I.             Allgemeine Turnierbestimmungen des Bayernturniers

Allgemeine Teilnahmeberechtigung:

Alle Beschäftigten des Finanzministeriums, der Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Steuern, der Finanzämter und deren Außenstellen, der Bearbeitungsstellen des FA München, der Finanzgerichte, der Dienststellen des Landesamtes für Finanzen, der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI). – Keine Fachoberschüler und Praktikanten! Den Außenstellen der Finanzämter bleibt es freigestellt, ob sie selbständig oder zusammen mit den Stammfinanzämtern antreten wollen. Teilnehmer anderer Ämter, die in den Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat fallen, können auf Anfrage genehmigt werden.

Teilnahmebedingungen:

1.      Teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften und Einzelspieler der angemeldeten Dienststellen. Wird bei einem Mannschaftskampf ein Spieler eingesetzt, der nicht Beschäftigter der angemeldeten Dienststelle (der Spielgemeinschaft) ist, wird die betreffende Mannschaft disqualifiziert und darf am Turnier nicht mehr teilnehmen. Jeder Teilnehmer hat sich deshalb vor Beginn der Spiele auf Verlangen durch seinen Personal- oder Dienstausweis auszuweisen. Bei der Anmeldung ist die Dienststelle bzw. der entsprechende bfg-Ortsverband zur Dienststelle anzugeben.

Wechselt ein Spieler innerhalb von sechs Monaten vor dem Sportfest (angefangene Monate werden dabei als voller Monat gerechnet) seine Dienststelle (z.B. durch Versetzung), so hat er ein Wahlrecht, ob er bei
Mannschaftswettbewerben als Mitglied seiner alten oder seiner neuen Dienststelle antreten will.


2.      Heimatnah ausgebildete Anwärter sind für das Ausbildungsamt startberechtigt.
Fachoberschüler sind von der Teilnahme am Sportfest ausgeschlossen.
Pensionisten sind für ihre letzte Dienststelle startberechtigt.
 

3.      Einsprüche jeder Art müssen sofort nach Beendigung des jeweiligen Spieles bei der jeweiligen Wettkampf-Spielleitung und erst bei Nichteinigung beim Organisationsausschuss (Hermann Abele) eingereicht werden. Über den Einspruch wird sofort entschieden.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.

4.      Jede Mannschaft hat vor dem Wettkampf einen Mannschaftsleiter zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er braucht nicht zu den aktiven Spielern gehören. Meldungen nach Ablauf der Meldefrist sind grundsätzlich nicht möglich.

5.      Die Zeitpläne der Wettkämpfe werden rechtzeitig vor dem Sportfest auf der Homepage
www.bayernturnier.de veröffentlicht.

6.      Die Organisationsleitung behält sich vor, Änderungen der Ausschreibung oder der Durchführung aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen jederzeit vorzunehmen.

 7.      Mit der Teilnahme am Bayernturnier gibt jeder Teilnehmer gegebenenfalls ihn oder sie betreffendes Foto- oder Videomaterial pauschal zur Veröffentlichung frei, da eine Einzelabfrage von Veröffentlichungsrechten nicht durchführbar ist. (z.B. bfsh- und bfg-Webseite, Facebook, Instagram und alle anderen internen und externen Medien in Print und online). Ebenso ist er mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens nebst seiner Dienststelle auf Ergebnislisten einverstanden. Die Veröffentlichung der Ergebnislisten erfolgt sowohl im Internet, als auch im Intranet des Finanzressorts.

 8.      Für Personen- oder Sachschäden wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

 9.      Der Veranstalter behält sich eine witterungsbedingte Absage einzelner Sportarten im Vorfeld des jeweiligen Wettkampftages vor. In diesem Fall werden Startgelder auf Antrag in voller Höhe zurückerstattet. Wird ein laufender Wettbewerb aufgrund extremer Witterungsbedingungen unterbrochen, verkürzt oder gar gänzlich abgebrochen, erfolgt keine Rückerstattung oder Ermäßigung der Startgelder. Des Weiteren wird ein darüberhinausgehender Schadensersatz (Reisekosten und dergleichen) ausgeschlossen.

II. Besondere Teilnahmebedingungen für das Drachenbootevent

 Das Drachenbootrennen findet am Mittwoch, den 16.07.2025 statt.

a)    Ein Drachenboot-Team besteht aus minimal 16 und maximal 38 Paddlern, aus maximal 4 Dienststellen. Die Anzahl der teilnehmenden Teams wird auf 108 begrenzt. Gehen mehr als 108 Anmeldungen ein, entscheidet der Vorstand der BFSH ggf. im Losverfahren darüber, welche Teams zugelassen werden.

 b)    Den Mannschaften, die beim Drachenbootrennen 2023 eine Platzierung unter den ersten 73 Booten erreicht haben, wird ein Startplatz garantiert. Für Teams, die keinen sicheren Startplatz erhalten, wird ein zweistufiges Anmeldeverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe können sich alle Teams auf die noch zu vergebenden Startplätze über Spoferan bewerben. Sollten dabei mehr Bewerbungen eingehen, als freie Startplätze zur Verfügung stehen, entscheidet der Vorstand der BFSH ggf. im Losverfahren über die Vergabe der Startplätze. Die danach zum Zuge kommenden Mannschaften, werden entsprechend informiert und erhalten sodann in der zweiten Stufe die Möglichkeit, sich über Spoferan verbindlich anzumelden und die Startgebühr mittels SEPA-Lastschrift zu begleichen.

 c)      Pro Rennen sind die Boote sind mit mind. 16 bis max.18 Paddlern zu besetzen, davon mindestens 6 Frauen.

