WICHTIGE REGELN UND RECHTLICHE HINWEISE

Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrens-ordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrens-ordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

WICHTIGE REGELN (AUSZUG!)

Bitte mache Dich mit dem Regelwerk vertraut. Im Folgenden nennen wir dir lediglich die wichtigsten Regeln.

·         HELMPFLICHT: Beim Radfahren ist ein Radhelm zu tragen, der den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht. Der Helm darf keinerlei Beschädigungen der Helmschale, des Innenmaterials und des Riemenmaterials aufweisen. Vor dem Aufnehmen des Rades und während des Radfahrens muss der Kinnriemen des Helms geschlossen sein. Der Helm darf erst abgenommen werden, wenn Du Dein Rad wieder abgestellt hast.
Wir empfehlen Dir auch dringend vor und nach dem Rennen Deinen Helm zu tragen, wenn Du auf dem Rad sitzt!

·         BEACHTUNG DER STVO: Auf der Radstrecke gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Auch dort, wo der reguläre Straßenverkehr (teilweise) gesperrt ist!

·         RECHTSFAHRGEBOT: Das Rechtsfahrgebot ist jederzeit einzuhalten. Dies dient Deiner Sicherheit und derer aller Beteiligten sowie einem fairen Rennen!

·         WINDSCHATTENFAHREN: Das windschattenfahren ist verboten!

SANKTIONEN UND STRAFEN

Kampfrichter:innen stellen sicher, dass das Rennen für alle gleich, fair und sicher ist. Im Falle von unsportlichem Verhalten oder Regelverstößen wenden sie folgendes Verfahren an:

·         Ansprechen durch Lautsignal (elektronische Pfeife)

·         Formulierung des Anliegens oder des Regelverstoßes

·         Ggf. Zeigen der Karte

Die Penalty Box findest du am Start der Laufstrecke 2.

FAIRNESS UND RESPEKT

Wir bitten Dich stets fair und respektvoll allen Beteiligten gegenüber. Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass im Eifer des Wettkampfes die Emotionen auch einmal hoch kochen. Kommt es jedoch zu Beleidigungen, Drohungen oder anderweitig unsportlichem Verhalten, gilt beim Duathlon Wendelstein die Null-Toleranz-Regel und wir behalten uns vor von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und dich dem Wettkampfgelände zu verweisen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten die Veranstaltung Duathlon Wendelstein (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ oder gemeinsam „Veranstaltungen“ genannt). Veranstalter der jeweiligen Veranstaltungen ist der Radlerclub Wendelstein 1913 e.V., In der Gibitzen 30, 90530 Wendelstein (nachfolgend „wir“ / „uns“ oder „Veranstalter“ genannt).
Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen dem Radlerclub Wendelstein 1913 e.V., In der Gibitzen 30, 90530 Wendelstein.

2. Anmeldung, Teilnahmegebühren, Leistung
2.1 Der jeweilige Leistungsgegenstand des Veranstalters besteht in der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung, für die sich der/die TeilnehmerIn angemeldet hat.

2.2 Die Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung ist bis zum in der Ausschreibung genannten Registrierungsschluss als Online-Anmeldung über unsere Website https://spoferan.com/events/duathlon-wendelstein möglich, sofern die maximal zugelassene Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist. Der Vertrag zwischen dem/der TeilnehmerIn und dem Veranstalter kommt durch Übersendung der Meldebestätigung zustande, welche umgehend nach Anmeldung per E-Mail versandt wird.

2.3 Sollte vor dem in der Ausschreibung genannten Registrierungsschluss die maximal zugelassene Teilnehmerzahl bereits erreicht sein, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Weitere Anmeldungen zu dieser Veranstaltung sind dann nicht mehr möglich.

2.4 Vor der jeweiligen Veranstaltung werden dem/der TeilnehmerIn per E-Mail eine alle relevanten Informationen zur Veranstaltung an die von dem/der TeilnehmerIn im Rahmen der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse zugeschickt.

2.5 Im Falle einer Gruppenanmeldung garantiert der/die AnmelderIn, dass er/sie zur Anmeldung und Eingabe der persönlichen Daten aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für die Gruppenmitglieder abgeben darf. Der/die AnmelderIn wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.

2.6 Anmeldungen für Minderjährige oder eingeschränkt Geschäftsfähige zu den für sie zugelassenen Veranstaltungen sind ausschließlich durch ihre gesetzlichen Vertreter zulässig. Eine entsprechende Haftungsfreistellung und Einwilligung eines/r gesetzlichen/-r Vertreters/-in ist zu unterschreiben und dem Veranstalter vorab postalisch oder per E-Mail zukommen zu lassen. Die eventuelle Entgegennahme der Startnummer vor Ort muss ebenfalls durch Begleitung eines/r gesetzlichen Vertreters/-in vorgenommen werden.

2.7 Es gilt die in der Anmeldung genannte Teilnahmegebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühr sowie der Gebühren für entsprechend ausgewählte Zusatzleistungen erfolgt wahlweise über SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte.

