Tiene lugar en Alemania

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

1.1 Durch das Ausfüllen und Absenden des offiziellen Online-Formulars erklärt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter verbindlich das Interesse am Abschluss eines Teilnahmevertrags mit dem Bayerischen Triathlon-Verband e.V. (BTV).

1.2 Ein rechtsgültiger Vertrag kommt zustande, sobald der BTV die Anmeldung in Textform bestätigt. Voraussetzung hierfür ist der fristgerechte Eingang der Anmeldung beim BTV.

1.3 Vertragspartner des BTV ist stets der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

1.4 Mit dem Absenden der Anmeldung akzeptieren Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter die geltenden Teilnahmebedingungen des BTV in vollem Umfang.

1.5 Mit der Buchung eines Angebots entsteht ein verbindlicher Anspruch auf einen Platz, vorausgesetzt die Teilnahmegebühr wird rechtzeitig entrichtet. Bei einer späteren Stornierung oder einem unentschuldigten Fernbleiben behält sich der BTV vor, gemäß der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Stornogebühr zu erheben.


2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Die jeweils gültige Ausschreibung gilt mit der Anmeldung als anerkannt.

2.2 Alle in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen sind verbindlich einzuhalten. Wird gegen diese verstoßen, kann ein Ausschluss vor oder während des Angebots erfolgen, ohne Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge.


3. Kosten

3.1 Die Höhe der Teilnahmegebühren richtet sich nach den jeweiligen Ausschreibungen. Eine Rechnung wird dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt.

3.2 Zusätzliche Leistungen wie Verpflegung oder Exkursionen, die nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind, werden separat vom Teilnehmer direkt an den jeweiligen Anbieter gezahlt.


4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Alle in der Ausschreibung genannten Zahlungsfristen sind verbindlich. Bei Nichteinhaltung kann der Anspruch auf Teilnahme entfallen. Der BTV informiert darüber rechtzeitig. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall nicht.

4.2 Der BTV akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:

  • Banküberweisung

  • Lastschriftverfahren

4.3 Bei Rücklastschriften werden entstandene Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.


5. Rücktritt durch den Teilnehmer

5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Angebots vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform erfolgen und wird mit Eingang beim BTV wirksam. Für die Fristwahrung zählt das Eingangsdatum der E-Mail.

5.2 Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des Angebots, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

5.3 Bei Rücktritt oder Nichterscheinen aus Gründen, die nicht vom BTV zu vertreten sind, kann der Verband eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese wird unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Vergabe des Platzes berechnet:

  • Rücktritt 29–56 Tage vor Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr

  • Rücktritt 8–28 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr

  • Rücktritt 1–7 Tage vor Beginn: 70 % der Teilnahmegebühr

  • Rücktritt am Veranstaltungstag oder unentschuldigtes Fernbleiben: 100 % der Gebühr

Auch bei einem Ausschluss wegen verspätetem Erscheinen ist die Rücktrittsgebühr zu zahlen. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.


6. Absage oder Ausschluss durch den BTV

6.1 Der BTV behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen, zu verlegen oder zu verschieben, wenn

6.1.1 ungünstige Witterungsbedingungen die ordnungsgemäße Durchführung gefährden,
6.1.2 eine wirtschaftlich vertretbare Durchführung nicht möglich ist (z. B. bei Nichterreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl).

6.2 Im Falle einer Absage durch den BTV werden bereits bezahlte Beiträge vollständig rückerstattet.

6.3 Ein Ausschluss einzelner Teilnehmer ist möglich, wenn deren Verhalten eine ordnungsgemäße Durchführung erheblich beeinträchtigt (z. B. durch Störungen, Missachtung von Anweisungen oder verspätetes Erscheinen). In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge.


7. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der BTV übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden im Zusammenhang mit dem Angebot, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des BTV oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der BTV uneingeschränkt, sofern diese auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für alle weiteren Schäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und maximal auf das Doppelte der Teilnahmegebühr begrenzt.

Die Verantwortung für ausreichenden Versicherungsschutz liegt beim Teilnehmer selbst.


8. Änderungen von Leistungen und Preisen

Änderungen einzelner Leistungen sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen. Der BTV behält sich insbesondere vor, den Einsatz von anderen qualifizierten Lehrkräften vorzunehmen, als in der Ausschreibung namentlich genannt.


9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.


10. Gerichtsstand

Soweit der Teilnehmer keinen Wohnsitz im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Nürnberg.

Stand: August 2025