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Tritt bei diesem spektakulären Sportevent in mehreren Runden gegen Läufer:innen aus ganz Deutschland an und kämpfe um den Sieg in Deiner Altersklasse, um Ruhm und um jede Menge Preisgeld beim ersten Battle the Best - Germany!
Allgemeines zum Event
Wer sind die besten Läufer:innen in Deutschland?
Teste Dich beim ersten Battle the Best - Germany und kämpfe um Ruhm, Ehre, Preise und jede Menge Preisgelder!
Apropos Preisgelder des Battle the Best - Germany...
Konkret schütten wir insgesamt mindestens 1 Euro pro Teilnehmer:in am Battle the Best - Germany als Preisgeld an die Sieger:innen jeweils jeder Altersklasse und Teamkategorie aus - bei guter Sponsorenlage stocken wir diesen Betrag bis zum Finale zudem noch großzügig auf!
Der Modus des Rennen ist schnell erklärt:
Zunächst muss jede:r Teilnehmer:in in einer Stunde "nur" mindestens 6 Kilometer laufen. Nach dieser Qualifikation folgen drei virtuelle Vorrunden, die alle Teilnehmer:innen zuhause mit der SPOFERAN App durchführen können. In den ersten beiden Vorrunden schaffen es jeweils die 50% besten Athlet:innen jeder Altersklasse bzw. die 50% besten Teams jeder Teamkategorie in die nächste Runde. In der dritten Vorrunde qualifizieren sich dann die jeweils 5 besten Läufer:innen jeder Altersklasse und die jeweils 5 besten Frauen-, Männer- und Mixed-Teams für das große Finale.
Im Finale erwarten die Teilnehmer:innen 4 Battles über vier unterschiedliche Distanzen. Bei jedem Battle scheidet jeweils die langsamste Person aus, so dass beim vierten und letzten Battle des Finale jeweils zwei Personen pro Altersklasse bzw. 2 Teams pro Teamkategorie gegeneinander antreten.
Zeitplan & Programm
Generelles zum Ablauf
Beim Battle the Best - Germany können Läufer:innen aus ganz Deutschland um den Titel der besten Läuferin bzw. des besten Läufers im Jahr 2021 kämpfen.
Die Qualifikation und die drei Vorrunden können in ganz Deutschland mit der SPOFERAN App absolviert werden. Die App ermittelt automatisch die Live-Ergebnisse und kontrolliert zudem, ob Teilnehmer:innen betrügen wollen (z.B. indem sie das Fahrrad nehmen). Für die Qualifikation haben alle Teilnehmer:innen 2 Wochen Zeit. Für die drei Vorrunden stehen jeweils 6 Tage zur Verfügung. Für die Qualifikation als auch für die Vorrunden besteht die Möglichkeit, einen Zusatzversuch zu absolvieren, um das Ergebnis zu verbessern - es zählt dann das jeweils bessere Resultat!
In den ersten beiden Vorrunden kommen jeweils nur die 50% besten Läufer:innen jeder Altersklasse aus ganz Deutschland eine Runde weiter. In der dritten Qualifikationsrunde wird es nochmals anspruchsvoller: Nur noch die 5 besten Läufer:innen jeder Altersklasse schaffen es ins Finale.
Beim Finale kämpfen die Teilnehmenden in vier Battles um den Sieg und den Titel in ihrer Altersklasse. Bei jedem Battle über jeweils verschiedene Distanzen scheiden die jeweils schlechtesten Läufer:innen jeder Altersklasse aus - die die anderen kommen in das nächste Battle bis beim finalen Battle jeweils nur zwei Personen um den Sieg kämpfen.
Wie läuft das Battle the Best - Germany im Detail ab?
30. Juli 2021: Start der Registrierung
06. September 2021: Start der Qualifikation - Im Qualifikationszeitraum vom 05. bis 19. September 2021 muss von allen Teilnehmenden mit der SPOFERAN App die Qualifikationsleistung (60 Minuten laufen über mindestens 6 Kilometer) erbracht werden.
