General Terms and Conditions (GTC)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SPOFERAN GmbH (nachfolgend „SPOFERAN“) und dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von SPOFERAN einander jeweils widersprechende Regelungen enthalten, haben die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von SPOFERAN Vorrang vor den spezifischen Bedingungen des Veranstalters.
(3) Als Veranstalter gilt jeder angemeldete Nutzer, der auf SPOFERAN ein Veranstalterprofil erstellt hat oder Mitglied eines Veranstalterprofils ist.
(4) Als Verein gilt jeder angemeldete Nutzer, der auf SPOFERAN ein Vereinsprofil erstellt hat oder Mitglied eines Vereinsprofil ist.
(5) Als Trainer gilt jeder angemeldete Nutzer, der auf SPOFERAN seine Trainierfunktionen aktiviert hat.
(6) Der Nutzer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(7) Als FINISHERPOINTS werden Prämienpunkte bezeichnet, die durch die Teilnahme an Sportveranstaltungen sowie durch bestimmte Aktionen auf SPOFERAN erlangt werden können. Als FINISHERPOINTS-Store wird die dazugehörige Seite auf SPOFERAN bezeichnet, auf der die erlangten FINISHERPOINTS eines Nutzers gegen die im FINISHERPOINTS-Store gelisteten Prämien getauscht werden können.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
(1) SPOFERAN ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch einen Veranstalter durchgeführt, der für die korrekte Durchführung der jeweiligen Veranstaltung verantwortlich ist. Vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch kommen durch den Erwerb einer Teilnahmeberechtigung an einer Veranstaltung ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
(2) SPOFERAN vertreibt die Teilnahmeberechtigungen im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittler oder als Kommissionär, es sei denn, SPOFERAN ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung einer Teilnahmeberechtigung beauftragt der Kunde SPOFERAN mit der Abwicklung des Anmeldeprozesses und gegebenenfalls bis einschließlich der Ergebnisauswertung an der entsprechenden Veranstaltung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Nutzer kann auf der Website von SPOFERAN Veranstaltungen auswählen und sich für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung anmelden. Über den Button „Anmelden und Bezahlen“ im letzten Schritt des Anmeldeprozesses einer Veranstaltung gibt er einen verbindlichen Antrag zur Anmeldung an der ausgewählten Veranstaltung ab. Vor Abschicken der Anmeldung kann der Nutzer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Nutzer durch Klicken auf den entsprechenden Button die Vertragsbedingungen von SPOFERAN und die des Veranstalters akzeptiert und dadurch in seinem Antrag aufgenommen hat.
(2) SPOFERAN schickt daraufhin dem Nutzer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Anmeldung des Nutzers zu der jeweiligen Veranstaltung nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anmeldung bei SPOFERAN eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch SPOFERAN zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Anmeldebestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext dem Nutzer von uns auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(3) Der Nutzer kann auf der Website von SPOFERAN Produkte im sog. FINISHERPOINTS-Store auswählen und diese über den Button „Prämie eintauschen“ gegen erworbene FINISHERPOINTS eintauschen. Über den Button „Prämien eintauschen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zur Einlösung der gesammelten FINISHERPOINTS ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Nutzer die Daten jederzeit ändern und einsehen.
(4) SPOFERAN schickt daraufhin dem Nutzer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Einlösung der FINISHERPOINTS des Nutzers nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung stellt hierbei gleichzeitig die Annahmeerklärung durch SPOFERAN dar. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(5) Ein Veranstalter kann auf der Website von SPOFERAN Leistungen (zum Beispiel die Buchung eines Fotographen, Filmteams, Zeitnahmeservices, Vermittlung von Werbepartnern und Sponsoren) auswählen. Über den Button „Buchung unverbindlich anfragen“ gibt er einen unverbindlichen Antrag zur Buchung der gewünschten Leistung ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Nutzer die Daten jederzeit ändern und einsehen.
