BTV JUGEND-CAMP ROTHENBURG ZUM SWIM AND RUN

Findet in Deutschland statt
FINISHERPOINTS Boost

Teilnahme-Bedingungen

1. Anmeldung und Reservierungsbestätigung

1.1 Mit der Anmeldung bietet der/die Erziehungsberechtigte dem Bayerischen Triathlon-Verband e.V. (BTV) den Abschluss eines Teilnahme-Vertrages verbindlich an. Dies erfolgt online mit dem offiziellen Anmeldeformular.

1.2 Der Teilnahme-Vertrag kommt mit der Annahme durch den BTV zustande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung beim BTV. Über die Annahme der Anmeldung unterrichtet der BTV den/die Erziehungsberechtigte/n durch die Übersendung einer verbindlichen Teilnahmezusage per E-Mail.

1.3 Der/ Die Erziehungsberechtigte ist der Vertragspartner des BTV.

1.4 Mit der Anmeldung werden vom Erziehungsberechtigten die Teilnahme-Bedingungen des Camps verbindlich anerkannt.

1.6 Mit der Buchung der/die Erziehungsberechtigte mit dem BTV einen Vertrag ab, der dem Kind einen Platz im gewählten Camp sichert.
Im Falle einer Stornierung der Buchung oder eines Nichterscheinens am Camp behält sich der BTV vor, gemäß der aktuell geltenden AGBs eine Stornorechnung zu stellen.

 2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Die für das jeweilige Angebot in der Ausschreibung gennannten Teilnahmevoraussetzungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

2.2 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend. Werden diese Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer vorher oder auch zu Beginn während des Lehrgangs von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.

 3. Kosten

3.1 Die Gebühren ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibungen. Über die jeweiligen Teilnahmegebühren erhält der Teilnehmer eine Rechnung.

3.2 Kosten für Nebenleistungen, die nicht in der Campgebühr enthalten sind, zahlt der Teilnehmer gesondert.

 4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt im Zuge der Anmeldung. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.

4.2 Folgende Zahlungsmöglichkeiten bietet der BTV:

  • Zahlung per Kreditkarte

  • Zahlung per Lastschrift

4.3 Bei Rücklastschriften nicht erfolgreicher Bankeinzüge werden angefallene Bankgebühren dem Zahlenden berechnet.

 5. Rücktritt

5.1 Der Vertragsnehmer kann jederzeit vor Campbeginn zurücktreten. Dies hat im Interesse des Vertragspartners und aus Gründen der Beweissicherung generell schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem dieser beim BTV eingeht. Maßgebend ist der Email-Eingang.

5.2 Erfolgt ein Rücktritt nach Campbeginn, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Gebühren.

5.3 Im Falle eines Rücktritts bzw. des Nichterscheinens des zum Camp aus Gründen, welche der BTV nicht zu vertreten hat, kann der BTV angemessenen Ersatz für die Campvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des Campplatzes zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:

  • Bei Absage 29 bis 56 Tage vor Campbeginn 25% der Gebühren

  • 8 bis 28 Tage vor Camp-Beginn 50% der Gebühren

  • 1 bis 7 Tage vor Camp-Beginn 70% der Gebühren

  • Bei Rücktritt am Tag des Campbeginns oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Betrag fällig.

Dem Teilnehmer steht es jedoch in jedem Fall frei nachzuweisen, dass dem BTV kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.4 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer im Falle eines Rücktritts bei Camps des BTV möglichst gering zu halten, empfiehlt der BTV den Abschluss einer Reiserücktrittskosten bzw. Reiseabbruchversicherung.

 6. Absage durch den BTV, Ausschluss vom Lehrgang

6.1 Der BTV kann Camps ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Ort verlegen, wenn

6.1.1 schlechte Wetter- oder Witterungsverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben,

6.1.2 die Durchführung des Lehrgangs für den BTV nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf das Camp, bedeuten würden. Es gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Über eine Mindestteilnehmerzahl informiert die Ausschreibung.

6.2 Im Falle der Absage durch den BTV werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Gebühren in vollem Umfang zurückerstattet.

6.3 Der BTV kann den Teilnehmer von der Teilnahme an dem Camp ausschließen, sofern dafür ein wichtiger Grund in der Person des Teilnehmers gegeben ist und dem BTV die Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. Eine Teilnahme ist dem BTV insbesondere dann nicht zumutbar, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Camps erheblich stört oder Anordnungen der Campleitung nicht befolgt. Über den Ausschluss entscheidet die Campleitung. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.

 7. Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Camp teil. Der BTV haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Camp bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom BTV oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet der BTV nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Camps.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der BTV unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Für sonstige Schäden haftet der BTV unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine weitergehende Haftung des BTV findet nicht statt. Soweit die Haftung des BTV ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist die Haftung des BTV auf den zweifachen Campbetrag begrenzt.

Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Campteilnehmer/dessen Erziehungsberechtigte selbst verantwortlich.

 8. Leistungs-/Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Camps von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die vom BTV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der BTV ist insbesondere berechtigt, nach billigem Ermessen die Durchführung des Camps auch anderen Verantwortlichen als den in der Ausschreibung namentlich benannten Verantwortlichen zu übertragen.

 9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Lehrgangsvertrages zur Folge.

 10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Nürnberg.

Januar 2025

1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung BTV JUGEND-CAMP ROTHENBURG ZUM SWIM AND RUN (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).

1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Bayerischer Triathlon Verband e.V. (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.

2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.

2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.

2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.

2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.

2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.

3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.

3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.

3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.

3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.

3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.

3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.

3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.

4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot

4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:

  • unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
  • Regel- oder Teilnahmeverstößen
  • Doping- oder Manipulationsverstößen
  • unerlaubter Hilfe
  • Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
  • Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
  • Missachtung von Anweisungen des Veranstalters

4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.

4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.

5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.

5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.

8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.