19. September 2021: Ende der Qualifikation und Ende der Registrierung
21. - 26. September 2021: Runde 1 (5 Kilometer Laufen) - Teilnehmen können alle Läufer:innen und Teams, die sich im Qualifikationszeitraum erfolgreich qualifiziert haben
27. September 2021: Bekanntgabe der 50% besten Teilnehmer:innen aller Altersklassen sowie die 50% besten Teams aller Kategorien aus der Runde 1, die somit in Runde 2 antreten dürfen
28. September - 03. Oktober 2021: Runde 2 (10 Kilometer Laufen) - Teilnehmen können die 50% besten Läufer:innen jeder Altersklasse aus der Runde 1 sowie die 50% besten Teams jeder Teamkategorie
04. Oktober 2021: Bekanntgabe der 50% besten Teilnehmer:innen aller Altersklassen sowie die 50% besten Teams aller Kategorien aus der Runde 2, die somit in Runde 3 antreten dürfen
05. - 10. Oktober 2021: Runde 3 (30 Minuten Laufen) - Teilnehmen können die 50% besten Läufer:innen jeder Altersklasse sowie die 50% besten Teams jeder Teamkategorie aus der Runde 2
11. Oktober 2021: Bekanntgabe der jeweils 5 besten Läufer:innen aller Altersklassen sowie 5 besten Teams aller Teamkategorien aus Runde 3, die somit in das Finale einziehen
Finale:
13. und 14. Oktober: Battle 1 - Die besten 5 Läufer:innen jeder Altersklasse bestreiten einen 4 Kilometer-Lauf. Die ersten vier Teilnehmer:innen jeder Altersklasse kommen eine Runde weiter. Die letzte Person scheidet aus. (Virtuell)
16. und 17. Oktober: Battle 2 - Die besten 4 Läufer:innen jeder Altersklasse bestreiten einen 3 Kilometer-Lauf. Die ersten drei Teilnehmer:innen jeder Altersklasse kommen eine Runde weiter. Die letzte Person scheidet aus. (Virtuell)
19. und 20. Oktober: Battle 3 - Die besten 3 Läufer:innen jeder Altersklasse bestreiten einen 2 Kilometer-Lauf. Die ersten zwei Teilnehmer:innen jeder Altersklasse kommen eine Runde weiter. Die letzte Person scheidet aus. (Virtuell)
24. Oktober 2021: Finale mit letztem Battle (Virtuell) - Teilnehmen können die 2 besten Läufer:innen jeder Altersklasse sowie die 2 besten Teams jeder Teamkategorie aus der Runde 3
Produkte & Services
Nach jeder Runde kann eine von insgesamt vier exklusiven aufeinander abgestimmten Designer-Boxen erworben werden. Die Boxen sind auf 1 Stück pro Teilnehmer:in exklusiv limitiert und sind nur zu erwerben, wenn man die jeweilige Vorrunde erreicht hat. Das Design wurde exklusiv von der Künstlerin Melanie Weinzierl für das Batte the Best - Germany erstellt.
In allen Vorrunden kann maximal ein Zusatzversuch gebucht werden, um das Ergebnis zu verbessern. Gewertet wird dann jeweils der bessere Versuch jeder Vorrunde - man kann sich also nicht verschlechtern.
Enthaltene Leistungen
Im Startgeld mit inbegriffen sind folgende Leistungen:
SPOFERAN FINISHERPOINTS, die in hochwertige Prämien eingelöst werden können
Finisherurkunde
Teilnahme an der Tombola mit attraktiven Sachpreisen
Automatische Live-Auswertung inkl. Live-Feedback sowie Betrugserkennung (z.B. das Benutzen des Fahrrads) mit der SPOFERAN App
Siegerehrung
Neben dem Titel, einem einzigartigen Finishershirt und einer einzigartigen Finishermedaille gibt es für die Sieger:innen der Altersklassen und der Team-Wettbewerbe auch jede Menge Preisgeld zu gewinnen.
Konkret fließen pro Teilnehmer:in des Battle the Best - Germany mindestens 1 Euro in einen "Presigeld-Topf", der auf alle Sieger:innen verteilt wird - bei guter Sponsoren-Lage stocken wir den Preisgeld-Topf zudem großzügig auf. Je mehr Teilnehmer:innen mit dabei sind, umso größer wird also das Preisgeld.
An- und Abreise
Alle Runden können an einem beliebigen Ort in ganz Deutschland mit der SPOFERAN App gelaufen werden.
Benötigte Ausrüstung
Zur Teilnahme wird die kostenlose SPOFERAN App benötigt.
Teamwettbewerb vs. Einzelwettbewerb
Eine Teilnahme am Battle the Best -Germany ist sowohl alleine als auch im Team mit insgesamt 3 Personen möglich. Ein Team besteht immer aus drei Personen - die Teamgröße kann nicht verändert werden.
Besonderheiten zum Doppelstart beim Battle the Best - Germany
Nimmt ein:e Teilnehmer:in im Einzel- sowie im Teamwettbewerb teil, so muss die Person pro Runde zweimal die geforderte Leistung erbringen - einmal für die Einzelwertung und einmal für die Teamwertung! Das Einzelergebnis zählt nicht für das Teamergebnis! Dies gilt insbesondere für das Finale.