(6) SPOFERAN tritt daraufhin innerhalb von drei Werktagen mit einer manuellen Empfangsbestätigung per E-Mail in Kontakt, in welcher die Leistungsbuchungsanfrage des Nutzers nochmals aufgeführt wird. Die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage der Leistung bei SPOFERAN eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst nach einem anschließenden Austausch mit dem Nutzer nach Klärung der weiteren Modalitäten (Leistung, Zeit, Preis etc.) durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch SPOFERAN zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext dem Nutzer von uns auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(7) Enthält die Anmelde- oder Bestellbestätigung eine fehlerhafte Leistungsübersicht und teilt der Nutzer dies nicht umgehend (und in jedem Fall mindestens einen Tag vor dem betreffenden Datum des Sportevents bzw. der Leistungserbringung) schriftlich per E-Mail unter Verlangen einer Berichtigung mit, wird die betreffende Leistungsübersicht gültiger Vertragsbestandteil. Stellt SPOFERAN eine fehlerhafte Leistungsübersicht fest, so stellt SPOFERAN dem Nutzer eine berichtigte Leistungsübersicht zu. Soweit der Nutzer der berichtigten Leistungsübersicht nicht innert angemessener Frist widerspricht, wird sie spätestens mit der Teilnahme an einer Sportveranstaltung bzw. durch die generelle Inanspruchnahme der Leistung zum Vertragsbestandteil.
(8) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Warenverfügbarkeit
(1) Sind zum Zeitpunkt der Einlösung der FINISHERPOINTS durch den Nutzer keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt SPOFERAN dem Nutzer dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht SPOFERAN von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(2) Ist das vom Nutzer zum Zeitpunkt der Einlösung der FINISHERPOINTS bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt SPOFERAN dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
(3) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Nutzer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland, Österreich, Schweiz.
§ 5 Übertragbarkeit einer Veranstaltungsteilnahme
(1) Eine erworbene Teilnahme an einer Veranstaltung ist personalisiert und deshalb nicht auf Dritte übertragbar.
§ 6 Preise und Versand
(1) Alle Preise, die auf der Website von SPOFERAN angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt SPOFERAN, wenn der Nutzer Verbraucher ist.
(3) Der Nutzer hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 7 Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
(1) Der Nutzer kann die Zahlung je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, SOFORT oder Giropay vornehmen.
(2) Der Nutzer kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er SPOFERAN für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(4) Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch SPOFERAN nicht aus.
(5) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsanbieter Stripe, 185 Berry Street, Suite 550, San Francisco, CA 94107.
(6) Zur korrekten Zahlungsabwicklung behält sich SPOFERAN das Recht vor, notwendige persönliche Informationen (Name, E-Mail-Adresse, Kontaktadresse oder, falls vorhanden, Rechnungsadresse) an Stripe weiterzuleiten, um die Zahlungsabwicklung korrekt durchführen zu können. Weitere Informationen zu diesen Daten stehen in der Datenschutzerklärung von SPOFERAN.
(7) Bei einer Bestellung von kostenpflichtigen Leistungen auf SPOFERAN werden Zahlungsgebühren erhoben, um die Zahlungsgebühren von Stripe abzudecken. Diese Gebühren sind im ausgeschriebenen Preis bei allen Leistungen bereits enthalten. Veranstaltern und Trainern werden diese Zahlungsgebühren bei Erstellung des Preises angezeigt.
(8) Zahlungsdienstleistungen für Veranstalter und Trainer auf SPOFERAN werden von Stripe erbracht und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement”). Durch die Zustimmung zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen oder das Agieren als Veranstalter oder Trainer auf SPOFERAN, akzeptieren Sie die Bedingungen der Vereinbarung “Stripe Services Agreement”, welche von Stripe von Zeit zu Zeit angepasst werden darf. Als Voraussetzung, dass SPOFERAN die Zahlungsdienstleistungen von Stripe in Anspruch nehmen kann, stimmen Sie als Veranstalter oder Trainer zu, vollständige und komplette Informationen über sich und ihr Unternehmen für SPOFERAN bereitzustellen, und sie autorisieren SPOFERAN, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben.
(9) Veranstalter unterhalten bei SPOFERAN ein Guthabenkonto, über das sie sich die Einnahmen, die sie auf SPOFERAN generiert haben, auszahlen lassen können. Dabei kann es in Ausnahmefällen bis zu 14 Tage dauern, bis der Zahlungsdienstleister Stripe die generierten Einnahmen zur Auszahlung freigibt.
