17. Haßbergritt/-sprint/-test 2026 Reglement/Haftungsausschlusserklärung
1. Einleitung
Das vorliegende Reglement findet auf den MTB-Wettbewerb „Haßbergritt/-sprint/-test“ am Sa. 09. Mai 2026 in Hofheim i.UFr. Anwendung. Der TRIA TC Hofheim e.V. ist Veranstalter des Marathons. Mit Meldung, Zahlung und/oder Teilnahme an dem Marathon erkennt jeder Teilnehmer dieses Reglement an. Einräder fahren den Haßbergtest und werden wieder in 2 Kategorien, jedoch (- bis 29 Zoll- und -unlimited >29 Zoll bzw geschaltet-) unterschieden. Ein zweigeteilter Kids Cross/ Mini KC wird wieder vorgeschaltet. Die Gravelwertung umfasst nachfolgende Kriterien: Graveler fahren den Haßbergsprint. Für die Teilnahme sind zugelassen:
- Gravel oder CX Räder mit Rennradlenker, kein E-Antrieb, Reifengröße 28 Zoll (Breite nicht limitiert)
1.1 Allgemeines
Das Rennen ist ein Rennen für Einzelfahrer und unabhängig vom persönlichen Status offen für jeden MTB-Fahrer, d.h. ausdrücklich auch für Profis und reine Hobbyfahrer.
1.2 Teilnahmevoraussetzung
Es genügt eine Anmeldung (ONLINE oder schriftlich), die damit verbundene Anerkennung des Reglements sowie das Entrichten des Startgeldes.
Teilnehmer müssen am Tag des Starts des Rennens mindestens 16 Jahre alt sein. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten während der gesamten Rennveranstaltung ist die Teilnahme auch ab 14 Jahren erlaubt. Für eine Teilnahme sind ohne Ausnahme nur Fahrer mit einem MTB zugelassen. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht notwendig.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Marathon selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen des Veranstalters die Unbedenklichkeit der Teilnahme nachzuweisen.
Der Veranstalter behält sich zu jedem Zeitpunkt vor, die Anmeldung eines Teilnehmers zurückzuweisen; hinsichtlich weiterer Regelungen, die Rücktritt oder Kündigung durch den Teilnehmer oder den Veranstalter betreffen, verweisen wir auf das Reglement.
1.3 Wertungskategorien
· Junioren /-innen I 14-16 Jahre
· Junioren /-innen II 17-18 Jahre
· Elite 19-29 Jahre Damen Elite 19-29 Jahre
· Master I 30-39 Jahre Damen Master I 30-39 Jahre
· Master II 40-49 Jahre Damen Master II 40-49 Jahre
· Master III 50-59 Jahre Damen Master III 50-59 Jahre
· Master IV 60 plus Damen Master IV 60 plus
· Team 4 Teilnehmer mit gleichem Mannschaftsnamen
1.4 Anmeldung
Die Anmeldungen erfolgen ONLINE via www.tria-hofheim.de, oder auf dem Postwege durch Einsenden des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars an den Veranstalter.
1.5 Stornierung
Im Falle einer Abmeldung hat diese schriftlich bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Für die Bearbeitung der Abmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Bei späteren Abmeldungen erfolgt keine Rückerstattung.
2. Rennablauf
2.1 Allgemein
Der Haßbergritt/-sprint/-test sind Rennen, die bestimmten Abläufen und damit festgelegten Zeiten folgen.
2.2 Briefing
Ein Briefing für alle Wettkampfteilnehmer findet 20 min vor dem Rennen statt. Sinn dieses Briefings ist es, die Teilnehmer auf die Besonderheiten, z.B. Gefahrstellen etc., der verschiedenen Strecken aufmerksam zu machen. Das Briefing wird vom Rennleiter abgehalten. Die Teilnahme ist für alle Starter Pflicht.
2.3 Zeitnahmen
Es wird mit einem EDV-unterstützten Zeitnahmesystem handgestoppt. Die Zeitnahme erfolgt direkt bei Zieldurchfahrt. Es werden keine Datenchips verwendet. Jeder Teilnehmer ist für die Sichtbarkeit seiner Startnummer selbst verantwortlich.
2.4 Start
Die Startaufstellung erfolgt 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Titelverteidiger, Profis und andere prominente Spitzenfahrer erhalten einen Startblock vor allen anderen Startern. Dahinter erfolgt die Aufstellung nach weiteren Startnummern.
Während der Neutralisation ist das Überholen allgemein und vor allem das des Führungsfahrzeuges verboten.
Teilnehmer, die nach der offiziellen Startzeit an den Start kommen, werden nicht mehr auf die Strecke gelassen.
