AGBs Tria Hofheim

Erklärung des Athleten:

Ich melde mich hiermit für den  Hofheimer Triathlon/ Haßbergritt an und erkläre mein Einverständnis mit den Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien. Sie sind mir bekannt. Ich bin über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätige ausdrücklich, auf eigene/s Verantwortung/Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen. Ich versichere gleichzeitig, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie Vereine, alle betroffenen Gemeinden und sonstigen Personen und Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen.

Es sind keinerlei Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung oder Ausfall möglich.

Das Startgeld kann nicht zurückgezahlt werden, ausgenommen bei Nichtannahme der Meldung. Ich werde am Rennmeeting teilnehmen und die dort gegebenen Verhaltensmaßnahmen befolgen. Den Anweisungen der Funktionen werde ich Folge leisten. Streichungen und Zusätze auf dem Anmeldeformular sind gegenstandslos.

Die Anmeldung ist nur mit Einzahlerquittung gültig.

Einwilligung zum Datenschutz nach DSGVO:
Ich willige ein, dass der Veranstalter Tria TC Hofheim, meine personenbezogenen Anmeldedaten für die Anmeldung, Auswertung und für die Ergebnislisten genutzt, gespeichert und auf der
Website veröffentlicht werden dürfen. Von meiner Person erstellte Fotoaufnahmen dürfen für Presseberichtserstattungen und Internetveröffentlichungen frei genutzt werden.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte darf nicht ohne meine Zustimmung erfolgen.

1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung 31. Hofheimer Triathlon (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).

1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Tria TC Hofheim (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden. Die Teilnahmebedingungen ergänzen die Regelungen und Hinweise, welche sich aus der jeweiligen Ausschreibung des Veranstalters ergeben.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Website https://spoferan.com/events/31-hofheimer-triathlon bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.

2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Abholung der Startnummer erfolgt nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.

2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.

2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen. Die Teilnahmeberechtigung ist ein persönliches, nicht übertragbares Recht des gemeldeten Athleten/der gemeldeten Athletin. Sofern die Ausschreibung des Veranstalters nicht ausdrücklich eine andere Regelung enthält, ist eine Stornierung des Startplatzes, ein Wechsel auf eine andere Distanz oder Nahmeldungen grundsätzlich nicht möglich.

2.10 Die Abholung der Startnummer erfolgt grundsätzlich höchstpersönlich unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldebestätigung, ggf. Startpass etc.). Eine Abholung der Startunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.

2.11 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Startplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.

2.12 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.11 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

2.13 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende, die aufgrund der Reduzierung der Startplätze nicht starten können, werden unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht entsprechend Ziffer 2.12 nicht.

3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter) erfüllt und keinem Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Wettkampf- und Verbandsordnungen der DTU (Deutsche Triathlon Union) an, abrufbar unter: https://www.triathlondeutschland.de/service/downloads

3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe der Startnummer führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.

3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. das Rennen abzubrechen. Dem/der Teilnehmer:in ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren mit sich bringt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen besteht. Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben. Die Regelungen gemäß Ziffer 6 bleiben unberührt.

3.5 Bei bekannten chronischen Erkrankungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, ist eine Teilnahme ausgeschlossen, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorliegt.

3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung.

3.7 Die Startnummer ist sichtbar, unverändert und entsprechend den Wettkampfregeln zu tragen. Ohne Startnummer erfolgt keine Zeitnahme oder Wertung.

3.8 Das Abkürzen der Strecke, unerlaubte Hilfsmittel, Begleitung durch Dritte sowie Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation. Der Teilnehmende verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Ausschreibung des Veranstalters erlassenen Bestimmungen.

3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden und eingesetzten Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

3.10 Auf allen Verkehrsflächen gilt trotz Streckensicherung die Straßenverkehrsordnung (StVO).

4. Disqualifikation und Startverbot

4.1 Bei Verstößen gegen Teilnahmebedingungen, Wettkampfregeln oder Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:

  • unsportlichem Verhalten
  • Regelverstößen
  • Dopingverstößen
  • unerlaubter Hilfe
  • Manipulation oder Weitergabe der Startnummer
  • Streckenverkürzung
  • Missachtung von Anweisungen

4.2 Der Veranstalter kann bei schwerwiegenden Verstößen ein Startverbot für zukünftige Veranstaltungen aussprechen.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt. Aufgrund der Größe der Veranstaltung ist es nicht möglich, einzelne Personen aus den Aufnahmen herauszuschneiden.

5.2 Mit der Anmeldung räumt der/die Teilnehmer:in dem Veranstalter ein einfaches, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie übertragbares Nutzungsrecht an den im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Aufnahmen ein.

5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

6. Haftung

6.1 Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Der/die Teilnehmer:in ist für seine mitgebrachten persönlichen Gegenstände sowie Wettkampfausrüstung selbst verantwortlich.

6.4 Dem Teilnehmenden ist bekannt, dass sich auf der Wettkampfstrecke Fahrzeuge und/oder Fußgänger befinden können und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten sind.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.2 Ergebnislisten dürfen Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein, Startnummer und Zeiten enthalten und veröffentlicht werden.

8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.