Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die sich über die Voranmeldung bis 30.4.25 oder spätestens bis 08:30 Uhr angemeldet und die Teilnahmegebühr entrichtet haben, sind startberechtigt. Es ist kein Startpass erforderlich.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter des Jubiläumssportfestes gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen.


§1 Allgemeines

1.Veranstalter ist der TSV Pfuhl 1894 e.V, Abteilung Leichtathletik, vertreten durch Monika Römming

2. Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer) an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung der vorliegenden Teilnahmebedingungen.

3. Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage, behördliche Anordnungen) auch noch zeitlich kurz vor Beginn. Ebenso ist er berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.
Es gelten hierzu die Regelungen des § 8 dieser Wettkampfbedingungen.

4. Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

5. Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen. Veranstaltungspersonal und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen.

§2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Profisportler.

§3 Anmeldung, Zahlung, Nachmeldung, Startplatz-Übertragung

1.Die meldende Person, ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt er dies dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.

6. Eine Nachmeldung ist am Wettkampftag von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr möglich. Die Nachmeldegebühr von zusätzlich 2 Euro ist zusammen mit dem Startgeld an der Meldestelle in bar oder vorab mittels Überweisung zu bezahlen.

7. Bei Nichtteilnahme oder im Krankheitsfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§4 Haftung

1. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:

o Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

o Für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter nicht.

o Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

2. Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und/oder die vom Veranstalter beauftragten Personen von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z.B. Zuschauer, Stadt etc.) vollumfänglich freizustellen. Die Freistellung bezieht sich auf Forderungen und Kosten, die durch ihn verursachte Schäden entstanden sind. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

§5 Änderungen des Veranstaltungsablaufs und höhere Gewalt

1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass den Veranstalter daran hindert, eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit der Veranstalter nachweist, dass:

a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und
b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und
c) die Auswirkungen des Hindernisses vom Veranstalter nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Der Veranstalter ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihm die Leistungserbringung unmöglich macht, von seiner Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit.

2. Aus den vorgenannten Gründen kann der Veranstalter die Veranstaltung verkürzen oder vorzeitig abbrechen.

3. Er ist ebenfalls berechtigt, die Veranstaltung aus diesen Gründen bis zu einem Zeitraum von 13 Monaten zu verlegen oder auch komplett abzusagen.

4. Schadenersatzansprüche, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstigen Aufwendungen und Kosten im Hinblick auf die Veranstaltung, werden in keinem Änderungsfall anerkannt oder ersetzt.

5. Begonnene Veranstaltungen:
Muss der Veranstalter aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Startgebühr.

6. Verlegungen:
Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er die Teilnehmer hiervon unverzüglich zu unterrichten. Im Fall der Verlegung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass sich durch die Verlegung eine Überschneidung mit anderen bereits eingegangenen Verpflichtungen ergibt und die Entlassung aus dem Vertrag sowie die Rückerstattung der Startgebühr abzgl. der vom Veranstalter bereits geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen, aus bereits eigegangenen Verpflichtungen, für diese Veranstaltung beanspruchen.

7. Absagen:
Kann der Veranstalter aufgrund eines Umstandes, den weder er noch der Teilnehmer zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt für den Veranstalter der Anspruch auf die Startgebühr abzgl. der vom Veranstalter bereits geleisteten Zahlungen. Die Startgebühr wird dem Teilnehmer umgehend zurückerstattet.

§6 Datenschutz und Medienrechte Die Bereitstellung, der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich. Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Teilnahme an einer Veranstaltung der Sportgemeinschaft Öpfingen 1920 e.V. gilt auch für die Teilnahme am Öpfinger Osterlauf und ist Bestandteil dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Die Datenschutzerklärung ist auf unserer Homepage einsehbar.

§ 7 Einwilligung zur Nutzung von Bild-, Video- und Tonaufnahmen: Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild-, Video- und Tonaufnahmen, die während der Veranstaltung entstehen, zu Werbe- und Dokumentationszwecken ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung verwenden darf. Dies schließt die Veröffentlichung in Printmedien, Online-Plattformen und sozialen Netzwerken ein. §11 Gerichtsstandstandvereinbarung Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Findet in Deutschland statt