§ 8 Registrierung bei SPOFERAN
(1) Die eigenständige Registrierung bei SPOFERAN ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Die eigenständige Anmeldung zu einem Sportevent über SPOFERAN oder die Durchführung einer anderen kostenpflichtigen Leistung auf SPOFERAN ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Sollte sich ein Teilnehmer vor Vollendung des 18. Lebensjahres über SPOFERAN für ein Sportevent anmelden oder eine andere kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen wollen, so muss diese Anmeldung oder Dienstleistung stets über das Profil eines gesetzlichen Vertreters gemäß §1629 i.V.m. §164 Abs.1 BGB mittels der Kinderverwaltungsfunktionen auf SPOFERAN getätigt bzw. von einem eben definierten gesetzlichen Vertreter über dieselbe Funktion bestätigt werden
(2) Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen können für Minderjährige jeden Alters, die sie vertreten, einen eigenen Account über die Kinderverwaltungsfunktion anlegen. Dieser Kinderaccount hat einen eingeschränkten Leistungsumfang, der speziell auf Kinder angepasst ist. So ist es mit einem Kinderaccount beispielsweise nicht möglich, eine eigenständige Anmeldung an einem Sportevent zu tätigen. Die gesetzlichen Vertreter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie die gesetzlich vertretenden Minderjährigen zu beaufsichtigen haben. Sie bekommen dafür einen Zugriff auf einen verknüpften Kinderaccount und haften ausdrücklich bei Missbrauch des Accounts durch einen Minderjährigen, den sie gesetzlich vertreten.
(3) Die Nutzung von SPOFERAN ist in Verbindung mit einem Kinderaccount gemäß § 8 Avbs.2 ab Vollendung des siebten Lebensjahres eingeschränkt erlaubt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Nutzung von SPOFERAN uneingeschränkt möglich und erlaubt.
(4) Stellt ein gesetzlicher Vertreter oder Dritter im Sinne des § 110 BGB einem Minderjährigen ab Vollendung des siebten Lebensjahres finanzielle Mittel auf SPOFERAN zur Verfügung, beispielsweise in Form eines Gutscheins, so kann der Minderjährige gemäß § 110 BGB auf SPOFERAN mit diesen dafür zur Verfügung gestellten Mitteln eigenständig Rechtsgeschäfte abschließen, wie beispielsweise die Anmeldung zu einem Sportevent oder den Erwerb eines Trainingsplanes für ein Sportevents.
(5) SPOFERAN ist berechtigt, eine Anmeldung oder Bestellung des Kunden zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter, Trainer und/oder von SPOFERAN aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vertragsabschlusses/der Anmeldung hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen einer Teilnahmeklasse einer Veranstaltung, Verstoß gegen die Verpflichtung der korrekten Angabe der persönlichen Daten, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile, etc.) und/oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weder die Verwendung von Startplätzen für gewerbliche Werbe- und/oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und/oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und/oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
§ 9 Nutzung von SPOFERAN
(1) Der Nutzer ist verpflichtet in seinem Profil stets die korrekten persönlichen Daten anzugeben (Name, Adresse, Geschlecht, Telefonnummer, Geburtsdatum sowie alle weiteren für eine Veranstaltung benötigten Daten), um die Anmeldung an einer Veranstaltung korrekt durchführen zu können. Eine Anmeldung an einer Veranstaltung ist ohne diese vollständig ausgefüllten oder falschen Profildaten nicht möglich.
(2) Wenn der Nutzer über das Kontaktformular von SPOFERAN oder über das Supportformular mit SPOFERAN Kontakt aufnimmt, erklärt sich der Nutzer dazu bereit, von SPOFERAN über die von Ihnen angegebene Kontaktmöglichkeit oder intern über die Website in Bezug auf die Anfrage kontaktiert zu werden.
(3) Es ist einem Nutzer untersagt, einen neuen Account beispielsweise mit einer anderen E-Mail-Adresse anzulegen, wenn der Nutzer zuvor von SPOFERAN gesperrt wurde.
(4) Legt ein Nutzer absichtlich ohne Berechtigung ein falsches Profil eines Sportlers, Vereins, Veranstalters oder Trainers an, ist SPOFERAN ausdrücklich zum Schutz weiterer Nutzer berechtigt dieses Profil ohne Rücksprache mit dem Nutzer zu löschen.
