TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1 Anwendungsbereich - Geltung
(1) Der 41. Warendorfer Emssee-Lauf wird – sofern ein Teilnehmer mit Startpass von einem Mitgliedsverein des DLV teilnimmt - nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der IAAF auf einer amtlich vermessenen Lauf-strecke und unter Aufsicht des Leichtathletikkreises Münster 24 durchgeführt. Für Teilnehmer, die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, wird die Veranstaltung entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt. Veranstalter des 41. Warendorfer Emssee-Laufes ist die Warendorfer Sportunion 1895/1972 e.V..
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der An-meldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle ausreichend trainierten und sportgesunden Läu-fer/innen, die den Altersklassen der jeweiligen Läufe entsprechen.
(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arz-tes, zu beurteilen.
(3) Durch die Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer, dass er den gesundheitlichen Anforderungen des Laufes standhält und keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
(4) Die Startnummer darf nicht an jemand anderes weitergegeben werden. Das Ab-knicken oder Verändern von Teilen der Startnummer führt zur Disqualifikation. Das Tragen von Kopfhörern während des Laufes ist verboten und führt zur Disqualifika-tion. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.
(5) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entspre-chend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwider-handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesund-heitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
3 Anmeldung – Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Ver-anstalter darstellt, ist über die Voranmeldung online unter www.emsseelauf.de mög-lich.
(2) Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Startgeldes.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der online Voranmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben.
(4) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbei-trages eine Registrierungsbestätigung. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Teilnehmer unberücksichtigt zu lassen oder auszuschließen, der mit der Zahlung des Organisationsbetrags und/oder evtl. Zusatzleistungen in Verzug ist. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung in Anlehnung an die o.g. genannten Regelwerke relevant sind, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Sub-stanzen (Doping) an den Start geht.
4 Zahlungsbedingungen
Die Startgebühr wird bei der elektronischen Anmeldung von der vom Veranstalter autorisierten Fitfox GmbH vom Teilnehmer eingezogen. Ist ein Einzug in der gewählten Art und Weise mangels Kontendeckung jedoch nicht möglich, hat der Teilnehmer alle der Warendorfer Sportunion 1895/1972 e.V. hieraus entstehenden Kosten für Rücklastschriften zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer dem erteilten Einziehungsauftrag der Warendorfer Sportunion 1895/1972 e.V. ohne sachlichen Grund widerspricht.
5 Startunterlagenausgabe
(1) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung oder seinem Personalausweis. Ist der Teil-nehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer be-vollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Unterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.
(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Startun-terlagenausgabe erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
6 Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Mit der Teilnahme am Lauf wird der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art anerkannt. Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art können nicht gegen den Veranstalter, Sponsoren des Laufes oder die Stadt Waren-dorf sowie deren Vertreter geltend gemacht werden. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitli-chen Bedenken bestehen.
(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behörd-licher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(4) Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung wegen höherer Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Meldegebühr.
(5) Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer hat auf sein Eigentum selbst zu achten.
7 Datenerhebung und Datenverwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veran-staltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden me-dizinischen Dienste, verarbeitet. Die Datenspeicherung gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, fotomechanischen Vervielfälti-gungen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und für Werbemaß-nahmen (Flyer, Plakate und andere Printmedien) des Veranstalters genutzt werden.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personen-bezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstan-den.
8 Zeitmessung
(1) Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels eines Einwegchips von der Fitfox GmbH. Der Chip kann nach der Veranstaltung entsorgt werden.
(2) Jeder ausgegebene Chip wurde bei der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Ver-anstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist aus-geschlossen.
Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten diese Bedingun-gen akzeptieren.
Die Bezeichnung „Teilnehmer“ bezieht sich sowohl auf die diverse, die weibliche als auch auf die männliche Form.
Warendorfer Emssee-Lauf, Februar 2020
1. Geltungsbereich und Veranstalter
1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung 41. Warendorfer Emssee-Lauf (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).
1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Warendorfer Sportunion (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).
1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.
2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.
2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.
2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.
2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.
2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.
2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.
2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.
2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.
2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.
2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.
3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen
3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.
3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.
3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.
3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.
3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.
3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.
3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.
3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.
3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.
3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.
4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot
4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:
- unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
- Regel- oder Teilnahmeverstößen
- Doping- oder Manipulationsverstößen
- unerlaubter Hilfe
- Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
- Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
- Missachtung von Anweisungen des Veranstalters
4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.
4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.
5. Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.
5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
8. Datenschutz
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.
8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.