Teamwertungen beim Battle the Best - Germany
Gewertet werden beim Teamwettbewerb...
reine
Männer-Teams, bei denen drei Männer im Team gemeldet wurden
reine Frauen-Teams, bei denen drei Frauen im Team gemeldet wurden und
gemischte Mixed-Teams, bei denen entweder zwei Frauen und ein Mann oder zwei Männer und eine Frau gemeldet wurden.
Für die Wertung werden am Ende einer Runde die Gesamtzeiten bzw. Gesamtkilometer (je noch Modus) addiert und mit dem Gesamtergebnis der anderen Teams verglichen.
Wechsel im Team
Sollte es nachweislich durch Krankheit oder Verletzung während des Rennens zum Ausfall eines Teammitglieds kommen, so kann diese Person durch eine andere Person ersetzt werden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro an. Für einen Teamwechsel werden im ersten Schritt der Nachweis sowie die Kontaktdaten des neuen Teammitglieds per E-Mail an support@spoferan.com geschickt.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen am Battle the Best – Germany 2021
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/dem Teilnehmer:in und dem Veranstalter für die Teilnahme am Battle the Best - Germany (Veranstaltung).
Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer:innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
SPOFERAN GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Leipzigerstrasse 5, 94060 Pocking
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Ferdinand Frank und Christian Teringl
Telefon: 0851 85165070
E-Mail: christian@spoferan.com
Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 10256
USt-IdNr.: DE316398210
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:
· Die Ausschreibung des Veranstalters
· Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
· Die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters (diese wird vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht)
· Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer, den Wettkampfbestimmungen, den im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen und Änderungen einzuhalten.
2.2. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer des Finale verpflichtend.
2.3. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
2.5. Die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
2.6. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme am Finale ausgeschlossen werden (Disqualifikation).
3. An- und Abmeldung
3.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
3.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
3.3. Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummer als auch das Smartphone bei der virtuellen Teilnahme darf jeweils nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide am Startnummerntausch beteiligte Teilnehmer ein lebenslanges Startverbot an der Veranstaltung.
3.4. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung auf https://battle-the-best.de.
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (dies gilt insbesondere auch bei einem Corona-bedingten direkten oder indirekten Ausfall der Veranstaltung, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war).
4. Haftungsausschluss
4.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere für das Finale. Während der virtuellen Teilnahme versichert der Teilnehmer nur dann an der Veranstaltung teilzunehmen, wenn ein sicherer Rennverlauf gewährleistet werden kann.
Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2. Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind im Rahmen des Finales (Präsenzveranstaltung) Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 1.000.000 Euro für Personenschäden sowie 500.000 Euro für Sachschäden pro Schadensereignis nicht übersteigt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftung erstrecht sich ausdrücklich nicht auf die virtuelle Teilnahme des Teilnehmers.
4.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
4.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme – insbesondere die virtuelle Teilnahme - an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke – insbesondere auch bei der virtuellen Teilnahme - zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige, Teilnehmende des öffentlichen Verkehrs oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken vertraut zu machen – dies gilt insbesondere auch für die virtuelle Teilnahme. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken so wie sie sind bzw. so wie ausgewählt. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
4.6. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7. Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5. Bild- und Tonrechte
5.1. Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
5.2. Sämtliche Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping
6.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti Doping Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurückzuerstatten.
6.2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4. Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begangen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Gleiches gilt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Teilnehmer am Wettkampf gedopt war.
6.5. Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds-)Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6. Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
7.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
8.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.
9. Sonstiges Bestimmungen
9.1. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
9.2. Der Veranstalter kann Änderungen an den Streckenverläufen sowie leichte Änderungen an den Streckendistanzen jederzeit vornehmen, falls dies beispielsweise aus rechtlichen Gründen (Genehmigung etc.) nötig ist. Änderungen werden in den News der Veranstaltungsseite im Internet bekanntgegeben.
10. Virtuelle Teilnahme
10.1. Für virtuelle Teilnahmekategorien der Veranstaltung gelten zusätzlich spezifische bzw. eingeschränkte Bedingungen.
10.2. Sie werden im folgenden erläutert und gelten ausschließlich für virtuelle Teilnahmeklassen.
11. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
11.1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ausschließlich für die Teilnahme an einer virtuellen Teilnahmekategorie der Veranstaltung.
11.2. Alle nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind für die Durchführung der Präsenzveranstaltung nicht relevant. Es gelten für die Präsenzveranstaltung ausschließlich die Regelungen bis einschließlich § 9.
11.3. Alle nachfolgenden Teilnahmebedingungen ergänzen für die virtuellen Teilnahmekategorien die Regelungen. Für virtuelle Teilnahmekategorien gelten daher die vorhergehenden als auch die folgenden Regelungen.
