Zur Teilnahme sind grundsätzlich berechtigt: die Beschäftigten des Finanzministeriums, der Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Steuern, der Finanzämter und deren Außenstellen, der Bearbeitungsstellen des FA München, der Finanzgerichte, der Dienststellen des Landesamtes für Finanzen, der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI). – Keine Fachoberschüler und Praktikanten!
Den Außenstellen der Finanzämter bleibt es freigestellt, ob sie selbständig oder zusammen mit den Stammfinanzämtern antreten wollen. Teilnehmer anderer Dienststellen, die in den Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat fallen, können auf Anfrage genehmigt werden.
Allgemeine Turnierbestimmungen
1. Teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften und Einzelspieler der angemeldeten Dienststellen. Wird bei einem Mannschaftskampf ein Spieler eingesetzt, der nicht Beschäftigter der angemeldeten Dienststelle (der Spielgemeinschaft) ist, wird die betreffende Mannschaft disqualifiziert und darf am Turnier nicht mehr teilnehmen. Jeder Teilnehmer hat sich deshalb vor Beginn der Spiele auf Verlangen durch seinen Personal- oder Dienstausweis auszuweisen. Bei der Anmeldung ist die Dienststelle bzw. der entsprechende bfg-Ortsverband zur Dienststelle anzugeben.
Wechselt ein Spieler innerhalb von sechs Monaten vor dem Sportfest (angefangene Monate werden dabei wie volle Monate gerechnet) seine Dienststelle (z.B. durch Versetzung), so hat er ein Wahlrecht, ob er bei Mannschaftswettbewerben als Mitglied seiner alten oder seiner neuen Dienststelle antreten will.
2. Heimatnah ausgebildete Anwärter sind für das Ausbildungsamt startberechtigt.
Fachoberschüler sind von der Teilnahme am Sportfest ausgeschlossen.
Pensionisten sind für ihre letzte Dienststelle startberechtigt.
3. Einsprüche jeder Art müssen sofort nach Beendigung des jeweiligen Spieles bei der jeweiligen Wettkampf-Spielleitung und erst bei Nichteinigung bei der Organisationsleitung (Hermann Abele) eingereicht werden. Über den Einspruch wird sofort entschieden.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
4. Jede Mannschaft hat vor dem Wettkampf einen Mannschaftsleiter zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er braucht nicht zu den aktiven Spielern gehören. Meldungen nach Ablauf der Meldefrist sind grundsätzlich nicht möglich.
5. Die Zeitpläne der Wettkämpfe werden rechtzeitig vor dem Sportfest auf der Homepage www.bayernturnier.de veröffentlicht.
6. Die Organisationsleitung behält sich vor, Änderungen der Ausschreibung oder der Durchführung aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen jederzeit vorzunehmen.
7. Mit der Teilnahme am Bayernturnier gibt jeder Teilnehmer gegebenenfalls ihn oder sie betreffendes Foto- oder Videomaterial pauschal zur Veröffentlichung frei, da eine Einzelabfrage von Veröffentlichungsrechten nicht durchführbar ist. (z.B. BFSV- und bfg-Webseite, Facebook, Instagram und alle anderen internen und externen Medien in Print und online). Ebenso ist er mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens nebst seiner Dienststelle auf Ergebnislisten einverstanden. Die Veröffentlichung der Ergebnislisten erfolgt sowohl im Internet als auch im Intranet des Finanzressorts.
8. Für Personen- oder Sachschäden wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.
9. Der Veranstalter behält sich eine witterungsbedingte Absage einzelner Sportarten im Vorfeld des jeweiligen Wettkampftages vor. In diesem Fall werden Startgelder auf Antrag in voller Höhe zurückerstattet. Wird ein laufender Wettbewerb aufgrund extremer Witterungsbedingungen unterbrochen, verkürzt oder gar gänzlich abgebrochen, erfolgt keine Rückerstattung oder Ermäßigung der Startgelder. Des Weiteren wird ein darüberhinausgehender Schadensersatz (Reisekosten und dergleichen) ausgeschlossen.
