Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1 Durch das Ausfüllen und Absenden des offiziellen Online-Formulars erklärt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter verbindlich das Interesse am Abschluss eines Teilnahmevertrags mit dem Bayerischen Triathlon-Verband e.V. (BTV).
1.2 Ein rechtsgültiger Vertrag kommt zustande, sobald der BTV die Anmeldung in Textform bestätigt. Voraussetzung hierfür ist der fristgerechte Eingang der Anmeldung beim BTV.
1.3 Vertragspartner des BTV ist stets der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.
1.4 Mit dem Absenden der Anmeldung akzeptieren Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter die geltenden Teilnahmebedingungen des BTV in vollem Umfang.
1.5 Mit der Buchung eines Angebots entsteht ein verbindlicher Anspruch auf einen Platz, vorausgesetzt die Teilnahmegebühr wird rechtzeitig entrichtet. Bei einer späteren Stornierung oder einem unentschuldigten Fernbleiben behält sich der BTV vor, gemäß der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Stornogebühr zu erheben.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Die jeweils gültige Ausschreibung gilt mit der Anmeldung als anerkannt.
2.2 Alle in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen sind verbindlich einzuhalten. Wird gegen diese verstoßen, kann ein Ausschluss vor oder während des Angebots erfolgen, ohne Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge.
3. Kosten
3.1 Die Höhe der Teilnahmegebühren richtet sich nach den jeweiligen Ausschreibungen. Eine Rechnung wird dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt.
3.2 Zusätzliche Leistungen wie Verpflegung oder Exkursionen, die nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind, werden separat vom Teilnehmer direkt an den jeweiligen Anbieter gezahlt.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Alle in der Ausschreibung genannten Zahlungsfristen sind verbindlich. Bei Nichteinhaltung kann der Anspruch auf Teilnahme entfallen. Der BTV informiert darüber rechtzeitig. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall nicht.
4.2 Der BTV akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:
Banküberweisung
Lastschriftverfahren
4.3 Bei Rücklastschriften werden entstandene Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Angebots vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform erfolgen und wird mit Eingang beim BTV wirksam. Für die Fristwahrung zählt das Eingangsdatum der E-Mail.
5.2 Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des Angebots, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
5.3 Bei Rücktritt oder Nichterscheinen aus Gründen, die nicht vom BTV zu vertreten sind, kann der Verband eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese wird unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Vergabe des Platzes berechnet:
Rücktritt 29–56 Tage vor Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr
Rücktritt 8–28 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
Rücktritt 1–7 Tage vor Beginn: 70 % der Teilnahmegebühr
Rücktritt am Veranstaltungstag oder unentschuldigtes Fernbleiben: 100 % der Gebühr
Auch bei einem Ausschluss wegen verspätetem Erscheinen ist die Rücktrittsgebühr zu zahlen. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
6. Absage oder Ausschluss durch den BTV
6.1 Der BTV behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen, zu verlegen oder zu verschieben, wenn
6.1.1 ungünstige Witterungsbedingungen die ordnungsgemäße Durchführung gefährden,
6.1.2 eine wirtschaftlich vertretbare Durchführung nicht möglich ist (z. B. bei Nichterreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl).
6.2 Im Falle einer Absage durch den BTV werden bereits bezahlte Beiträge vollständig rückerstattet.
6.3 Ein Ausschluss einzelner Teilnehmer ist möglich, wenn deren Verhalten eine ordnungsgemäße Durchführung erheblich beeinträchtigt (z. B. durch Störungen, Missachtung von Anweisungen oder verspätetes Erscheinen). In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge.
7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der BTV übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden im Zusammenhang mit dem Angebot, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des BTV oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der BTV uneingeschränkt, sofern diese auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für alle weiteren Schäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und maximal auf das Doppelte der Teilnahmegebühr begrenzt.
Die Verantwortung für ausreichenden Versicherungsschutz liegt beim Teilnehmer selbst.
8. Änderungen von Leistungen und Preisen
Änderungen einzelner Leistungen sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen. Der BTV behält sich insbesondere vor, den Einsatz von anderen qualifizierten Lehrkräften vorzunehmen, als in der Ausschreibung namentlich genannt.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
10. Gerichtsstand
Soweit der Teilnehmer keinen Wohnsitz im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Nürnberg.
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich und Veranstalter
1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung BTV JUGEND-CAMP PFINGSTEN 2026 (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).
1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Bayerischer Triathlon Verband e.V. (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).
1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.
2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.
2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.
2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.
2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.
2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.
2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.
2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.
2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.
2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.
2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.
3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen
3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.
3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.
3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.
3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.
3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.
3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.
3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.
3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.
3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.
3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.
4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot
4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:
- unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
- Regel- oder Teilnahmeverstößen
- Doping- oder Manipulationsverstößen
- unerlaubter Hilfe
- Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
- Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
- Missachtung von Anweisungen des Veranstalters
4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.
4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.
5. Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.
5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
8. Datenschutz
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.
8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.