Findet in Deutschland statt
Diese Veranstaltung erfüllt den "Charity"-Attendance an Wohltätigkeit. Der Großteil der Einnahmen aus dieser Veranstaltung werden an wohltätige Zwecke gespendet.
FINISHERPOINTS Boost

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Veranstalter des Hope & Possibility Runs ist Achilles International Germany e.V., vertreten durch den Vorstand.

Mit der Absendung des Anmeldeformulars erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.
Für Teilnehmende am
Hope & Possibility Run im Rahmen des LIONS Monopteros-Laufs am 29. September 2025 gelten zusätzlich die dortigen Teilnahmebedingungen, abrufbar unter www.monopteroslauf.de.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die hierfür bereitgestellte Plattform. Sie wird erst mit dem vollständigen Zahlungseingang gültig. Ohne Zahlungseingang wird die Anmeldung nicht berücksichtigt. Eine Anmeldebestätigung erfolgt ausschließlich per E-Mail.

Je nach gewählter Teilnahmeform findet die Veranstaltung entweder digital innerhalb des festgelegten Wertungszeitraums oder in Präsenz am 29. September 2025 im Rahmen des LIONS Monopteros-Laufs statt. In beiden Fällen muss der Nachweis über die absolvierte Aktivität zeitnah nach Beendigung hochgeladen werden.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die am Veranstaltungstag mindestens 14 Jahre alt sind, sich ordnungsgemäß angemeldet und die Teilnahmegebühr bezahlt haben. Jüngere Teilnehmende benötigen die schriftliche Zustimmung eines Personensorgeberechtigten, die per E-Mail an projekte@achillesinternational-germany.org zu senden ist.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, vorab den eigenen Gesundheitszustand zu überprüfen. Mit dem Start erklärt der Teilnehmende, gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage zu sein.
Bei begründetem Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Teilnehmenden behält sich der Veranstalter vor, diese Person im Interesse der Sicherheit von der Teilnahme auszuschließen.

eder Teilnehmende hat sich angemessen zu kleiden und auszustatten. Dabei ist insbesondere die Witterung am Veranstaltungstag zu berücksichtigen.

Bei minderjährigen Teilnehmenden sind die Personensorgeberechtigten für die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen und die Aufsicht während der Veranstaltung verantwortlich.

3. Rückerstattung

Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist ausgeschlossen, wenn Teilnehmende trotz Anmeldung am Veranstaltungstag nicht erscheinen oder bei digitaler Teilnahme ihren Lauf nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums absolvieren.

4. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Haftungsausschluss gilt entsprechend auch für Begleitpersonen.

5. Datenschutz

m Rahmen der Anmeldung werden personenbezogene Daten wie Name, Alter, Kontaktdaten und gegebenenfalls hochgeladene Nachweise verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Organisation der Veranstaltung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere der DSGVO) behandelt.

Fotos oder Videos, die während der Veranstaltung erstellt werden, können im Rahmen der Berichterstattung oder Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden (z. B. auf der Website oder in sozialen Medien). Diese Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.achillesinternational-germany.org.

Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:
info
@achillesinternational-germany.org.

1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung Hope & Possibility Run 2025 (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).

1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Achilles International Germany (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.

2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.

2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.

2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.

2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.

2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.

3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.

3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.

3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.

3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.

3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.

3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.

3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.

4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot

4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:

  • unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
  • Regel- oder Teilnahmeverstößen
  • Doping- oder Manipulationsverstößen
  • unerlaubter Hilfe
  • Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
  • Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
  • Missachtung von Anweisungen des Veranstalters

4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.

4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.

5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.

5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.

8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.