Beschreibung
Willkommen zu Deutschlands großer Spendenaktion für Sportvereine und Sportteams!
Mit dem Battle the Best - Germany 2023 kannst du nicht nur tolle Preise in der Tombola gewinnen, sondern wirst täglich motiviert, für Deinen Sportverein/ Dein Sportteam laufen zu gehen. Wir schütten alle Reinerlöse aus Teilnahmegebühren, Zusatzleistungen und Spenden von Werbepartnern zu 100% an bis zu 5 Sportvereine/ Sportteams aus!
Alles was dafür zu tun ist: zwischen dem 04. September 2023 und 24. September 2023 so viele Kilometer wie möglich laufen - egal, wann, egal wo, egal wie schnell! Einfach nur so viel wie möglich. Dabei sammelst du die Kilometer einerseits für Dich allein in der Einzelwertung sowie gleichzeitig optional auch zusammen mit weiteren Vereinsmitgliedern in der Teamwertung!
Ablauf
Neuer Ablauf 2023!
Aus dem Battle the Best - Germany wird ab 2023 ein deutschlandweiter Spendenlauf für Sportvereine! Alle Reinerlöse werden zu 100% direkt an die teilnehmenden Sportvereine/ Sportteams und indirekt in der Einzelwertung über die Sportler:innen ausgeschüttet. Es gewinnen die Sportler:innen und Sportvereine, die im Wettkampfzeitraum die meisten Kilometer gelaufen sind.
Wie kann man teilnehmen? Was muss ich tun?
Du kannst Dich einfach hier auf der Veranstaltungsseite anmelden und zwischen 04. September 2023 (0.00 Uhr) und 24. September 2023 (18.00 Uhr) so viele Kilometer laufen, wie du kannst. Eine Anmeldung und Teilnahme ist bis zum letzten Tag möglich. Du kannst zum Tracken die SPOFERAN App verwenden (empfohlen!) oder Deinen GPX-Track bzw. einen Screenshot über die SPOFERAN App im Wettkampfzeitraum hochladen.
Zu beachten ist, dass beim Hochladen von GPX- oder Screenshot-Dateien eindeutig hervorgehen muss, dass du die Kilometer im Wettkampfzeitraum gelaufen bist, ansonsten werden diese rückwirkend wieder entfernt. Die SPOFERAN App prüft bei einer Aufzeichnung über die App wiederum automatisch die Sportart, weshalb die gelaufenen Kilometer mit der SPOFERAN App rückwirkend nicht mehr entfernt werden - weshalb wir diese Option empfehlen.
Es ist egal, wie schnell du läufst und wie oft du läufst. Es ist zudem egal, ob du die oder der einzige Teilnehmer:in in Deinem Verein bist oder ob du zusammen mit hunderten Mitgliedern Deines Vereins teilnimmst: Sammle einfach so viele Kilometer wie möglich.
Was gibt es zu gewinnen?
Gemäß dem Motto "Dabei sein ist alles!" soll für Dich als Teilnehmer:in der Spaß im Vordergrund stehen! Daher werden alle Preise unserer Partner in einer großen Tombola während des Wettkampfzeitraums per Zufall verlost.
Die besten Sportvereine/ Sportteams gewinnen 90% der Erlöse
Das Battle the Best - Germany wird 2023 zum großen Spendenlauf für Sportvereine! Dabei werden 100% der Reinerlöse an die Sportvereine ausgeschüttet. 90% davon gehen an die drei Sportvereine, deren Mitglieder gemeinsam die meisten Kilometer sammeln, in folgender Aufteilung:
Platz 1: Sportverein mit den meisten Kilometern: 40% der Reinerlöse
Platz 2: Sportverein mit den zweit-meisten Kilometern: 30% der Reinerlöse
Platz 3: Sportverein mit den dritt-meisten Kilometern: 20% der Reinerlöse
Die beste Sportlerin bzw. der beste Sportler gewinnen je 5% der Reinerlöse für ihren Sportverein/ ihr Sportteam
Die beste Sportlerin mit den meisten gelaufenen Kilometern im Wettkampfzeitraum sowie der beste Sportler mit den meisten gelaufenen Kilometern im Wettkampfzeitraum erhalten die restlichen 10% der Reinerlöse, als jeweils 5%, die an einen von ihnen ausgewählten Sportverein oder ein von Ihnen ausgewähltes Sportteam (non-profit) ausgeschüttet werden.
Insgesamt gewinnen 2023 fünf Sportvereine/ Sportteams sicher 100% der Reinerlöse
Alle Reinerlöse werden 2023 damit zu 100% an mindestens 3 und maximal 5 Sportvereine ausgezahlt, je nachdem ob sich die Sportvereine der Einzelsieger:innen mit den Vereinssiegern überschneiden.
Zur Transparenz, die uns sehr wichtig ist: Die Reinerlöse bestehen aus allen Einnahmen der Stargebühren, der Zusatzleistungen und der Spendengelder durch unsere Partner abzüglich der Mehrwertsteuern, der Bankgebühren für die Online-Transaktionen und resultastic-Gebühren, um die Veranstaltung durchführen zu können. Zur Veranschaulichung heißt das, dass von den 5 Euro Teilnahmegebühren voraussichtlich je nach Zahlungsweise (mit ihren unterschiedlich hohen Bankgebühren) zwischen ca. 3,5 Euro und 4 Euro (Reinerlöse nach allen Kosten und Steuern) wie oben beschrieben an die besten Sportvereine und Sportler:innen ausgeschüttet werden.
Zeitplan
Der Veranstaltungszeitraum läuft 2023 vom 04. bis 24. September. In dieser Zeit kannst du allein oder zusammen mit weiteren Mitgliedern Deines Sportvereins/ Sportteams so viele Kilometer laufen wie du kannst.
Produkte & Services
Als Teilnehmer:in und Unterstützer:in am Battle the Best - Germany 2032 kannst das exklusive Teilnahmeshirt erwerben, das von der Künstlerin Melanie Weinzierl exklusiv für Battle the Best - Germany entworfen wurde.
Du kannst jederzeit im Shop sowie per Zusatzleistungen in Deinem persönlichen Eventbereich beliebig viele Spenden tätigen.
Enthaltene Leistungen
Im Startgeld mit inbegriffen sind folgende Leistungen:
SPOFERAN FINISHERPOINTS, die in hochwertige Prämien eingelöst werden können
Finisherurkunde
Teilnahme an der großen Tombola
Automatische Live-Auswertung inkl. Live-Feedback sowie Betrugserkennung (z.B. das Benutzen des Fahrrads) mit der SPOFERAN App
An- und Abreise
Alle Runden können an einem beliebigen Ort in ganz Deutschland mit der SPOFERAN App gelaufen werden.
Benötigte Ausrüstung
Zur Teilnahme wird die kostenlose SPOFERAN App (Android/ iOS) in der aktuellsten Version benötigt.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen am Battle the Best – Germany 2023
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/dem Teilnehmer:in und dem Veranstalter für die Teilnahme am Battle the Best - Germany (Veranstaltung).
Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer:innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
SPOFERAN GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Leipzigerstrasse 5, 94060 Pocking
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Ferdinand Frank und Christian Teringl
Telefon: 0851 85165070
E-Mail: christian@spoferan.com
Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 10256
USt-IdNr.: DE316398210
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:
· Die Ausschreibung des Veranstalters
· Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
· Die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters (diese wird vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht)
· Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer, den Wettkampfbestimmungen, den im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen und Änderungen einzuhalten.
2.2. Das Lesen aller Teilnahmeinformationen ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
2.3. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
2.5. Die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
2.6. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme am Finale ausgeschlossen werden (Disqualifikation).
3. An- und Abmeldung
3.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
3.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
3.3. Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummer als auch das Smartphone bei der virtuellen Teilnahme darf jeweils nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide am Startnummerntausch beteiligte Teilnehmer ein lebenslanges Startverbot an der Veranstaltung.
3.4. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung auf https://battle-the-best.de.
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (dies gilt insbesondere auch bei einem Corona-bedingten direkten oder indirekten Ausfall der Veranstaltung, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war).
4. Haftungsausschluss
4.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Während der virtuellen Teilnahme versichert der Teilnehmer nur dann an der Veranstaltung teilzunehmen, wenn ein sicherer Rennverlauf gewährleistet werden kann.
Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2. Der Veranstalter haftet aufgrund der virtuellen Veranstaltung und der damit nicht gegebenen Kontrollmöglichkeiten des Veranstalters ausdrücklich nicht für Schäden des Teilnehmers, die durch die Teilnahem an der Veranstaltung entstehen.
4.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
4.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die virtuelle Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige, Teilnehmende des öffentlichen Verkehrs oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den von ihm selbst festgelegten Wettkampfstrecken vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken so wie sie sind bzw. so wie ausgewählt.
4.6. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7. Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5. Bild- und Tonrechte
5.1. Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
5.2. Sämtliche Bild- und Tonrechte (z.B. "Finisher-Selfie") der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping
6.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Teilnehmer versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurückzuerstatten.
6.2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4. Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begangen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Gleiches gilt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Teilnehmer am Wettkampf gedopt war.
6.5. Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds-)Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6. Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
7.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
8.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.
9. Sonstiges Bestimmungen
9.1. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
9.2. Der Veranstalter kann Änderungen an den Streckenverläufen sowie leichte Änderungen an den Streckendistanzen jederzeit vornehmen, falls dies beispielsweise aus rechtlichen Gründen (Genehmigung etc.) nötig ist. Änderungen werden in den News der Veranstaltungsseite im Internet bekanntgegeben.
10. Virtuelle Teilnahme
10.1. Aufgrund der virtuellen Teilnahmekategorien der Veranstaltung gelten zusätzlich spezifische bzw. eingeschränkte Bedingungen.
10.2. Sie werden im folgenden erläutert und gelten ausschließlich für virtuelle Teilnahmeklassen.
11. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
11.1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ausschließlich für die Teilnahme an einer virtuellen Teilnahmekategorie der Veranstaltung.
11.2. Alle nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen nicht relevant. Es gelten für die Präsenzveranstaltung ausschließlich die Regelungen bis einschließlich § 9.
11.3. Alle nachfolgenden Teilnahmebedingungen ergänzen für die virtuellen Teilnahmekategorien die Regelungen. Für virtuelle Teilnahmekategorien gelten daher die vorhergehenden als auch die folgenden Regelungen.
12. Organisatorische Maßnahmen
12.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und den Wettkampfbestimmungen einzuhalten.
12.2. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann ausschließlich mit der SPOFERAN App und mit einem dafür kompatiblen Smartphone durchgeführt werden.
12.3. Den Anweisungen des Veranstalters und der SPOFERAN App ist unbedingt Folge zu leisten.
12.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
13. An- und Abmeldung
13.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
13.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
e) der begründete Verdacht besteht, dass er durch technische oder anderweitige Manipulation seine Platzierung verbessert hat.
14. Haftungsausschluss
14.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die durch die Teilnahme entstehen. Da es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt, kann der Veranstalter keine Sicherung der Strecke vornehmen und gewährleisten. Eine Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr als privates Training. Dem Teilnehmer ist dies bewusst und bestätigt
14.2. Der Teilnehmer weiß, dass es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt. Er startet auf eigenes Risiko und muss sich strikt an die Verkehrsordnung halten. Die Teilnahme erfolgt als privates Training und lediglich die hierbei übertragenen Daten werden für die Auswertung der Ergebnisse vom Veranstalter genutzt.
14.10. Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Bedienung der App oder des Smartphones und der dadurch fehlerhaften Ergebnisse. Die Kompatibilität des verwendeten Smartphones ist vom Teilnehmer vor dem Start sicherzustellen und die Anweisungen der App/ des Veranstalters sind vom Teilnehmer einzuhalten. Der Teilnehmer muss sich vor seinem Start zudem mit dem Ablauf der virtuellen Veranstaltung in der App und durch alle vom Veranstalter auf SPOFERAN.com zur Verfügung gestellten Informationen vertraut machen.
15. Betrug
15.1. Im Falle eines bestätigten Betrugvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
15.2. Der Veranstalter darf Bewegungsdaten des Smartphones auswerten und speichern, um im begründeten Fall einen Betrug zu belegen oder auszuschließen. Bei einem nachweislichen Betrug, der durch die Bewegungsdaten festgestellt werden kann, wird der Teilnehmer lebenslang für die Veranstaltung gesperrt.
16. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
Der Teilnehmer willigt in Zusammenhang mit § 15 Absatz 2 ein, dass seine Bewegungsdaten von der App aufgezeichnet und gespeichert werden dürfen, um mit den Daten die ordnungsgemäße und regelkonforme Teilnahme zu belegen.
18. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
18.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
18.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.
19. Sonstiges Bestimmungen (virtuelle Kategorien)
Der Veranstalter behält sich analog zu § 9 vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
20. Buchungsbedingungen für Battle the Best Germany - Zusatzleistungen
Ein Wiederruf ist nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen möglich.
Qualitätsmerkmale
Wohltätigkeit
- Mind. 75 % der Teilnahmegebühren werden gespendet
Battle the Best - Germany 2023 ist eine virtuelle Veranstaltung. Die Ergebnismessung erfolgt selbstständig über eine der folgenden Übertragungsmethoden: