Bitte beachtet die nachfolgende Ausschreibung zum Adlerpokal 2025 (auch auf der Webseite www.schuetzengilde-werneuchen.de)

Ausschreibung zum 1. Adlerpokal 2025

Veranstalter:                            Korporative Schützengilde Werneuchen von 1848 e.V.
Wettkampfleitung:                   Matthias Possling, Manfred Orth
Organisation:                           Michael Döhler
Ort:                                          Adlerhorst, Korp. SGI Werneuchen von 1848 e.V., Reichweinstraße

Wettkampftage:                      

Donnerstag, 18.09.2025, 17:00 bis 22:00;

Freitag, 19.09.2025, 17:00 bis 22:00

Samstag, 20.09.2025, 10:00 bis 17:00

Sonntag, 21.09.2025, 10:00 bis 15:00


Teilnehmer:                         Mitglieder im Deutschen Schützenbund (DSB) oder im Bund Deutscher Schützen (BDS) ab vollendetem 12.
Lebensjahr (in 2025)

Disziplinen:                             
Luftgewehr/Luftpistole frei (40 Schuss, 50 Min. inkl. Probe, Schüler/Jugend 20 Schuss)
Luftgewehr/Luftpistole Auflage (30 Schuss, 45 Min. inkl. Probe)
Vorbereitung – 10 Minuten

Wertung /Altersklassen                              
Die Wertung erfolgt als Einzelwertung (1/10-tel) in den jeweiligen Altersklassen.
Folgende Altersklassen werden vom Veranstalter festgelegt:
1. Schüler/Jugend
2. Junioren(m/w)/Damen+Herren I+II
3. Damen+Herren III-V
4. Senioren (m/w) I + II
5. Senioren (m/w) III bis VI

Für die Einzelwertungen werden Pokale für die Plätze 1 - 3 vergeben.
Die Mannschaftswertung erfolgt in jeder o.g. Altersklasse. Es werden für die Plätze 1 bis 3 Urkunden vergeben.

Folgende Sonderwertung ist vorgesehen:
Bester Teiler (alle Schützen in einer Wertung; Luftpistole Korrekturfaktor 2,5)
Für diese Sonderwertung wird ein Wanderpokal und eine Siegerprämie von 50€ vergeben.

Bei Gleichstand in der Einzelwertung erfolgt die Wertung nach den meisten 10er, 9er …. Etc. Einsprüche sind bis 15 Minuten nach Wettkampfende möglich. Einspruchsgebühr 25,00 €.
Schützinnen und Schützen werden gemeinsam gewertet.

Sonderwertung:                  
Bester Teiler (alle Disziplinen, Korrektur LP / 2,5)

Preise:                                    
Einzelwertung :             Pokale für die Plätze 1.-3.
Mannschaftswertung:   Urkunden für die Plätze 1. - 3.
Sonderwertung:        Wanderpokal &  > 50,00 €* Siegerprämie

Siegerehrung:               Sonntag, 21.09.2025, ca. 16:00 Uhr
Wanderpokal und Siegerprämie wird nur an  anwesende Schützen ausgegeben.
(eine Nachsendung ist nicht vorgesehen)

Startgeld:                       15,00 € pro Schütze und Disziplin (zahlbar mit der Anmeldung als SEPA-Lastschrift oder mit Kreditkarte).
Die Online-Zahlung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Startanmeldung.
Jugendliche (unter 18 Jahre) zahlen 5,00 € pro Schütze und Disziplin.
Startgeld je Mannschaften 15,00 €

Eine Rückerstattung ist wie folgt möglich: 100% Rückerstattung bis zum 31.08.2025

Meldungen:                     Meldungen sind durch die Vereine/Schützen bis zum 31.08.2025 online möglich.
Link zur Anmeldung: https://spoferan.com/events/1-adlerpokal-werneuchen
Schütze, Disziplin (auch mehrere möglich), Start-Tag und Start-Zeit
Mannschaftnachdem die drei Einzel-Schützen angemeldet sind.

Standbelegung:              Die Standbelegung wird nach dem Meldeschluss erstellt und bis zum 10.09.2025 den Vereinen per E-Mail
mitgeteilt (bitte Kontaktadresse angeben) sowie unter www.schuetzengilde-werneuchen.de  veröffentlicht.

Mit der Anmeldung zum Wettkampf erklärt sich der Schütze damit einverstanden, dass seine dafür erforderlichen Daten verarbeitet und in Start- bzw. Ergebnislisten veröffentlicht werden sowie seine Bilder vom Wettkampfgeschehen veröffentlicht werden können (DSGVO). Sportler, die dem widersprechen, werden nicht zum Wettkampf zugelassen. Jeder Schütze ist für Sportgeräte und Munition persönlich verantwortlich. Die Korp. Schützengilde ist von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die durch unsachgemäße Handhabung der Waffen und Munition entstehen kann.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und spannende Wettkämpfe!
Getränke- und Speisenversorgung wird organsiert.

Die Vereinssportleitung
der Korp. Schützengilde Werneuchen von 1848 e.V. 

* in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer wird das Preisgeld erhöht

(Änderungen vorbehalten; diese werden ggf. in den Veranstaltungsnews mitgeteilt)

1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung 1. Adlerpokal Werneuchen (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).

1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Korporative Schützengilde Werneuchen von 1848 e.V. (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.

2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.

2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.

2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.

2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.

2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.

3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.

3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.

3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.

3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.

3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.

3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.

3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.

4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot

4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:

  • unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
  • Regel- oder Teilnahmeverstößen
  • Doping- oder Manipulationsverstößen
  • unerlaubter Hilfe
  • Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
  • Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
  • Missachtung von Anweisungen des Veranstalters

4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.

4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.

5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.

5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.

8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.