(5) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Rechte Dritter durch die Nutzung seines Accounts zu verletzen. Dies bedeutet unter anderem, dass die Inhalte und sonstigen Angaben nicht beleidigend, herablassend, obszön, diffamierend, belästigend, ehrverletzend, verunglimpfend, rufschädigend, irreführend oder in vergleichbarer Weise unzulässig sein und nicht zu Verwechslungen führen dürfen. Dies gilt insbesondere auch für die Bewertung von Veranstaltern, Events, Trainingsplänen und Trainern über die Bewertungsfunktionen von SPOFERAN.
(6) Nutzer dürfen SPOFERAN nur manuell benutzen. Das heißt, die Verwendung von speziellen Mechanismen, spezieller Software oder sonstiger Skripte, welche die Leistung von SPOFERAN negativ beeinflussen könnten sowie der unbefugte Zugriff auf SPOFERAN-Accounts Dritter sind untersagt. Insbesondere dürfen keine Crawler, Suchroboter oder andere automatisierte Verfahren zum Auslesen von auf SPOFERAN gespeicherten Daten verwendet werden. Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung von SPOFERAN zur Folge haben könnten. Es ist Nutzern untersagt, von SPOFERAN generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren. Des Weiteren dürfen keine Viren oder eine andere ähnliche Schadsoftware auf SPOFERAN hochgeladen werden.
(7) Unternehmen ist es untersagt, auf SPOFERAN einen privaten Account für gewerbliche Zwecke zu nutzen. SPOFERAN hat das Recht, einen Nutzer bei einem Verstoß gegen diesen Punkt zu sperren. Für gewerbliche Zwecke bietet SPOFERAN gewerbliche Accounts an, die als solche für alle Nutzer eindeutig als gewerblich gekennzeichnet sind.
(8) Die Erstellung eines Veranstalterprofils bei SPOFERAN ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Im Fall wahrheitswidriger Angaben behält sich SPOFERAN das Recht vor, das Veranstalterprofil zu löschen, mit diesem Profil erstellte Veranstaltungen zu deaktivieren und ggf. bereits bezahlte Teilnahmegebühren, die auf dem Guthaben des Veranstalters gutgeschrieben worden sind, vor der Auszahlung zu blockieren. Darüber hinaus behält sich SPOFERAN das Recht vor rechtliche Schritte gegen den Ersteller des Profils einzuleiten.
§ 10 Datennutzung und Finanzierung
(1) SPOFERAN ermöglicht den Nutzern alle Grundfunktionen der Online-Plattform grundsätzlich kostenlos. Zur Finanzierung der Leistungen nutzt SPOFERAN im Gegenzug unter anderem individuell angepasste Werbung für Nutzer.
(2) Die Nutzer stimmen mit dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu, dass SPOFERAN ihre Daten teils anonymisiert sowie teils nicht-anonymisiert zeitlich und örtlich unbeschränkt und entschädigungslos beispielsweise für Werbeleistungen verwenden darf. Dies gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus.
(3) SPOFERAN ist nicht verpflichtet, Backups der Inhalte oder anderer Daten betreffend den Nutzern zu erstellen. Zudem hat SPOFERAN das Recht, nach freiem Ermessen Inhalte ganz oder teilweise nicht zu veröffentlichen, abzuändern oder zu entfernen.
§ 11 Funktionen und Änderungen
(1) SPOFERAN darf seine Funktionen auf der Plattform jederzeit verändern, das heißt bei Bedarf um neue Funktionen erweitern oder um existierende Funktionen reduzieren.
(2) Reduzierungen existierender Funktionen werden den Nutzern mindestens 30 Tage vor einer Änderung im Dashboard angezeigt. Kostenpflichtige neue Funktionen bedürfen stets der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch Nutzer.
(3) Hat ein Nutzer eine kostenpflichtige Funktion gebucht, die entfernt werden soll, so steht dem Nutzer die Funktion bis zur Vollendung der Leistungspflicht auf SPOFERAN zur Verfügung oder SPOFERAN erstattet dem Nutzer alternativ anteilsmäßig die Gebühr für die nicht mehr erbrachte Leistung.
