge leisten. Bei etwaigen Schäden, die ich anderen Verkehrsteilnehmern oder Zuschauern zufüge, stelle ich den Veranstalter von jeglicher Haftung hierfür frei. Streichungen und Zusätze auf dem Anmeldeformular sind gegenstandslos.
Hofheim, 09. Mai 2026
Name (Druckschrift) ................................................. Unterschrift ......................................... StartNr.: ...............
[Bei Minderjährigen: Name und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters]
1. scope and organizer
1.1 The following terms and conditions of participation apply to the event 17. Hassbergritt (hereinafter referred to as "event").
1.2 The organizer of the respective event is Tria TC Hofheim (hereinafter referred to as "organizer", "we" or "us").
1.3 The Terms and Conditions of Participation apply in the version valid at the time of registration and form part of the contract between the Organizer and the participants.
2. Registration, conclusion of contract, participation fees and services
2.1 The subject matter of the contract is the organization of the respective event in accordance with the published announcement.
2.2 Registration shall take place exclusively via the officially advertised registration systems up to the respective stated registration deadline and only as long as the maximum number of participants has not been reached.
2.3 The contract shall come into effect upon receipt of the registration confirmation by email.
2.4 If the maximum number of participants is reached before the registration deadline, the registration shall be closed prematurely. There is no entitlement to participation.
2.5 All information relevant to the event will be sent by email to the address provided during registration in good time before the event.
2.6 Registrations by minors or persons with limited legal capacity may only be made by their legal representatives. A consent and release from liability signed by the legal representative must be submitted before the start of the event. Participation or collection of event documents is only possible in the presence of a legal representative or upon presentation of a corresponding power of attorney.
2.7 The participation fee shown on the registration form shall apply. This fee and fees for additional services must be paid immediately after registration by SEPA direct debit or credit card.
2.8 Withdrawal by the participant - for whatever reason - or a no-show shall not entitle the participant to a refund of the participation fee or other fees. The same applies in the event of exclusion or disqualification.
2.9 Transfer of registration to third parties is excluded, unless otherwise stipulated in the invitation to tender. The collection of event documents by third parties is only possible with written authorization and presentation of the registration confirmation.
2.10 Cancellation of the event (force majeure): If the event cannot be held for reasons of force majeure or official order for which the organizer is not responsible (e.g. severe weather, natural disasters, pandemics, terror, war), the starting or participation place can be transferred to a subsequent event, provided there is capacity. Alternatively, the participation fee will be refunded, but not the stated organizational and preparation costs.
2.11 Cancellation or modification of the event: If the event is canceled prematurely for the reasons stated in 2.10 or its implementation is changed (e.g. change of route, schedule adjustment, format change), there is no entitlement to a refund or compensation.
2.12 If the number of participants has to be reduced for official or safety-related reasons, admission will be granted according to the time of receipt of the registration. Affected participants will be informed immediately.
3. Eligibility, rules and health requirements
3.1 Any person who meets the requirements specified in the announcement (e.g. minimum age, qualifications) and is not subject to a participation or starting ban is eligible to participate.
3.2 By registering, the participant acknowledges the applicable event rules, implementation regulations and any relevant association or sports regulations, insofar as these are stated in the invitation to tender.
3.3 Participation is strictly personal. Passing on start numbers, participant IDs or access data will result in exclusion and possibly further sanctions.
3.4 The participant declares that he/she is in good health to take part in the event. In the event of health risks or signs of indisposition, participation must be refrained from or participation must be discontinued immediately.
3.5 In the event of known illnesses or health restrictions that require special medical care, participation is at the participant's own risk, unless expressly prohibited by the organizer in advance.
3.6 The participant is responsible for the proper, functional and safe condition of the equipment, materials or aids used.
3.7 Where provided, start numbers, participant identification or proof of access must be worn or used visibly, unchanged and in accordance with the event rules. Participation or classification may be excluded without valid identification.
3.8 Shortening routes, using unauthorized aids, unauthorized support from third parties and violations of applicable fair play, anti-doping or participation regulations are prohibited and will result in disqualification.
3.9 The instructions of the organizer, its employees and any auxiliary persons employed must be followed at all times.
3.10 On public traffic areas, the relevant legal regulations, in particular the Road Traffic Regulations (StVO), shall apply - irrespective of route safety or permits.
4. Disqualification and ban on participation
4.1 Violations of these Conditions of Participation, of event rules or of the organizer's instructions may result in exclusion or disqualification, in particular in the following cases
- unsportsmanlike or grossly disorderly conduct
- violations of rules or participation
- doping or manipulation violations
- unauthorized assistance
- passing on or manipulation of start numbers or participation entitlements
- shortening or unauthorized alteration of the route
- disregard of the organizer's instructions
4.2 The organizer is entitled to impose a temporary or permanent ban on participation in future events in the event of serious or repeated violations.
4.3 Results and rankings will be published. Objections must be made in text form within 24 hours of publication.
5. Image and sound recordings
5.1 Photographs, videos and sound recordings will be made as part of the event.
5.2 The participant agrees that these recordings may be used for editorial, documentary and commercial purposes without restriction in terms of time, space and content.
5.3 The legal basis is Art. 6 para. 1 lit. f GDPR. In the case of minors, the consent of the legal representative is required.
6. Liability
6.1 The organizer is liable without limitation for intent and gross negligence as well as for injury to life, body or health.
6.2 In the event of a slightly negligent breach of essential contractual obligations, liability is limited to the foreseeable damage typical for the contract.
6.3 No liability is assumed for items, equipment or valuables brought along, unless there is intent or gross negligence.
7. Right of withdrawal
A right of withdrawal does not exist in accordance with § 312g para. 2 no. 9 BGB.
8. Data protection
8.1 The processing of personal data is carried out for the execution of the contract in accordance with Art. 6 para. 1 lit. b GDPR.
8.2 Result lists and participant lists may - if relevant for the event - contain and be published in particular surname, first name, year of birth, gender, club/team, start number, placings or results.
8.3 Contact details will only be passed on to third parties with express consent.
Further information can be found in the privacy policy on the organizer's website.
9. Final provisions
9.1 The law of the Federal Republic of Germany shall apply.
9.2 Should individual provisions be or become invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected.