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RSC Waldkirchen Schutz- und Hygienekonzept für das KaroliRADo CC- MTB Rennen am 19.09.2021mit Ostbayrischer Meisterschaft

Liebe Teilnehmer, Helfer und Gäste des KaroliRADo in Waldkirchen, aufgrund der Corona-Pandemie und des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es in diesem Jahr erforderlich folgendes Schutz- und Hygienekonzept zu erlassen.

Wir bitten alle teilnehmenden Sportler, Helfer und Gäste das Schutz- und Hygienekonzept genau durchzulesen und die Schutzmaßnahmen sowie die Verhaltensregeln während des Wettkampfes und während des Aufenthaltes vor Ort Waldkirchen entsprechend zu befolgen.

Mit Zufahrt zum Veranstaltungsgelände verpflichten sich alle Teilnehmer zur Einhaltung der aufgeführten Regeln. Bei Zuwiderhandlung ist die Veranstaltung umgehend zu verlassen!

Aktuelle Situation:

Die Inzidenzwerte im Landkreis Freyung-Grafenau liegen derzeit stabil unter der 50er Inzidenzmarke, somit ist für die Teilnehmer und Zuschauer KEINE Testpflicht erforderlich. Bei einer Veränderung der Inzidenzlage und entsprechender Rahmenbedingungen werden wir alle Besucher informieren!

Anmeldung:

Die Anmeldung findet ausschließlich online als Voranmeldung statt, Nachmeldungen vor Ort sind nicht möglich.

Wettkampf:

Am Wettkampf dürfen nur Sportler teilnehmen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:

Es dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome vorliegen, man darf sich nicht in Quarantäne befinden. Alle müssen sich zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen verpflichten. Sportler aus Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes sollten Ihre Teilnahme vorab mit ihrem Hausarzt besprechen. Man darfin den letzten 14 Tagen vor dem Austragungstermin keinen bewussten Kontakt zu positiv COVID-19 getesteten Personen haben und innerhalb der letzten 14 Tage nicht in einem Risikogebiet gewesen sein.

(3) Die Teilnehmer werden über die Hygienevorschriften bei der Online Anmeldung informiert.

(4) Der Heimverein ist berechtigt bei Nicht-Beachtung der Hygienevorschriften einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

(5) Anfahrt/ Parken: Fahrgemeinschaften sollen vermieden werden. Parkplätze sind ausgeschildert.

Es wird kein Fahrerlager mit Teamzelten am RSC Gelände geben (Gruppenbildung). Die Anfahrtszeiten sollen sich nach den Startzeiten der jeweiligen Kategorien richten. Das Abreisen soll unmittelbar nach dem Wettkampf bzw. der Siegerehrung erfolgen

(6) Dokumentation/ Kontaktdatenerfassung: Angemeldete Sportler sowie Helfer des Vereins sind bereits registriert und dokumentiert (Name, Adresse, Telefon und Email) und müssen nicht mehr vor Ort registriert werden

(7) Auf dem Gelände gilt: Sportler, Trainer, Betreuer und Helfer die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten des Geländes untersagt. Mindestabstand 1,5 Meter. FFP2 Maskenpflicht Auch für Sportler vor und nach dem Wettkampf am RSC Gelände (im Alter von 6-15 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend.) Auf dem Gelände wird durch Beschilderung auf die Hygienemaßnahmen hingewiesen Eine Händedesinfektion wird beim Eintritt bereitgestellt. Die Sportler werden kurz vor dem Wettkampf aufgefordert zum Start zu gehen, erst dann wird die FFP2 Maske abgenommen Auch bei der Siegerehrung gilt Maskenpflicht Bei der Siegerehrung erfolgt kein Körperkontakt zwischen Sportler und Funktionäre. Sollten Personen während des Aufenthalts auf der Sportanlage Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend die Sportanlage bzw. Sportstätte zu verlassen bzw. hat eine räumliche Absonderung zu erfolgen, bis die Person, z. B. ein Kind, abgeholt werden bzw. den Heimweg antreten kann.

