60. Bayernturnier
60. Bayernturnier

WettkampfSonstige · Laufsport · Fußball · Volleyball · Golf · Tischtennis · Bowling · Kanufahren · Sportschießen · Beachvolleyball · Zumba · Dart · Stocksport · Tischfußball

Hinweis vorab: Im folgenden Text wird zur besseren Lesbarkeit meist auf die weibliche Form (oder andere) verzichtet, selbstverständlich sind alle Kolleginnen und Kollegen angesprochen.

1. Teilnahmeberechtigung

Alle Beschäftigten des Finanzministeriums, der Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Steuern, der Finanzämter und deren Außenstellen, der Bearbeitungsstellen des FA München, der Finanzgerichte, der Dienststellen des Landesamtes für Finanzen, der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI). – Keine Fachoberschüler und Praktikanten! Den Außenstellen der Finanzämter bleibt es freigestellt, ob sie selbständig oder zusammen mit den Stammfinanzämtern antreten wollen. Teilnehmer anderer Ämter, die in den Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat fallen, können auf Anfrage genehmigt werden.

2. Kombinationen

Mannschafts-Kombinationen sind wie folgt möglich:

  • 4 Ämter: nur beim Drachenboot

  • 3 Ämter: Fußball, Volleyball, Bowling

  • 2 Ämter: Kegeln, Stockschießen, Tischtennis, Völkerball

Keine Kombination ist möglich bei Beachvolleyball, Darts, Kicker, Schlägerturnier.

3. Startgebühr

Die Startgebühr wird direkt bei der Anmeldung beglichen. Als Zahlungsmöglichkeit wird einzig SEPA-Lastschrift möglich sein.

Die Startgebühr beträgt für die Sportarten:

  • Drachenboot: 210,- €

  • Fußball: 80,- €

Für alle anderen Sportarten und Teilnahmekategorien gelten pro Teilnehmer 11,- €.

Besonderheit beim Golf:

Startgebühr 11 € pro Person zzgl. Green-Fee .Das Greenfee ist vor Ort in am Golfplatz zu begleichen.

 Ohne Bezahlung ist keine Anmeldung möglich.

4. Stornierung              

Eine Stornierung der Teilnahme ist ausschließlich über die Anmeldewebsite möglich. Stornierungen und Absagen per Telefon, Mail, Fax, etc. können nicht akzeptiert werden.

Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Stornierung bis zum 02.06.2023. Bei Nichtantreten erfolgt keine Rückerstattung.

5. Reisekosten                 

Die BFSH leistet einen Zuschuss zu den Fahrtkosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Reisekosten werden anhand der gemeldeten Teilnehmerzahl ermittelt und direkt an den bfg-Ortsverband erstattet. Ein Antrag hierzu wird ab diesem Jahr nicht mehr notwendig sein.

6. Allgemeine Turnierbestimmungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften und Einzelspieler der angemeldeten Dienststellen. Wird bei einem Mannschaftskampf ein Spieler eingesetzt, der nicht Beschäftigter der angemeldeten Dienststelle (der Spielgemeinschaft) ist, wird die betreffende Mannschaft disqualifiziert und darf am Turnier nicht mehr teilnehmen. Jeder Teilnehmer hat sich deshalb vor Beginn der Spiele auf Verlangen durch seinen Personal- oder Dienstausweis auszuweisen. Bei der Anmeldung ist die Dienststelle bzw. der entsprechende bfg-Ortsverband zur Dienststelle anzugeben.
    Wechselt ein Spieler innerhalb von sechs Monaten vor dem Sportfest (angefangene Monate werden dabei als voller Monat gerechnet) seine Dienststelle (z.B. durch Versetzung), so hat er ein Wahlrecht, ob er bei
    Mannschaftswettbewerben als Mitglied seiner alten oder seiner neuen Dienststelle antreten will.
    Heimatnah ausgebildete Anwärter sind für das Ausbildungsamt startberechtigt.
    Fachoberschüler sind von der Teilnahme am Sportfest ausgeschlossen.
    Pensionisten sind für ihre letzte Dienststelle startberechtigt.

  2. Einsprüche jeder Art müssen sofort nach Beendigung des jeweiligen Spieles bei der jeweiligen Wettkampf-Spielleitung und erst bei Nichteinigung beim Organisationsausschuss (Annette Feldmer, Josef Dick, Melanie Scherer, Claus Braun, Rudi Rittner) eingereicht werden. Über den Einspruch wird sofort entschieden.
    Die Entscheidung ist unanfechtbar.

  3. Jede Mannschaft hat vor dem Wettkampf einen Mannschaftsleiter zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er braucht nicht zu den aktiven Spielern gehören. Meldungen nach Ablauf der Meldefrist sind grundsätzlich nicht möglich.

  4. Die Zeitpläne der Wettkämpfe gehen den Dienststellen rechtzeitig vor dem Sportfest in Form entweder in einer Broschüre zu und / oder werden auf der Homepage www.bayernturnier.de veröffentlicht.

  5. Die Organisationsleitung behält sich vor, Änderungen der Ausschreibung oder der Durchführung aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen jederzeit vorzunehmen.

  6. Mit der Teilnahme am Bayernturnier gibt jede/r Teilnehmer/in gegebenenfalls ihn oder sie betreffendes Foto- oder Videomaterial pauschal zur Veröffentlichung frei, da eine Einzelabfrage von Veröffentlichungsrechten nicht durchführbar ist. (z.B. bfsh- und bfg-Webseite, Facebook, Instagram und alle anderen internen und externen Medien in Print und online).