Teilnahmebedingungen am Virtual Race Passau
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/m Teilnehmer*in und dem Veranstalter für die Teilnahme am Virtual Race Passau (Veranstaltung).
Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer*innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
SPOFERAN GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Leipzigerstrasse 5, 94060 Pocking
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Ferdinand Frank und Christian Teringl
Telefon: 0851 85165070
E-Mail: christian@spoferan.com
Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 10256
USt-IdNr.: DE316398210
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:
· Die Ausschreibung des Veranstalters.
· Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer.
· Die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters.
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und den Wettkampfbestimmungen einzuhalten.
2.2. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann ausschließlich mit der SPOFERAN App und mit einem dafür kompatiblen Smartphone durchgeführt werden.
2.3. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
3. An- und Abmeldung
3.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
3.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
e) der begründete Verdacht besteht, dass er durch technische oder anderweitige Manipulation seine Platzierung verbessert hat.
3.3. Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide am Startnummerntausch beteiligte Teilnehmer ein lebenslanges weltweites Startverbot an der Veranstaltungsserie des Virtual Race.
3.4. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung auf SPOFERAN.com.
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
4. Haftungsausschluss
4.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die durch die Teilnahme entstehen. Da es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt, kann der Veranstalter keine Sicherung der Strecke vornehmen und gewährleisten. Eine Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr als privates Training.
4.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
4.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
4.6. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7. Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
4.9. Der Teilnehmer weiß, dass es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt. Er startet auf eigenes Risiko und muss sich strikt an die Verkehrsordnung halten. Die Teilnahme erfolgt als privates Training und lediglich die hierbei übertragenen Daten werden für die Auswertung der Ergebnisse vom Veranstalter genutzt.
4.10. Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Bedienung der App oder des Smartphones und der dadurch fehlerhaften Ergebnisse. Die Kompatibilität des verwendeten Smartphones ist vom Teilnehmer vor dem Start sicherzustellen und die Anweisungen der App/ des Veranstalters sind vom Teilnehmer einzuhalten. Der Teilnehmer muss sich vor seinem Start zudem mit dem Ablauf der virtuellen Veranstaltung in der App und durch alle vom Veranstalter auf SPOFERAN.com zur Verfügung gestellten Informationen vertraut machen.
5. Bild- und Tonrechte
5.1. Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
5.2. Sämtliche Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping und Betrug
6.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti Doping Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
6.2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4. Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begangen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Gleiches gilt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Teilnehmer am Wettkampf gedopt war.
6.5. Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds-)Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6. Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
6.8. Der Veranstalter darf Bewegungsdaten des Smartphones auswerten, um im begründeten Fall einen Betrug zu belegen oder auszuschließen. Bei einem nachweislichen Betrug, der durch die Bewegungsdaten festgestellt werden kann, wird der Teilnehmer lebenslang für die Veranstaltungsserie des Virtual Race gesperrt.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
7.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3. Der Teilnehmer willigt in Zusammenhang mit § 6 Absatz 8 ein, dass seine Bewegungsdaten von der App aufgezeichnet und gespeichert werden dürfen, um mit den Daten die ordnungsgemäße und regelkonforme Teilnahme zu belegen.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
8.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
9. Sonstiges Bestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
Buchungsbedingungen Finishershirt der Virtual Race Tour 2021
Ein Widerruf der Bestellung des Finishershirts ist maximal bis 14 Tage nach Bestellung möglich.
1. Ámbito de aplicación y organizador
1.1 Las siguientes condiciones de participación se aplican al evento Virtual Race Passau 2021 (en lo sucesivo, "evento").
1.2 El organizador del respectivo evento es SPOFERAN (en lo sucesivo, "organizador", "nosotros" o "nos").
1.3 Las Condiciones de Participación se aplican en la versión válida en el momento de la inscripción y forman parte del contrato entre el Organizador y los participantes.