 d)     Jedes Team stellt zusätzlich einen Trommler selbst und ist verpflichtet, die Rennen mit einem Trommler zu fahren.

 e)     Jedes Drachenbootteam benennt einen Teamcaptain, der nicht Mitglied der aktiven Paddler sein muss. Der Teamcaptain teilt die Informationen seinem Team mit.

 f)       Die Boote und Paddel werden grundsätzlich vom Veranstalter gestellt. Es ist jedoch möglich, eigene Paddel zu verwenden.

 g)     Startbahn, Boot und der jeweilige Steuermann werden grundsätzlich durch den Rennmodus bestimmt. Steuermänner werden durch den Ausrichter gestellt.

 h)     Jedes Team ist gehalten, den Rennverlauf zu verfolgen. Sollte ein Team nach mehrmaligem Aufruf nicht am Bootseinstieg erscheinen, wird das Rennen ohne dieses Team gestartet und für das fehlende Team mit dem letzten Platz gewertet.

 i)       Das Betreten des Bootes ist ausschließlich barfuß oder in sauberen Bade-, Boots- oder Turnschuhen gestattet.

 j)       Jeder Teilnehmer erklärt, in der Bekleidung, die er während des Rennens trägt, 200m schwimmen zu können.

 k)      Die Renndistanz beträgt 200m.

 l)       Der Rennmodus wird von der Turnierleitung bestimmt und den Teamcaptains vorab mitgeteilt.

 m)    Sollte es zu einer (z.B. witterungsbedingten) Unterbrechung der Veranstaltung kommen und daher eine Einhaltung des Zeitplans mit dem festen Veranstaltungsende um 17. Uhr nicht mehr möglich sein, werden je nach Bedarf die Platzierungsrennen beginnend mit den Plätzen 103 – 108 (absteigend) gestrichen.

 n)     Der Zutritt auf das Boot kann durch die Turnierleitung oder dessen Vertretern bei Verdacht auf Nichttauglichkeit des Mitfahrens untersagt werden.

 o)     Eine Team-Anmeldeliste, in der von jedem Team-Mitglied zu versichern ist, über die oben stehenden Regeln belehrt worden zu sein und diese einzuhalten, ist von den Team-Kapitänen bei der Anmeldung am Turniertag vor dem ersten Rennen abzugeben. Wird von einem Team keine und eine unvollständige Liste abgegeben, ist das betreffende Team nicht startberechtigt.

III. Datenschutz für Teilnehmer am Bayernturnier der BFSH -     Datenschutzinformation nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO

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1.    Verantwortliche Personen und Datenschutzbeauftragter

Für die Einhaltung des Datenschutzes im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bayerische Finanzsporthilfe (BFSH) e.V. ist Gerhard Wipijewski verantwortlich. Er ist erreichbar unter Bayerische Finanzsporthilfe (BFSH) e.V., Karlstr. 41, 80333 München, 089-545917-0, 089-545917-99, info@bayernturnier.de. Zum Datenschutzbeauftragten ist Stephan Mair bestellt worden. Er ist erreichbar unter Bayerische Finanzsporthilfe (BFSH) e.V., Karlstr. 41, 80333 München, 089 545917-0, 089- 545917-99, info@bayernturnier.de.

 

2.    Inhalt, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Zur satzungsgemäßen Durchführung der von der BFSH veranstalteten Sportfeste (z. B. Bayernturnier, Drachenbootrennen) erfasst die BFSH nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO von jedem Teilnehmer die im Anmeldeformular erhobenen Daten und verarbeitet diese personenbezogenen Daten in dem hauseigenen EDV-System. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt, soweit nicht eine weitere Verarbeitung durch mit dem Bayernturnier befassten Dritten zwingend erforderlich ist.

 

3.    Übermittlung der Daten an Dritte

Zur Durchführung des Bayernturniers/Drachenbootrennens ist die Weitergabe an Personen (z.B. Disziplinen-Verantwortliche) oder Dienstleister (z.B. Bowling-Center, Zeiterfassung Laufen etc.) erforderlich. Die BFSH händigt die benötigten Daten an diese Personenkreise nur gegen schriftliche Versicherung aus, dass diese nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

4.    Veröffentlichung von Teilnehmerdaten

Die BFSH macht die oben genannten Sportveranstaltungen im internen Informationssystem der Dienststellen der teilnahmeberechtigten Ämter bekannt und berichtet in den Mitgliedszeitschriften „DSTG magazin“ und „Mitgliederzeitschrift der Bayerischen Finanzgewerkschaft“, auf den Webseiten www.bayernturnier.de sowie www.finanzgewerkschaft.de und auf den Facebookseiten der bfg und der bfg-Jugend sowie auf der Instagram-Seite der bfg-Jugend und dem YouTube-Kanal der bfg über die Veranstaltungen und Ergebnisse der Wettbewerbe. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere der volle Name, veröffentlicht werden.

 

5.    Dauer der Speicherung

Die erhobenen Daten der Teilnehmer, insbesondere der volle Name, werden zum Erhalt der Historie auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.

 

6.    Rechte der Teilnehmer

Die Teilnehmer haben gegenüber den Verantwortlichen jederzeit das Recht,

 

• Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO),

• die unverzügliche Berichtigung unrichtig gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO)

• und die unverzügliche Löschung von nicht mehr benötigten persönlichen Daten zu verlangen bzw. die Sperrung zu verlangen, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Löschung verhindern (Art. 17 DSGVO). Der einzelne Teilnehmer kann gegenüber der BFSH einer Veröffentlichung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf den Widersprechenden zukünftige Veröffentlichungen.

 


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