AGB

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung des TSV Brannenburg (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ oder gemeinsam „Veranstaltungen“ genannt). Veranstalter der jeweiligen Veranstaltungen ist der TSV Brannenburg (nachfolgend „wir“ / „uns“ oder „Veranstalter“ genannt). Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen dem TSV Brannenburg und den Teilnehmenden.

2. Anmeldung, Teilnahmegebühren, Leistung


2.1 Der jeweilige Leistungsgegenstand des Veranstalters besteht in der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung, für die sich der/die Teilnehmer*in angemeldet hat.

2.2 Die Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung ist bis zum in der Ausschreibung genannten Registrierungsschluss als Online-Anmeldung über die Website spoferan.com möglich, sofern die maximal zugelassene Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist. Der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmer*in und dem Veranstalter kommt durch Übersendung der Meldebestätigung zustande, welche umgehend nach Anmeldung per E-Mail versandt wird.

2.3 Anmeldungen für Minderjährige oder eingeschränkt Geschäftsfähige zu den für sie zugelassenen Veranstaltungen sind ausschließlich durch ihre gesetzlichen Vertreter zulässig. Eine entsprechende Haftungsfreistellung und Einwilligung eines/r gesetzlichen/-r Vertreters/-in ist zu unterschreiben und dem Veranstalter vorab postalisch oder per E-Mail zukommen zu lassen. Die eventuelle Entgegennahme der Startnummer vor Ort muss ebenfalls durch Begleitung eines/r gesetzlichen Vertreters/-in vorgenommen werden.

2.4 Es gilt die in der Anmeldung genannte Teilnahmegebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühr sowie der Gebühren für entsprechend ausgewählter Zusatzleistungen erfolgt wahlweise bar vor Ort, über SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte.

2.5 Erklärt der/die Teilnehmer*in nicht am Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung festhalten zu wollen (z. B. durch Kündigungs- oder Rücktrittserklärung), oder sagt die Teilnahme an der Veranstaltung ab oder bleibt der Veranstaltung ohne Absage fern (No-Show), so gilt dies unabhängig davon, ob der/die Teilnehmer*in hierzu berechtigt ist, als endgültiger Verzicht auf den Start beziehungsweise die Teilnahme an der Veranstaltung. Ein Anspruch auf die Rückerstattung der Startgebühr besteht nicht.

2.6 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist nicht möglich. Ebenso ist die Abholung der Startnummer vor Ort durch Dritte nicht möglich beziehungsweise ausschließlich durch Vorlage einer Vollmacht und der Anmeldebestätigung.

2.7 Im Falle eines Ausfalls der Veranstaltung, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (beispielsweise aus Gründen von Unwetter, Terror, Seuchen, Krieg, Naturgewalten, behördlicher Anordnung), besteht die Möglichkeit, den Startplatz ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr auf eine Folgeveranstaltung zu transferieren, sofern die maximale zulässige Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist.
Sollte eine Übertragung auf eine Folgeveranstaltung nicht möglich sein, wird die Teilnahmegebühr sowie die Gebühr für eventuell gebuchte Zusatzleistungen erstattet. Nicht erstattet wird hingegen der für besonders ausgewiesene Veranstaltungen gezahlte Betrag zur Abdeckung der Kosten für die Organisation und Vorbereitung der Veranstaltung.

2.8 Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, oder bei Änderung in der Durchführung der Veranstaltung, zu der der Veranstalter aus Sicherheitsgründen verpflichtet ist, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/r Teilnehmer*in . In diesen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, Startrechte zu entziehen, einzelne oder alle Teilnehmer*innen von der Veranstaltung auszuschließen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

2.9 Der Veranstalter behält sich die Änderung in der Durchführung der Veranstaltung bei beispielsweise behördlichen Anordnungen, die er nicht zu vertreten hat, vor.
Sollte der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, werden die Startplätze gemäß der behördlich vorgeschriebenen zugelassenen Höchstanzahl nach Eingangsdatum der Anmeldung der Teilnehmenden vergeben. Über eine (Teil-)Absage sowie die daraus resultierenden Lösungen und Maßnahmen werden die betroffenen Teilnehmer*innen umgehend informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Wettbewerbsregeln, gesundheitliche Voraussetzungen
3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede*r, der/die die Teilnahmevoraussetzung (beispielsweise Mindestalter) für die jeweilige Veranstaltung erfüllt, sich erfolgreich auf der Website für die jeweilige Veranstaltung angemeldet hat und zum Zeitpunkt der Veranstaltung keinem Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer*in erkennt die in der Ausschreibung der Veranstaltung erlassenen Bestimmungen einschließlich der Wettkampfordnungen (Sportordnung, Veranstalterordnung, Durchführungsbestimmungen, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung) und die Rechts- und Verfahrensordnung sowie die Disziplinarordnung der DTU (Deutsche Triathlon Union) an. Sämtliche Ordnungen der DTU sind online abrufbar unter: https://www.triathlondeutschland.de/service/downloads

3.3 Der/die Teilnehmer*in muss höchstpersönlich bei der Veranstaltung starten. Sollte eine Weitergabe der Startnummer ohne Wissen des Veranstalters erfolgen beziehungsweise eine Dritte Person im Namen des/der angemeldeten Teilnehmers/-in starten, führt dies zum Ausschluss vom Rennen. Weitere Sanktionen nach dem Regelwerk bleiben vorbehalten.

3.4 Der/die Teilnehmer*in versichert, dass er/sie am Tag der Veranstaltung nur dann antritt, wenn er/sie gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat, um die Strecke aus eigener Kraft in der jeweils vorgeschriebenen maximalen Zeit zu bewältigen. Sollte die mögliche Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung bestehen, wird der/die Teilnehmer*in umgehend aus dem Rennen genommen und von der Veranstaltung ausgeschlossen. Bei Anzeichen von Unwohlsein und/oder Schwäche hat der/die Teilnehmer*in das Rennen unverzüglich abzubrechen.

