Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union zugrunde. SpO § 43.4: „Mit der Anmeldung erkennst du als Teilnehmer die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung (SpO), Veranstalterordnung (VaO), Ligaordnung (LigO), Anti-Doping-Code (ADC), Kampfrichterordnung (KrO), Rechts- und Verfahrensordnung (RVO), Disziplinarordnung (DzO) ) und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für Dich als verbindlich an.“

Deine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein."

Mit Empfang der Startnummer erkläre ich mich als Teilnehmer verbindlich, dass gegen meine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Mit dem Anmeldeformular bestätige ich als Teilnehmer verbindlich, dass ich die Ausschreibung anerkenne.

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung insgesamt oder einzelne Läufe kurzfristig abzusagen oder die Streckenführung zu ändern.

Aufgrund der pandemischen Lage ist es möglich, dass die Veranstaltung auch kurzfristig abgesagt werden muss. Sofern die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt wird, wird die Startgebühr in voller Höhe zurückerstattet!

Den Teilnehmern muss bewusst sein, dass voraussichtlich besondere Hygiene-Maßnahmen am Veranstaltungstag einzuhalten sind. Dabei kann es sein, dass vor und nach dem Wettkampf Mund-/Nasenschutz getragen werden muss. Auch ist es möglich, dass eine Teilnahme (z. B. auf behördliche Anordnung) nur möglich ist, wenn die Teilnehmer gewisse Voraussetzungen erfüllen (z. B. 2G, 2G+, 3G). Hierüber wird rechtzeitig informiert.

1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung 33. Pressather Triathlon (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).

1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist DJK Pressath e.V. (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.

2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Abholung der Startnummer erfolgt nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.

2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.

2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen. Die Abholung der Startnummer durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.

2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Startplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.

2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter) erfüllt und keinem Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Wettkampf- und Verbandsordnungen der DTU (Deutsche Triathlon Union) an, abrufbar unter: https://www.triathlondeutschland.de/service/downloads

3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe der Startnummer führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.

3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. das Rennen abzubrechen.

3.5 Bei bekannten chronischen Erkrankungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, ist eine Teilnahme ausgeschlossen, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorliegt.

3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung.

3.7 Die Startnummer ist sichtbar, unverändert und entsprechend den Wettkampfregeln zu tragen. Ohne Startnummer erfolgt keine Zeitnahme oder Wertung.

3.8 Das Abkürzen der Strecke, unerlaubte Hilfsmittel, Begleitung durch Dritte sowie Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.

3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden und eingesetzten Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

3.10 Auf allen Verkehrsflächen gilt trotz Streckensicherung die Straßenverkehrsordnung (StVO).

4. Disqualifikation und Startverbot

4.1 Bei Verstößen gegen Teilnahmebedingungen, Wettkampfregeln oder Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:

  • unsportlichem Verhalten
  • Regelverstößen
  • Dopingverstößen
  • unerlaubter Hilfe
  • Manipulation oder Weitergabe der Startnummer
  • Streckenverkürzung
  • Missachtung von Anweisungen

4.2 Der Veranstalter kann bei schwerwiegenden Verstößen ein Startverbot für zukünftige Veranstaltungen aussprechen.

4.3 Ergebnisse werden online veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung geltend zu machen.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.

5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.

5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.2 Ergebnislisten dürfen Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein, Startnummer und Zeiten enthalten und veröffentlicht werden.

8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.