2.5 Kontrollstellen Strecke
Auf der Strecke gibt es bis zu 3 Kontrollstellen, die den Teilnehmern vorher unbekannt sind und von allen Teilnehmern passiert werden müssen. Hier werden die Startnummern erfasst und ausgewertet.
2.6 Ziel
Bei der Zielankunft wird die Startnummern eingelesen und für das Erstellen der Wertung erfasst.
3. Ausscheiden aus dem Rennen
3.1 Ausstieg aus dem Rennen
Teilnehmer, die egal aus welchen Gründen, das Rennen zu irgendeinem Zeitpunkt nicht fortsetzen wollen, sind verpflichtet, sich beim Rennleiter, dem Streckenposten oder unter der veröffentlichten Notfallnummer umgehend abzumelden. Passiert dies nicht, behält sich der Veranstalter vor, auf Kosten dieser Teilnehmer eine Suchaktion über die entsprechenden Noteinsatzkräfte einzuleiten. Wer aus dem Rennen ausscheidet, muss seine Startnummer an den Rennleiter oder in der Akkreditierung gegen Quittung zurückgeben.
4. Ausrüstung
4.1 Helmpflicht
Ohne Ausnahme besteht zu jedem Zeitpunkt Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entsprechen und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst sein.
4.2 Bekleidung und Ausrüstung
Jeder Teilnehmer muss sich einer MTB-Strecke entsprechend ausrüsten.
4.3 Startnummern
Jeder Teilnehmer erhält zwei Startnummern für den Lenker und Trikot. Diese Nummern sind während des Rennens zu jedem Zeitpunkt immer gut sichtbar/erkennbar sein!
5. Allgemeines
5.1 Umweltschutz / Müllentsorgung
Das Rennen führt durch landschaftlich wunderschöne Gegenden. Daher sind die Regeln hier einfach: wer außerhalb einer Kontroll- oder Versorgungsstation Müll/Dinge jedweder Art (auch Trinkflaschen) wegwirft, wird disqualifiziert.
5.2 Doping
Die Veranstalter des Rennens distanzieren sich von jedem, der mit der Absicht sich einen Vorteil zu verschaffen, unerlaubte Stimulanzien seinem Körper, in welcher Art auch immer, zuführt. Der nachhaltig begründete Verdacht genügt für eine sofortige Disqualifikation. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, nicht angekündigte Dopingkontrollen vorzunehmen.
6. Die Renn-Regeln
6.1 Das Rennen findet auf öffentlichen und NICHT abgesperrten Strecken statt. Alle Fahrer müssen daher zu jedem Zeitpunkt die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO), auch in Rennsituationen strengstens beachten. Der Veranstalter ist verpflichtet, Rennteilnehmer und Begleitpersonal bei einmaligem groben oder mehrmaligen Verstößen gegen die Vorschriften der StVO von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
6.2 Es gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Kurven dürfen unter überhaupt keinen Umständen geschnitten werden.
6.3 Langsame Fahrer müssen Platz machen für schnellere Fahrer, die überholen wollen, insbesondere an Abschnitten wo z.B. geschoben wird.
6.4 Es gilt zu jedem Zeitpunkt das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness unter allen Teilnehmern.
6.5 Es ist dem Können entsprechend zu fahren, alle Streckenabschnitte, besonders aber die unübersichtlichen, sind mit größtmöglicher Vorsicht zu befahren und es ist zu jedem Zeitpunkt die Bremsbereitschaft, insbesondere in den Abfahrten, aufrecht zu halten.
6.6 Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Die BaySF weist auf die Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege hin, z.B. abgestorbene oder kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen. Eine Verkehrssicherungspflicht der BaySF im Wald und auf dem Wald gleichgestellten Flächen, z.B. Waldwegen besteht nicht. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Der Veranstalter und die BaySF übernehmen keinerlei Haftung. Die BaySF können bei Vorliegen wichtiger Gründe dem Teilnehmer einen Platzverweis erteilen.
Achtung: Die Straßen sind öffentlich und NICHT für das Rennen gesperrt, Gegenverkehr ist möglich, sogar wahrscheinlich. Andere Teilnehmer sind auf Gefahren stets aufmerksam zu machen.
6.7 Bei Defekten und Verletzungen ist, soweit dies möglich ist, die Strecke sofort frei zu machen und eine Erstversorgung bzw. Reparatur am Rande vorzunehmen.
6.8 Im Falle eines Zielspurtes ist ein Spurwechsel nicht erlaubt.
7. Rennleitung, Jury, Protest, Strafen und andere Sanktionen
7.1 Rennleitung und -kommissär
Grundsätzlich trifft die Rennleitung alle Entscheidungen, die den sportlichen Ablauf des Rennens betreffen.