(4) Kostenpflichtige Funktionen und Leistungen werden von SPOFERAN auch nach einer Änderung stets als solche gekennzeichnet und bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung.
§ 12 Mediennutzung
(1) SPOFERAN hat bei über SPOFERAN vermittelte Sportevents, an denen der Nutzer teilnimmt, die Erlaubnis Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Sportveranstaltung zu erstellen, auf denen der Nutzer direkt oder indirekt zu erkennen ist. Ein Nutzer kann dies jederzeit wiederrufen und das Löschen von Foto- und Videoaufnahmen bei SPOFERAN bzw. dem Veranstalter und dessen Partnern verlangen. SPOFERAN löscht diese Aufnahmen und gibt diese Aufforderungen an gegebenenfalls betroffene Dritte weiter. Wurden die Aufnahmen im Internet durch SPOFERAN verfügbar gemacht, erfolgt die Entfernung dieser von SPOFERAN im Internet verfügbar gemachten Medien in einem wirtschaftlich angemessenen Ausmaß soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten von SPOFERAN unterliegt.
(2) Der Nutzer kann standardmäßig Foto- und Videoaufnahmen auf SPOFERAN veröffentlichen, beispielsweise um seine täglichen Aktivitäten zu posten oder um sein Profil mit Profilbildern zu repräsentieren,
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, ausschließlich gesetzeskonforme Medien zu veröffentlichen, das heißt er veröffentlicht insbesondere keine urheberrechtlich geschützten Werke, Werke auf denen Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung erkennbar sind oder Werke mit pornografischem und gewaltverherrlichendem Inhalt. SPOFERAN übernimmt keine Verantwortung für einen gesetzeswidrigen Inhalt dieser Aufnahmen, behält sich aber das Recht vor, die Werke ohne Ankündigung zu entfernen und den Account gegebenenfalls zu sperren.
(4) Die Rechte der Medien bleiben auch nach Veröffentlichung bei SPOFERAN beim Inhaber dieser Werke. SPOFERAN darf die Medien jedoch im Rahmen der generellen Leistungserbringung nutzen um sie beispielsweise anderen Nutzern (beispielsweise Freunden und Followern der Nutzer) anzuzeigen.
§ 13 SPOFERAN LABEL
(1) Veranstalter haben die Möglichkeit für ihre Events sogenannte SPOFERAN LABEL zu erwerben, um die voraussichtliche Qualität des Events nach außen präsentieren zu können.
(2) Der ausgeschilderte Preis eines Labels wird pro erfolgreich angemeldetem Teilnehmer berechnet, der sich ab Aktivierung des Labels für das Event anmeldet. Zur Aktivierung eines Labels muss das Event je nach Label bestimmte Kriterien erfüllen, die der Veranstalter bei Aktivierung des Labels anzugeben hat. Hierbei ist der Veranstalter verpflichtet nur die Kriterien auszuwählen, die das Event nachweislich am Ausrichtungstag erbringen kann.
(3) Pro ausgewähltem Kriterium, welches nachweislich am Ausrichtungstag des Events vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erbracht wurde, wird dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 Euro pro angemeldetem Teilnehmer berechnet und schriftlich per E-Mail in Rechnung gestellt.
(4) Abgeführte Gebühren für aktivierte Label, die aufgrund widerrechtlich ausgewählter Kriterien aktiviert werden konnten, werden an die Nutzer nicht zurückerstattet. SPOFERAN bestrebt hierbei jedoch stets im Einzelfall Kulanzmöglichkeiten im eigenen Ermessen.
(5) SPOFERAN ist berechtigt am Ausrichtungstag eines Events mit mindestens einem aktivierten Label stichprobenartige Kontrollen durchzuführen oder von SPOFERAN dafür beauftragten Teilnehmern durchführen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich hierbei, Mitarbeitern von SPOFERAN oder für die Kontrollen von SPOFERAN ausgewählten Teilnehmern diese Kontrollen in einem angemessenen Rahmen zu ermöglichen.
(6) Sollte ein Verdacht des Verstoßes des Veranstalters gegen diese Bedingungen vorliegen, so hat der Veranstalter auf Nachfrage von SPOFERAN die Erfüllung der Kriterien der aktivierten Label zu beweisen.