12. Organisatorische Maßnahmen
12.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und den Wettkampfbestimmungen einzuhalten.
12.2. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann ausschließlich mit der SPOFERAN App und mit einem dafür kompatiblen Smartphone durchgeführt werden.
12.3. Den Anweisungen des Veranstalters und der SPOFERAN App ist unbedingt Folge zu leisten.
12.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
13. An- und Abmeldung
13.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
13.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
e) der begründete Verdacht besteht, dass er durch technische oder anderweitige Manipulation seine Platzierung verbessert hat.
14. Haftungsausschluss
14.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die durch die Teilnahme entstehen. Da es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt, kann der Veranstalter keine Sicherung der Strecke vornehmen und gewährleisten. Eine Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr als privates Training. Dem Teilnehmer ist dies bewusst und bestätigt
14.2. Der Teilnehmer weiß, dass es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt. Er startet auf eigenes Risiko und muss sich strikt an die Verkehrsordnung halten. Die Teilnahme erfolgt als privates Training und lediglich die hierbei übertragenen Daten werden für die Auswertung der Ergebnisse vom Veranstalter genutzt.
14.10. Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Bedienung der App oder des Smartphones und der dadurch fehlerhaften Ergebnisse. Die Kompatibilität des verwendeten Smartphones ist vom Teilnehmer vor dem Start sicherzustellen und die Anweisungen der App/ des Veranstalters sind vom Teilnehmer einzuhalten. Der Teilnehmer muss sich vor seinem Start zudem mit dem Ablauf der virtuellen Veranstaltung in der App und durch alle vom Veranstalter auf SPOFERAN.com zur Verfügung gestellten Informationen vertraut machen.
15. Betrug
15.1. Im Falle eines bestätigten Betrugvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
15.2. Der Veranstalter darf Bewegungsdaten des Smartphones auswerten und speichern, um im begründeten Fall einen Betrug zu belegen oder auszuschließen. Bei einem nachweislichen Betrug, der durch die Bewegungsdaten festgestellt werden kann, wird der Teilnehmer lebenslang für die Veranstaltung gesperrt.
16. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
Der Teilnehmer willigt in Zusammenhang mit § 15 Absatz 2 ein, dass seine Bewegungsdaten von der App aufgezeichnet und gespeichert werden dürfen, um mit den Daten die ordnungsgemäße und regelkonforme Teilnahme zu belegen.
18. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
18.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
18.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.
19. Sonstiges Bestimmungen (virtuelle Kategorien)
Der Veranstalter behält sich analog zu § 9 vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
Buchungsbedingungen Battle the Best Germany - Basic Box
Ein Wiederruf ist nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen möglich.
Buchungsbedingungen Battle the Best Germany - Black Box
Ein Wiederruf ist nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen möglich.
Buchungsbedingungen Die Battle the Best Germany - Red Box
Ein Wiederruf ist nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen möglich.
Buchungsbedingungen Die Battle the Best Germany - Gold Box
Ein Wiederruf ist nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen möglich.
Qualitätsmerkmale
Verpflegung
- Kostenloses Mineralwasser für Teilnehmer
- Verkauf von Snacks
- Verkauf von Getränken
- Verkauf von Hauptmahlzeiten
- Verkauf von vegetarischen Hauptmahlzeiten
Ausstattung
- Beschilderung für Notfälle
- Vollsperrung aller Wettkampfstrecken
- Warme Duschen vorhanden
- Zuschauertribüne vorhanden
- Defibrillator im Startbereich
- Defibrillator im Zielbereich
- Beschilderung zu Info-, Start und Zielbereich
- Beschilderung zu den Toiletten
- Ausreichend Toiletten vorhanden
- Kostenlose Parkplätze
- Gewinnspiele vorhanden
Dienstleistungen
- Unfallversicherung vorhanden
- Moderierte Veranstaltung
- Bewachte Wertsachen-Sammelstelle
- Musik am Start und Ziel
- 1 Stimmungsnest vorhanden
- Zuschauerfreundlicher Kurs
- Rettungsdienst vorhanden
Umweltschutz
- Disqualifikation durch Umweltverschmutzung
- Keine Einweg-Plastikbecher für Getränke
- Ausreichend Mülleimer auf der Strecke
- Ausreichend Mülleimer im Start-/Zielbereich
- Beschilderung zu den Mülleimern
- An- und Abreise durch Nahverkehr möglich
- Keine Einweg-Zeitnahmechips
Anreise
- Anreise per PKW möglich
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich
55 Teilnehmer:innen
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