Bei einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Veranstaltung erfordert, ist die Teilnahme untersagt. Der Veranstalter bietet keine Sonderbetreuung während des Rennens an. Ärztliche Betreuung von Teilnehmenden während des Rennens ist bei chronischen Erkrankungen nur nach vorheriger Akkreditierung durch den Veranstalter zulässig.

3.5 Der/die Teilnehmer*in ist für den technischen Zustand des verwendeten Materials selbst verantwortlich.

3.6 Jedem/r Teilnehmer*in wird eine persönliche, nicht übertragbare Startnummer zugeordnet. Diese kann im Rahmen der Veranstaltung zur in der Ausschreibung angegebenen Zeit und Ort abgeholt werden. Hier muss der/die Teilnehmer*in seine/ihre Meldebestätigung sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Minderjährige sowie eingeschränkt Geschäftsfähige sind verpflichtet, ihre Startnummer in Anwesenheit eines/-r gesetzlichen Vertreters/-in abzuholen beziehungsweise eine von einem/-r gesetzlichen Vertreter*in unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung vorzulegen.

3.7 Die an den/die Teilnehmer*in ausgegebene Startnummer muss sichtbar gemäß der Wettkampfordnungen der DTU getragen werden und darf in keiner Weise verändert werden. Insbesondere darf ein eventueller Werbedruck weder unsichtbar noch unkenntlich gemacht werden. Die Startnummer berechtigt zur Teilnahme an der Veranstaltung. Ohne die Startnummer erfolgt keine Zeitnahme und keine Wertung.

3.8 Entsprechend der Wettkampfordnungen ist das Verlassen oder das Abkürzen der Strecke untersagt. Es ist ebenfalls untersagt, sich von Nicht-Teilnehmer*innen oder Personen mit Hilfsmitteln begleiten zu lassen oder selbst jegliche Arten von Hilfsmitteln zu verwenden. Weiterhin gelten für alle Teilnehmer*innen die internationalen Anti-Doping-Bestimmungen. Verstöße werden geahndet.

3.9 Den Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Security, medizinisches Personal, Schiedsrichter, Helfer etc.) ist jederzeit Folge zu leisten. Alle relevanten Informationen rund um die jeweilige Veranstaltung sind online auf der Website abrufbar und werden laufend aktualisiert. Es wird empfohlen, diese Informationen vor dem Rennen zu studieren.

3.10 Der Veranstalter unternimmt alle Anstrengungen zur Sicherstellung der Strecke, insbesondere der Freihaltung der Radstrecke des öffentlichen Verkehres. Dennoch gilt auf allen Verkehrsflächen auch während des Rennens die Straßenverkehrsordnung StVO.

5. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltungen werden zu redaktionellen wie auch kommerziellen Zwecken Foto- und Videoaufnahmen gefertigt, auf denen Teilnehmer*innen zu sehen sein werden. Diese können in klassischen Medien (Fernsehen, Funk, Zeitungsberichte etc.) sowie online (Internet, Soziale Medien etc.) veröffentlicht werden. Ebenso wird der Veranstalter die Veranstaltungen in Bild und Ton dokumentieren und ggf. Auszüge veröffentlichen. Aufgrund der Größe der Veranstaltung ist es nicht möglich, einzelne Teilnehmer*innen aus den Bildern herauszuschneiden. Der/die Teilnehmer*in willigt mit Anmeldung zur Veranstaltung einem einfachen, unwiderruflichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten sowie übertragbaren Nutzungsrecht des Veranstalters und/oder von diesem Beauftragter Dritter an den im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Fotos, Videos sowie Interviews ein. Die Teilnehmenden verzichten hierbei auf ihre Namensnennung. Bei Minderjährigen oder eingeschränkt Geschäftsfähigen ist die Einwilligung des/-r jeweiligen gesetzlichen Vertreters/-in erforderlich.

6. Haftung und Höhere Gewalt

6.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

6.2 Der Veranstalter haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter*innen des Veranstalters.

6.3 Der/die Teilnehmer*in ist für sein/ihr mitgebrachtes Material selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von Wertsachen und/oder anderer Gegenstände.

7. Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Nr. 9 BGB steht den Teilnehmern kein Widerrufsrecht zu.

8. Datenschutz

8.1 Die bei der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung von dem/r Teilnehmer*in übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter zu Zwecken der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gespeichert. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der Ergebnisse der Veranstaltung, die Eingabe auf personalisierten Urkunden und Medaillen sowie die Dokumentation und Zahlungsabwicklung der eventuellen medizinischen Betreuung auf der Strecke und im Zielbereich. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich. Die im Rahmen der Vertragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Vertragserfüllung von uns gespeichert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Teilnehmenden nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

8.2 Des Weiteren werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmer/Innen im Rahmen der Darstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten in den relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (online und Print) verarbeitet und veröffentlicht und ggf. für eine Veröffentlichung durch Dritte (beispielsweise Zeitungen, Ergebnisdienste, Fotodienste etc.) weitergegeben und zur Erstellung einer Ergebnisdatenbank gespeichert.
Diese Datenverarbeitung und Weitergabe erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Eine Weitergabe von persönlichen Kontakt- oder Adressdaten erfolgt nicht, beziehungsweise nur nach vorangegangener Einwilligung durch den/die Teilnehmer/In (schriftlich oder über opt-in Funktion auf der Website oder im Rahmen der Anmeldung).

8.3 Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen gemäß Punkt 5 der Teilnahmebedingungen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Takes place in Germany