2. Inscripción, celebración del contrato, cuotas de participación y servicios
2. Objeto del contrato.1 El objeto del contrato es la organización del respectivo evento de acuerdo con el anuncio publicado.
2.2 La inscripción se realizará exclusivamente a través de los sistemas de inscripción oficialmente anunciados hasta la respectiva fecha límite de inscripción indicada y sólo mientras no se haya alcanzado el número máximo de participantes.
2.3 El contrato se perfeccionará tras la recepción de la confirmación de inscripción por correo electrónico.
2.4 Si se alcanza el número máximo de participantes antes de la fecha límite de inscripción, ésta se cerrará prematuramente. No se tendrá derecho a participar.
2.5 Toda la información relevante para el evento se enviará por correo electrónico a la dirección facilitada durante la inscripción con suficiente antelación al evento.
2.6 Las inscripciones de menores o personas con capacidad jurídica limitada sólo podrán ser realizadas por sus representantes legales. Deberá presentarse un consentimiento y exención de responsabilidad firmado por el representante legal antes del inicio del evento. La participación o recogida de documentos del evento sólo es posible en presencia de un representante legal o previa presentación del correspondiente poder notarial.
2.7 Se aplicará la cuota de participación que figura en el formulario de inscripción. Esta tasa y las tasas por servicios adicionales deberán abonarse inmediatamente después de la inscripción mediante domiciliación bancaria SEPA o tarjeta de crédito.
2.8 La cancelación por parte del participante -sea cual sea el motivo- o la no presentación no darán derecho al reembolso de la tasa de participación ni de otras tasas. Lo mismo se aplica en caso de exclusión o descalificación.
2.9 Queda excluida la transferencia de la inscripción a terceros, a menos que se estipule lo contrario en la convocatoria. La recogida de documentos del evento por parte de terceros sólo es posible con autorización por escrito y presentación de la confirmación de inscripción.
2.10 Cancelación del evento (fuerza mayor): Si el evento no puede celebrarse por motivos de fuerza mayor u orden oficial de los que el organizador no es responsable (por ejemplo, condiciones meteorológicas adversas, catástrofes naturales, pandemias, terror, guerra), la plaza de salida o de participación puede transferirse a un evento posterior, siempre que haya capacidad. Alternativamente, se reembolsará la cuota de participación, pero no los costes de organización y preparación indicados.
2.11 Cancelación o modificación del evento: Si el evento se cancela prematuramente por las razones indicadas en el punto 2.10 o se modifica su realización (por ejemplo, cambio de ruta, ajuste de horarios, cambio de formato), no habrá derecho a reembolso o compensación.
2.12 Si el número de participantes debe reducirse por razones oficiales o relacionadas con la seguridad, la admisión se concederá según el momento de recepción de la inscripción. Los participantes afectados serán informados inmediatamente.
3. Elegibilidad, normas y requisitos de salud
3.1 Podrá participar cualquier persona que cumpla los requisitos especificados en la convocatoria (por ejemplo, edad mínima, cualificaciones) y que no esté sujeta a una prohibición de participación o de salida.
3.2 Por el hecho de inscribirse, el participante reconoce el reglamento aplicable del evento, el reglamento de ejecución y cualquier asociación o reglamento deportivo pertinente, en la medida en que se indiquen en la convocatoria.
3.3 La participación es estrictamente personal. La transmisión de números de salida, identificaciones de participantes o datos de acceso dará lugar a la exclusión y posiblemente a otras sanciones.
3.4 El participante declara que se encuentra en buen estado de salud para tomar parte en el evento. En caso de riesgos para la salud o signos de indisposición, la participación debe abstenerse o interrumpirse inmediatamente.
3.5 En caso de enfermedades conocidas o restricciones de salud que requieran atención médica especial, la participación es por cuenta y riesgo del participante, a menos que el organizador lo prohíba expresamente con antelación.
3.6 El participante es responsable del estado adecuado, funcional y seguro de los equipos, materiales o ayudas utilizados.