7.2 Protest
Im Rahmen des Rennens kann es trotzdem zu vorsätzlichen und unbeabsichtigten Regelverstößen durch Teilnehmer. Kann die Rennleitung hier keine Entscheidung fällen, steht es jedem Teilnehmer frei, Protest gegen angenommene Regelverstöße bis spätestens 15 Minuten nach Ende des Rennens bei der Jury schriftlich einzureichen. Dafür ist eine Protestkaution in Höhe von 50,00 Euro zu hinterlegen, die im Falle eines verlorenen Protestes beim Veranstalter verbleibt.
7.3 Jury
Über den Protest entscheidet eine Jury, die der Veranstalter zusammenstellt. Jeder Teilnehmer unterwirft sich im Rahmen des Marathons ausdrücklich den durch diese Jury getroffenen bindenden Entscheidungen und verzichtet auf weitergehende Geltendmachung etwaiger Ansprüche.
7.4 Strafen und andere Sanktionen
Es ist unmöglich und auch nicht gewollt, alle denkbaren Verstöße aufzulisten. Daher werden hier nur einige aufgezählt mit der ausdrücklichen Information, dass die Rennleitung in Absprache mit dem Veranstalter weitere, hier nicht aufgeführte Aktionen mit Strafen ahnden kann.
Eine Strafe ist in einem ersten Schritt immer eine Zeitstrafe, wenn aufgrund der besonderen Schwere des Verstoßes nicht eine Disqualifikation/Ausschluss als Strafe verhängt werden muss.
Folgende Punkte werden mind. mit Zeitstrafen geahndet, u.a.:
· Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten
· Wegwerfen von Müll oder anderen Dingen
· Abnehmen des Sturzhelmes im Rennen
· Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern/ Shortcutting
Folgender Punkt wird sofort mit Ausschluss geahndet, u.a.
· Vorsätzliche, andere gefährdende und gefährliche Fahrweise. (Ziffer 6.1 der Renn-Regeln bleibt hiervon unberührt.)
7.5 Abbruch der Veranstaltung
Lässt sich ein ordnungsgemäßer Ablauf der Veranstaltung nicht sicherstellen, so ist das Rennen nach vorheriger Warnung auf polizeiliche Anordnung hin abzubrechen.
7.6 Keine Rückerstattung von Startgeldern
Eine Rückerstattung des Startgeldes im Falle von Disqualifikation/Ausschluss nach Ziffer 6.1 oder Ziffer 7.4 oder eines Abbruchs der Veranstaltung nach Ziffer 7.5 erfolgt ausdrücklich n i c h t .
8. Siegerehrung
Die Siegerehrung findet ab ca. 17.00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Pokale/Preise werden nur an anwesende Sportler übergeben.
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9. Haftungsausschlusserklärung:
Erklärung des Athleten:
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit den Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien. Sie sind mir bekannt. Ich bin über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätige ausdrücklich, auf eigene/s Verantwortung/Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen. Ich versichere gleichzeitig, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie Vereine, alle betroffenen Gemeinden, die BaySF und sonstigen Personen und Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen. Es sind keinerlei Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung oder Ausfall möglich. Das Startgeld kann nicht zurückgezahlt werden, ausgenommen bei Nichtannahme der Meldung. Ich werde am Rennmeeting teilnehmen und die dort gegebenen Verhaltensmaßnahmen befolgen. Den Anweisungen der Funktionäre werde ich Folge leisten. Bei etwaigen Schäden, die ich anderen Verkehrsteilnehmern oder Zuschauern zufüge, stelle ich den Veranstalter von jeglicher Haftung hierfür frei. Streichungen und Zusätze auf dem Anmeldeformular sind gegenstandslos.
Hofheim, 09. Mai 2026
Name (Druckschrift) ................................................. Unterschrift ......................................... StartNr.: ...............
[Bei Minderjährigen: Name und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters]
1. Geltungsbereich und Veranstalter
1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung 17. Hassbergritt (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).
1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Tria TC Hofheim (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).
1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.
2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.
2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.
2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.
2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.
2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.
2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.
2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.
2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.
2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.
2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.
3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen
3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.
3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.
3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.
3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.
3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.
3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.
3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.
3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.
3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.
3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.
4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot
4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:
- unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
- Regel- oder Teilnahmeverstößen
- Doping- oder Manipulationsverstößen
- unerlaubter Hilfe
- Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
- Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
- Missachtung von Anweisungen des Veranstalters
4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.
4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.
5. Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.
5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
8. Datenschutz
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.
8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.