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- Besloten evenement
- 16. mei - 16. jul 2025 00:00
- 63739 Aschaffenburg, DE
Hinweis vorab: Im folgenden Text wird zur besseren Lesbarkeit meist auf die weibliche Form (oder andere) verzichtet, selbstverständlich sind alle Kolleginnen und Kollegen angesprochen.
Allgemeine Teilnahmevoraussetzung:
Alle Beschäftigten des Finanzministeriums, der Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Steuern, der Finanzämter und deren Außenstellen, der Bearbeitungsstellen des FA München, der Finanzgerichte, der Dienststellen des Landesamtes für Finanzen, der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI). – Keine Fachoberschüler und Praktikanten! Den Außenstellen der Finanzämter bleibt es freigestellt, ob sie selbständig oder zusammen mit den Stammfinanzämtern antreten wollen. Teilnehmer anderer Ämter, die in den Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat fallen, können auf Anfrage genehmigt werden.
Sonstige Teilnahmebedingungen:
1. Teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften und Einzelspieler der angemeldeten Dienststellen. Wird bei einem Mannschaftskampf ein Spieler eingesetzt, der nicht Beschäftigter der angemeldeten Dienststelle (der Spielgemeinschaft) ist, wird die betreffende Mannschaft disqualifiziert und darf am Turnier nicht mehr teilnehmen. Jeder Teilnehmer hat sich deshalb vor Beginn der Spiele auf Verlangen durch seinen Personal- oder Dienstausweis auszuweisen. Bei der Anmeldung ist die Dienststelle bzw. der entsprechende bfg-Ortsverband zur Dienststelle anzugeben.
Wechselt ein Spieler innerhalb von sechs Monaten vor dem Sportfest (angefangene Monate werden dabei als voller Monat gerechnet) seine Dienststelle (z.B. durch Versetzung), so hat er ein Wahlrecht, ob er bei Mannschaftswettbewerben als Mitglied seiner alten oder seiner neuen Dienststelle antreten will.
2. Heimatnah ausgebildete Anwärter sind für das Ausbildungsamt startberechtigt.
Fachoberschüler sind von der Teilnahme am Sportfest ausgeschlossen.
Pensionisten sind für ihre letzte Dienststelle startberechtigt.
3. Einsprüche jeder Art müssen sofort nach Beendigung des jeweiligen Spieles bei der jeweiligen Wettkampf-Spielleitung und erst bei Nichteinigung beim Organisationsleiter (Hermann Abele) eingereicht werden. Über den Einspruch wird sofort entschieden.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
4. Jede Mannschaft hat vor dem Wettkampf einen Mannschaftsleiter zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er braucht nicht zu den aktiven Spielern gehören. Meldungen nach Ablauf der Meldefrist sind grundsätzlich nicht möglich.
5. Die Zeitpläne der Wettkämpfe werden rechtzeitig vor dem Sportfest auf der Homepage www.bayernturnier.de veröffentlicht.
6. Die Organisationsleitung behält sich vor, Änderungen der Ausschreibung oder der Durchführung aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen jederzeit vorzunehmen.
7. Mit der Teilnahme am Bayernturnier gibt jeder Teilnehmer gegebenenfalls ihn oder sie betreffendes Foto- oder Videomaterial pauschal zur Veröffentlichung frei, da eine Einzelabfrage von Veröffentlichungsrechten nicht durchführbar ist. (z.B. bfsh- und bfg-Webseite, Facebook, Instagram und alle anderen internen und externen Medien in Print und online).
8. Für Personen- oder Sachschäden wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.
9. Der Veranstalter behält sich eine witterungsbedingte Absage einzelner Sportarten im Vorfeld des jeweiligen Wettkampftages vor. In diesem Fall werden Startgelder auf Antrag in voller Höhe zurückerstattet. Wird ein laufender Wettbewerb aufgrund extremer Witterungsbedingungen unterbrochen, verkürzt oder gar gänzlich abgebrochen, erfolgt keine Rückerstattung oder Ermäßigung der Startgelder. Des Weiteren wird ein darüberhinausgehender Schadensersatz (Reisekosten und dergleichen) ausgeschlossen.
Datenschutzinformation nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO
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1. Verantwortliche Personen und Datenschutzbeauftragter
Für die Einhaltung des Datenschutzes im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bayerische Finanzsporthilfe (BFSH) e.V. ist Gerhard Wipijewski verantwortlich. Er ist erreichbar unter Bayerische Finanzsporthilfe (BFSH) e.V., Karlstr. 41, 80333 München, 089-545917-0, 089-545917-99, info@bayernturnier.de. Zum Datenschutzbeauftragten ist Stephan Mair bestellt worden. Er ist erreichbar unter Bayerische Finanzsporthilfe (BFSH) e.V., Karlstr. 41, 80333 München, 089 545917-0, 089- 545917-99, info@bayernturnier.de.
2. Inhalt, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zur satzungsgemäßen Durchführung der von der BFSH veranstalteten Sportfeste (z. B. Bayernturnier, Drachenbootrennen) erfasst die BFSH nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO von jedem Teilnehmer die im Anmeldeformular erhobenen Daten und verarbeitet diese personenbezogenen Daten in dem hauseigenen EDV-System. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt, soweit nicht eine weitere Verarbeitung durch mit dem Bayernturnier befassten Dritten zwingend erforderlich ist.
3. Übermittlung der Daten an Dritte
Zur Durchführung des Bayernturniers/Drachenbootrennens ist die Weitergabe an Personen (z.B. Disziplinen-Verantwortliche) oder Dienstleister (z.B. Bowling-Center, Zeiterfassung Laufen etc.) erforderlich. Die BFSH händigt die benötigten Daten an diese Personenkreise nur gegen schriftliche Versicherung aus, dass diese nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
4. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Die BFSH macht die oben genannten Sportveranstaltungen im internen Informationssystem der Dienststellen der teilnahmeberechtigten Ämter bekannt und berichtet in den Mitgliedszeitschriften „DSTG magazin“ und „Mitgliederzeitschrift der Bayerischen Finanzgewerkschaft“, auf den Webseiten www.bayernturnier.de sowie www.finanzgewerkschaft.de und auf den Facebookseiten der bfg und der bfg-Jugend sowie auf der Instagram-Seite der bfg-Jugend und dem YouTube-Kanal der bfg über die Veranstaltungen und Ergebnisse der Wettbewerbe. Dabei können personenbezogene Daten, insbesondere der volle Name, veröffentlicht werden.
5. Dauer der Speicherung
Die erhobenen Daten der Teilnehmer, insbesondere der volle Name, werden zum Erhalt der Historie auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.
6. Rechte der Teilnehmer
Die Teilnehmer haben gegenüber den Verantwortlichen jederzeit das Recht,
• Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO),
• die unverzügliche Berichtigung unrichtig gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO)
• und die unverzügliche Löschung von nicht mehr benötigten persönlichen Daten zu verlangen bzw. die Sperrung zu verlangen, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Löschung verhindern (Art. 17 DSGVO). Der einzelne Teilnehmer kann gegenüber der BFSH einer Veröffentlichung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf den Widersprechenden zukünftige Veröffentlichungen.