Datenschutz für Teilnehmer am Bayernturnier der BFSV - Datenschutzinformation nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO
1. Verantwortliche Personen und Datenschutzbeauftragter
Für die Einhaltung des Datenschutzes im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Bayerischen Finanzsportverein (BFSV) e.V. ist Gerhard Wipijewski verantwortlich. Er ist erreichbar unter Bayerischer Finanzsportverein (BFSV) e.V., Karlstr. 41, 80333 München, 089-545917-0, 089-545917-99, info@bayernturnier.de. Zum Datenschutzbeauftragten ist Stephan Mair bestellt worden. Er ist erreichbar unter Bayerischer Finanzsportverein (BFSV) .V., Karlstr. 41, 80333 München, 089 545917-0, 089- 545917-99, info@bayernturnier.de.
2. Inhalt, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zur satzungsgemäßen Durchführung der von der BFSV veranstalteten Sportfeste (z. B. Bayernturnier, Drachenbootrennen) erfasst die BFSV nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO von jedem Teilnehmer die im Anmeldeformular erhobenen Daten und verarbeitet diese personenbezogenen Daten in dem hauseigenen EDV-System. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt, soweit nicht eine weitere Verarbeitung durch mit dem Bayernturnier befassten Dritten zwingend erforderlich ist.
3. Übermittlung der Daten an Dritte
Zur Durchführung des Bayernturniers/Drachenbootrennens ist die Weitergabe an Personen (z.B. Disziplinen-Verantwortliche) oder Dienstleister (z.B. Bowling-Center, Zeiterfassung Laufen etc.) erforderlich. Die BFSV händigt die benötigten Daten an diese Personenkreise nur gegen schriftliche Versicherung aus, dass diese nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
4. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Der BFSV macht die oben genannten Sportveranstaltungen im internen Informationssystem der Dienststellen der teilnahmeberechtigten Ämter bekannt und berichtet in den Mitgliedszeitschriften „DSTG Magazin“ und „Mitgliederzeitschrift der Bayerischen Finanzgewerkschaft“, auf den Webseiten www.bayernturnier.de sowie www.finanzgewerkschaft.de und auf den Facebookseiten der bfg und der bfg-Jugend sowie auf der Instagram-Seite der bfg-Jugend und dem YouTube-Kanal der bfg über die Veranstaltungen und Ergebnisse der Wettbewerbe. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere der volle Name, veröffentlicht werden.
5. Dauer der Speicherung
Die erhobenen Daten der Teilnehmer, insbesondere der volle Name, werden zum Erhalt der Historie auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.
6. Rechte der Teilnehmer
Die Teilnehmer haben gegenüber den Verantwortlichen jederzeit das Recht,
• Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO),
• die unverzügliche Berichtigung unrichtig gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO)
• und die unverzügliche Löschung von nicht mehr benötigten persönlichen Daten zu verlangen bzw. die Sperrung zu verlangen, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Löschung verhindern (Art. 17 DSGVO). Der einzelne Teilnehmer kann gegenüber der BFSV einer Veröffentlichung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf den Widersprechenden zukünftige Veröffentlichungen.
1. Geltungsbereich und Veranstalter
1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung 63. Bayernturnier (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).
1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Bayerischer Finanzsportverein e.V. (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).
1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.
2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.
2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.
2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.
2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.
2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.
2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.
2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.
2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.
2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.
2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.
3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen
3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.
3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.
3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.
3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.
3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.
3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.
3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.
3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.
3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.
3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.
4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot
4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:
- unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
- Regel- oder Teilnahmeverstößen
- Doping- oder Manipulationsverstößen
- unerlaubter Hilfe
- Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
- Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
- Missachtung von Anweisungen des Veranstalters
4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.
4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.
5. Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.
5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
8. Datenschutz
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.
8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.