(8) Umkleidekabinen und Duschen: möglich, da Einzelduschen

(9) Sanitärräumen (WC): hier besteht die Möglichkeit zum Händewaschen und zur Händedesinfektion, diese Räume können nur in begrenzter Anzahl betreten werden. Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung.

(10) Händedesinfektion: Die Möglichkeit zur Handdesinfektion bestehen zusätzlich an zentralen Punkten, Abfalleimer werden in kurzen Intervallen (ca. alle zwei Stunden) gelehrt und die Abfälle sicher entfernt.

(11) Getränkeflaschen: Es sind nur personalisierte Getränkeflaschen zu benutzen. Bitte beschriftet Eure Getränkeflaschen mit Eurem Namen.

(12) Erste-Hilfe: hierzu steht der Malteser Hilfsdienst bereit.

(13) Startnummernausgabe: Die Startnummernausgabe erfolgt im Freien, nur für vorangemeldete Teilnehmer (Nachmeldungen sind nicht möglich) Es besteht Maskenpflicht beim Abholen der Starterunterlagen.

(14) Siegerehrung: Auf eine normale Siegerehrung wird verzichtet. Lediglich die Platzierungen 1-3 werden kurz geehrt. Auch hier besteht Maskenpflicht, die Abstandsregeln sind einzuhalten. Shakehands oder Umarmungen sind zu unterlassen. Die Siegerehrung der Klassen U7-U13 sind nur mit Maske erlaubt.

(15) Ordner: Auf dem gesamten Sportgelände stehen Ordner bereit, welche die Einhaltung der Hygiene- und Abstandmaßnahmen kontrollieren und ggf. darauf hinweisen.

1. Alle Teilnehmer/-innen erklären mit Teilnahme am Rennen die Einhaltung der aktuellen bay. Corona Schutzmaßnahmen, Infos unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/ 2. Ebenso bestätigt der Teilnehmer, dass er bei bester Gesundheit ist und erklärt hiermit, dass sie/er in den letzten 14 Tagen vor dem Austragungstermin keinen bewussten Kontakt zu positiv COVID-19 getesteten Personen hatte.

3. Ferner sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a. es dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome vorliegen b. der/die Teilnehmer/-in darf sich nicht in Quarantäne befinden c. er/sie verpflichtet sich zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen

4. Sollten Krankheitssymptome irgendwelcher Art (Husten, Schnupfen usw.) bei Sportlern oder Betreuern und Helfern bestehen, ist es Pflicht der Veranstaltung fern zu bleiben.

5. Sollten Personen während des Aufenthalts auf der Sportanlage Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend die Sportanlage bzw. Sportstätte zu verlassen bzw. hat eine räumliche Absonderung zu erfolgen, bis die Person, z. B. ein Kind, abgeholt werden bzw. den Heimweg antreten kann.

6Per Anmeldung wird unter gesundheitlichen Aspekten auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und von beauftragten Dritten verzichtet. Sportler aus Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes sollten ihre Teilnahme vorab mit ihrem Hausarzt besprechen, bzw. sollten der Veranstaltung fernbleiben.

7. Die Regeln des Veranstalters sind zu respektieren, sie sind Teil seines Schutzkonzepts, dank dem die Veranstaltung überhaupt genehmigt wurde. Ich habe die vorgenannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und bestätige explizit, dass ich die aufgeführte Verpflichtungserklärung erfüllen kann. Die Zustimmung erfolgt bei Anmeldung zur Veranstaltung-

1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung RSC KaroliRADo 2021 (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).

1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist RSC Waldkirchen (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.

2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.

2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.

2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.

2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.

2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.

3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.

3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.

3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.

3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.

3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.

3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.

3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.

4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot

4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:

  • unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
  • Regel- oder Teilnahmeverstößen
  • Doping- oder Manipulationsverstößen
  • unerlaubter Hilfe
  • Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
  • Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
  • Missachtung von Anweisungen des Veranstalters

4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.

4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.

5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.

5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.

8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.