61. Bayernturnier
61. Bayernturnier

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Hinweis vorab: Im folgenden Text wird zur besseren Lesbarkeit meist auf die weibliche Form (oder andere) verzichtet, selbstverständlich sind alle Kolleginnen und Kollegen angesprochen.

1.       Teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften und Einzelspieler der angemeldeten Dienststellen. Wird bei einem Mannschaftskampf ein Spieler eingesetzt, der nicht Beschäftigter der angemeldeten Dienststelle (der Spielgemeinschaft) ist, wird die betreffende Mannschaft disqualifiziert und darf am Turnier nicht mehr teilnehmen. Jeder Teilnehmer hat sich deshalb vor Beginn der Spiele auf Verlangen durch seinen Personal- oder Dienstausweis auszuweisen. Bei der Anmeldung ist die Dienststelle bzw. der entsprechende bfg-Ortsverband zur Dienststelle anzugeben.

Wechselt ein Spieler innerhalb von sechs Monaten vor dem Sportfest (angefangene Monate werden dabei als voller Monat gerechnet) seine Dienststelle (z.B. durch Versetzung), so hat er ein Wahlrecht, ob er bei Mannschaftswettbewerben als Mitglied seiner alten oder seiner neuen Dienststelle antreten will.

2.       Heimatnah ausgebildete Anwärter sind für das Ausbildungsamt startberechtigt.
Fachoberschüler sind von der Teilnahme am Sportfest ausgeschlossen.
Pensionisten sind für ihre letzte Dienststelle startberechtigt.

3.       Einsprüche jeder Art müssen sofort nach Beendigung des jeweiligen Spieles bei der jeweiligen Wettkampf-Spielleitung und erst bei Nichteinigung beim Organisationsausschuss (Hermann Abele, Josef Dick) eingereicht werden. Über den Einspruch wird sofort entschieden.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.

4.       Jede Mannschaft hat vor dem Wettkampf einen Mannschaftsleiter zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er braucht nicht zu den aktiven Spielern gehören. Meldungen nach Ablauf der Meldefrist sind grundsätzlich nicht möglich.

5.       Die Zeitpläne der Wettkämpfe werden rechtzeitig vor dem Sportfest auf der Homepage www.bayernturnier.de veröffentlicht.

6.       Die Organisationsleitung behält sich vor, Änderungen der Ausschreibung oder der Durchführung aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen jederzeit vorzunehmen.

7.       Mit der Teilnahme am Bayernturnier gibt jeder Teilnehmer gegebenenfalls ihn oder sie betreffendes Foto- oder Videomaterial pauschal zur Veröffentlichung frei, da eine Einzelabfrage von Veröffentlichungsrechten nicht durchführbar ist. (z.B. bfsh- und bfg-Webseite, Facebook, Instagram und alle anderen internen und externen Medien in Print und online).

8.       Für Personen- oder Sachschäden wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

9.       Der Veranstalter behält sich eine witterungsbedingte Absage einzelner Sportarten im Vorfeld des jeweiligen Wettkampftages vor. In diesem Fall werden Startgelder auf Antrag in voller Höhe zurückerstattet. Wird ein laufender Wettbewerb aufgrund extremer Witterungsbedingungen unterbrochen, verkürzt oder gar gänzlich abgebrochen, erfolgt keine Rückerstattung oder Ermäßigung der Startgelder. Des Weiteren wird ein darüberhinausgehender Schadensersatz (Reisekosten und dergleichen) ausgeschlossen.