3.7 Cuando se proporcionen, los dorsales, la identificación del participante o la prueba de acceso deben llevarse o utilizarse de forma visible, inalterada y de acuerdo con el reglamento de la prueba. La participación o la clasificación pueden ser excluidas sin una identificación válida.
3.8 Acortar los recorridos, utilizar ayudas no autorizadas, apoyo no autorizado de terceros e infracciones de los reglamentos de juego limpio, antidopaje o de participación aplicables están prohibidos y darán lugar a la descalificación.
3.9 Las instrucciones del organizador, sus empleados y cualquier personal auxiliar desplegado deben seguirse en todo momento.
3.10 En las zonas de tráfico público, se aplicarán las normas legales pertinentes, en particular el Reglamento de Tráfico de Alemania (StVO) - independientemente de la seguridad de la ruta o permisos.
4. Descalificación y prohibición de participación
4. Descalificación y prohibición de participación
4. Descalificación y prohibición de participación1 Las infracciones de las presentes condiciones de participación, del reglamento del evento o de las instrucciones del organizador podrán dar lugar a la exclusión o descalificación, en particular en los siguientes casos
- Comportamiento antideportivo o gravemente desordenado
- Infracciones al reglamento o a las normas de participación
- Infracciones de dopaje o manipulación
- Asistencia no autorizada
- Interferencia o manipulación de los dorsales o de los derechos de participación
- Acortamiento o alteración no autorizada del recorrido
- Desobediencia a las instrucciones del Organizador
4. El Organizador podrá imponer sanciones por infracción de las normas de participación.2 El Organizador tiene derecho a prohibir temporal o definitivamente la participación en futuras pruebas en caso de infracciones graves o reiteradas.
4.3 Se publicarán los resultados y las clasificaciones. Las objeciones deben hacerse en forma de texto dentro de las 24 horas siguientes a la publicación.
5. Grabaciones de imagen y sonido
5.1 Se realizarán fotografías, vídeos y grabaciones de sonido como parte del evento.
5.2 El participante acepta que estas grabaciones puedan utilizarse con fines editoriales, documentales y comerciales sin restricciones de tiempo, espacio y contenido.
5.3 La base legal es el Art. 6 párrafo 1 lit. f GDPR. En el caso de menores de edad, se requiere el consentimiento del representante legal.
6. Responsabilidad
6.1 El organizador será responsable sin limitación por dolo y negligencia grave, así como por lesiones a la vida, la integridad física o la salud.
6.2 En caso de incumplimiento por negligencia leve de las obligaciones contractuales materiales, la responsabilidad se limitará a los daños previsibles típicos del contrato.
6.3 No se asume ninguna responsabilidad por los objetos, equipos u objetos de valor que se lleven consigo, a no ser que exista dolo o negligencia grave.
7. Derecho de cancelación
No existe derecho de cancelación de acuerdo con el § 312g párrafo 2 nº 9 BGB.
8. Protección de datos
8. Protección de datos personales
8.1 El tratamiento de datos personales se lleva a cabo de conformidad con la legislación vigente.1 El tratamiento de datos personales se lleva a cabo para el cumplimiento del contrato de conformidad con el art. 6, apdo. 1 lit. b GDPR.
8.2 Las listas de resultados y las listas de participantes pueden -si son relevantes para el evento- contener y publicarse en particular apellidos, nombre, año de nacimiento, sexo, club/equipo, número de salida, clasificaciones o resultados.
8. Los datos de contacto se transmitirán exclusivamente a los participantes.
3. Los datos de contacto sólo se transmitirán a terceros con consentimiento expreso.
Puede encontrar más información en la política de privacidad de la página web del organizador.
9. Disposiciones finales
9.1 Se aplicará la legislación de la República Federal de Alemania.
9.2 En caso de que algunas disposiciones sean o se conviertan en inválidas, la validez de las disposiciones restantes no se verá afectada.
9.3 Los datos de contacto sólo se transmitirán a terceros con consentimiento expreso.