Triatlon
- 9 juni 2024 06:00 - 18:00
- Stadthalle Pocking, Füssingerstrasse 18, 94060 Pocking, DE
Teilnahmebedingungen am TRIATHLON NIEDERBAYERN 2024
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/m Teilnehmer/in und dem Veranstalter für die Teilnahme am TRIATHLON NIEDERBAYERN (Veranstaltung).
Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer*innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
SPOFERAN GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Leipzigerstrasse 5, 94060 Pocking
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Ferdinand Frank und Christian Teringl
Telefon: +49 8531 41078 90
E-Mail: triathlon-niederbayern-2024@events.spoferan.com
Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 10256
USt-IdNr.: DE316398210
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:
· Die Ausschreibung des Veranstalters
· Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
· Die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters (diese wird vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht sowie zusätzlich allen Teilnehmern per E-Mail zugeschickt)
· Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen
· Die aktuellen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung, sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung).
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer, den Wettkampfbestimmungen, den im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen und Änderungen sowie die Ordnungen der DTU einzuhalten.
2.2. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
2.3. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
2.5. Die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
2.6. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In jedem Fall wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
3. An- und Abmeldung
3.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
3.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
3.3. Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startunterlagen hat der Teilnehmer persönlich abzuholen. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide am Startnummerntausch beteiligte Teilnehmer ein lebenslanges Startverbot an der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist nur startberechtigt, wenn er bei der Ausgabe der Startunterlagen einen Startpass eines nationalen Triathlonverbandes vorlegt oder eine Tageslizenz des für die Veranstaltung zuständigen nationalen Verbandes erwirbt.
3.4. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung auf SPOFERAN.com.
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (dies gilt insbesondere auch bei einem Corona-bedingten direkten oder indirekten Ausfall der Veranstaltung, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
3.6. Sollte sich die Höhe der Tageslizenzen der DTU ändern, so werden Differenzen an die Teilnehmer*innen bei der Startunterlagenausgabe ausgezahlt bzw. zusätzlich eingefordert.
3.7. Erworbene Tageslizenzen bei der Registrierung werden bei der Vorlage eines Startpasses bei der Startnummernausgabe erstattet. Kann ein Teilnehmer keinen Startpass bei der Startunterlagenausgabe vorlegen, muss vom Teilnehmer eine Tageslizenz des nationalen Verbandes erworben werden.
4. Haftungsausschluss
4.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2. Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 1.000.000 Euro für Personenschäden sowie 500.000 Euro für Sachschäden pro Schadensereignis nicht übersteigt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
4.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
4.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
4.6. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7. Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5. Bild- und Tonrechte
5.1. Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
5.2. Sämtliche Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping
6.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti Doping Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
6.2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4. Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begangen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Gleiches gilt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Teilnehmer am Wettkampf gedopt war.
6.5. Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds-)Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6. Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
7.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
8.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
9. Sonstiges Bestimmungen
9.1. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
9.2. Der Veranstalter kann Änderungen an den Streckenverläufen sowie leichte Änderungen an den Streckendistanzen jederzeit vornehmen, falls dies beispielsweise aus rechtlichen Gründen (Genehmigung etc.) nötig ist. Änderungen werden in den News der Veranstaltungsseite im Internet bekanntgegeben.
10. Buchungsbedingungen Tageslizenz Mitteldistanz
Die Tageslizenz wird gemäß der Teilnahmebedingungen ausschließlich bei Vorlage eines persönlichen Startpasses bei der Ausgabe der Startunterlagen erstattet.
11. Buchungsbedingungen Tageslizenz Kurzdistanz
Die Tageslizenz wird gemäß der Teilnahmebedingungen ausschließlich bei Vorlage eines persönlichen Startpasses bei der Ausgabe der Startunterlagen erstattet.
12. Buchungsbedingungen Ticket für die Carboparty
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Verpflegung solange der Vorrat reicht.
13. Buchungsbedingungen Ticket für die Zusatzleistungen TRIATHLON NIEDERBAYERN-Funktionsshirt, TRIATHLON NIEDERBAYERN-Tasse und TRIATHLON NIEDERBAYERN-Hoodie
Eine Rückerstattung ist innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen möglich.
14. Buchungsbedingungen für Gutscheine
Eine Rückerstattung ist gemäß der Rückerstattungsbedingungen der jeweiligen Gutscheine jederzeit möglich.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und endet mit dem Einlösen des Gutscheins, sofern dieser vor dem Ende der Widerrufsfrist eingelöst wird.
Die Gutscheine sind ausschließlich für den TRIATHLON NIEDERBAYERN 2024 am 09. Juni 2024 gültig und verfallen danach.