§ 14 Benachrichtigungen
(1) Durch Erstellung eines Accounts auf SPOFERAN erklärt sich der Nutzer dazu bereit, Benachrichtigungen im Zusammenhang mit seinen angemeldeten oder erstellten Veranstaltungen sowie mit seinem Account auf SPOFERAN per E-Mail und/oder SMS zu erhalten.
(2) Durch Erstellung eines Accounts auf SPOFERAN erklärt sich der Nutzer dazu bereit, Benachrichtigungen von SPOFERAN, von Veranstaltern, von Trainern, von Sportvereinen, von Sportlern und von Werbepartnern über interne SPOFERAN-Kommunikationswege zu erhalten.
(3) Durch die Erstellung eines Accounts auf SPOFERAN erklärt sich der Nutzer dazu bereit, dass er über interne Benachrichtigungen auf der Plattform per E-Mail informiert werden darf, sofern er diese Benachrichtigungen in seinem Profil aktiviert hat.
(4) Die Nutzer von SPOFERAN stimmen mit dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu, dass SPOFERAN den Nutzern auf dem Postweg sowie elektronisch auf der Plattform SPOFERAN als auch im Rahmen von Sportveranstaltungen allgemeine und individuell angepasste Werbung von Werbepartnern zukommen lassen darf.
(5) Möchte ein Nutzer die Form der Werbung über den Postweg widerrufen, so muss dieser Widerruf an den Verantwortlichen der Werbemaßnahmen erfolgen. Weitere Information sind unter § 17.
(6) Die Nutzer stimmen mit dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu, dass SPOFERAN ihre Posts und Wettkampfleistungen (persönliche Neuigkeiten) anderen Nutzern und Vereinen automatisiert anzeigen darf. Die Nutzer können über die Datenschutzeinstellungen selbst festlegen, wem ihre persönliche Neuigkeiten angezeigt werden dürfen.
(7) Wählt ein Nutzer die Option, dass ihre persönlichen Neuigkeiten öffentlich angezeigt werden dürfen, so darf SPOFERAN diese auf der Plattform SPOFERAN grundsätzlich allen Nutzern der Plattform anzeigen. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn SPOFERAN einem Nutzer relevante allgemeine Sport-Nachrichten aus einem geografischen Umkreis des jeweiligen Nutzers anzeigt.
§ 15 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) SPOFERAN haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB nur solche Produkte betreffend, die direkt von SPOFERAN angeboten werden. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von SPOFERAN gelieferte Sachen 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von SPOFERAN gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 16 Haftung
(1) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt von SPOFERAN enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
(2) Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SPOFERAN, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SPOFERAN nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SPOFERAN, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SPOFERAN den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der SPOFERAN und der Nutzer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(6) SPOFERAN haftet nicht für Inhalte auf Webseiten von Veranstaltern und anderen Dritten. Dies gilt auch für solche Webseiten von Veranstaltern und anderen Dritten, die auf die Website von SPOFERAN verweisen.
(7) SPOFERAN haftet nicht für die von Nutzern veröffentlichten Inhalte und deren Handlungen. Eine Prüfungspflicht besteht nicht.
(8) SPOFERAN haftet nicht für die mangelhafte oder unvollständige Erfüllung der Leistungs- und Nebenpflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag des Nutzers mit dem jeweiligen Veranstalter des Sportevents. Für eine mangelhafte Organisation oder Durchführung einer Sportveranstaltung, vertragswidrige Absagen oder mangelnde Qualität der Leistungen haftet ausschließlich der Veranstalter, Trainer oder Nutzer.
§ 17 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie SPOFERAN mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht § 312g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Soweit SPOFERAN Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insb. bei der Vermittlung von Veranstaltungen, besteht daher kein Widerrufsrecht. Der Veranstalter hat davon abweichend jedoch die Möglichkeit einen Widerruf bis zu einem gewissen Zeitraum vor dem Veranstaltungsdatum zuzulassen. Informationen hierzu können stets in den Informationen der Teilnehmerklassen einer Veranstaltung eingesehen werden.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert SPOFERAN nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An [SPOFERAN GmbH, Leipziger Str. 5, 94060 Pocking, info@spoferan.com]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen SPOFERAN und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und SPOFERAN der Sitz von SPOFERAN.
(3) SPOFERAN ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.