2.8 Erklärt der/die TeilnehmerIn, nicht am Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung festhalten zu wollen (z. B. durch Kündigungs- oder Rücktrittserklärung), oder sagt die Teilnahme an der Veranstaltung ab oder bleibt der Veranstaltung ohne Absage fern (No-Show), so gilt dies unabhängig davon, ob der/die TeilnehmerIn hierzu berechtigt ist, als endgültiger Verzicht auf den Start beziehungsweise die Teilnahme an der Veranstaltung. Ein Anspruch auf die Rückerstattung der Startgebühr besteht nicht. Dies gilt ebenso bei Ausschluss des/der Teilnehmers/-in gemäß Punkt 4.1 der Teilnahmebedingungen oder bei Disqualifikation.
Eventuell gebuchte Zusatzleistungen können auf eine Folge- oder Ersatzveranstaltung übertragen werden oder erstattet werden. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung (postalisch oder per E-Mail) an den Veranstalter erforderlich, die spätestens am Tag der Veranstaltung eingegangen sein muss.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist nicht möglich. Ebenso ist die Abholung der Startnummer vor Ort durch Dritte nicht möglich beziehungsweise ausschließlich durch Vorlage einer Vollmacht und der Anmeldebestätigung.

2.10 Im Falle eines Ausfalls der Veranstaltung, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (beispielsweise aus Gründen von Unwetter, Terror, Seuchen, Krieg, Naturgewalten, behördlicher Anordnung sowie der Covid 19-Pandemie), besteht die Möglichkeit, den Startplatz ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr auf eine Folgeveranstaltung im Rahmen des Duathlon Wendelstein zu transferieren, sofern die maximale zulässige Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist. Eventuell gebuchte Zusatzleistungen können ebenfalls auf eine Folgeveranstaltung transferiert oder erstattet werden. Im Falle einer Übertragung von der Kurz- auf die Mitteldistanz ist die Differenzgebühr zu zahlen. Im Falle einer Umbuchung von der Mittel- auf die Kurzdistanz erfolgt keine Rückerstattung des Differenzbetrages.
Sollte eine Übertragung auf eine Folgeveranstaltung nicht möglich sein, wird die Teilnahmegebühr sowie die Gebühr für eventuell gebuchte Zusatzleistungen erstattet. Nicht erstattet wird hingegen der für besonders ausgewiesene Veranstaltungen gezahlte Betrag zur Abdeckung der Kosten für die Organisation und Vorbereitung der Veranstaltung vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Folgen der Covid-19-Pandemie, ohne den die Sportveranstaltung für uns nicht realisierbar gewesen wäre.

2.11 Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (beispielsweise aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie), oder bei Änderung in der Durchführung der Veranstaltung, zu der der Veranstalter aus Sicherheitsgründen verpflichtet ist, besteht keine Schadenersatzpflicht des RC Wendelstein 1913 e.V. gegenüber dem/r TeilnehmerIn. In diesen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, Startrechte zu entziehen, einzelne oder alle TeilnehmerInnen von der Veranstaltung auszuschließen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

2.12 Der Veranstalter behält sich die Änderung in der Durchführung der Veranstaltung bei beispielsweise behördlichen Anordnungen, die er nicht zu vertreten hat, vor. Im Übrigen gilt Punkt 2.11 sinngemäß.
Sollte der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, werden die Startplätze gemäß der behördlich vorgeschriebenen zugelassenen Höchstanzahl nach Eingangsdatum der Anmeldung der Teilnehmenden vergeben. Über eine (Teil-)Absage sowie die daraus resultierenden Lösungen und Maßnahmen werden die betroffenen TeilnehmerInnen umgehend informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Wettbewerbsregeln, gesundheitliche Voraussetzungen
3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede/-r, der/die die Teilnahmevoraussetzung (beispielsweise Mindestalter) für die jeweilige Veranstaltung erfüllt, sich erfolgreich unter https://spoferan.com/events/duathlon-wendelstein für die jeweilige Veranstaltung angemeldet hat und zum Zeitpunkt der Veranstaltung keinem Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die TeilnehmerIn erkennt die in der Ausschreibung der Veranstaltung erlassenen Bestimmungen einschließlich der Wettkampfordnungen (Sportordnung, Veranstalterordnung, Durchführungsbestimmungen, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung) und die Rechts- und Verfahrensordnung sowie die Disziplinarordnung der DTU (Deutsche Triathlon Union) an. Sämtliche Ordnungen der DTU sind online abrufbar unter: https://www.dtu-info.de/regelwerk-ordnungen/ordnungen.html

3.3 Der/die TeilnehmerIn muss höchstpersönlich bei der Veranstaltung starten. Sollte eine Weitergabe der Startnummer ohne Wissen des Veranstalters erfolgen beziehungsweise eine Dritte Person im Namen des/der angemeldeten Teilnehmers/-in starten, führt dies zum Ausschluss vom Rennen. Weitere Sanktionen nach dem Regelwerk gemäß Punkt 3.2 bleiben vorbehalten.

3.4 Der/die TeilnehmerIn versichert, dass er/sie am Tag der Veranstaltung nur dann antritt, wenn er/sie gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat, um die Strecke aus eigener Kraft in der jeweils vorgeschriebenen maximalen Zeit zu bewältigen. Sollte die mögliche Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung bestehen, wird der/die TeilnehmerIn umgehend aus dem Rennen genommen und von der Veranstaltung ausgeschlossen. Bei Anzeichen von Unwohlsein und/oder Schwäche hat der/die TeilnehmerIn das Rennen unverzüglich abzubrechen.
Bei einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Veranstaltung erfordert, ist die Teilnahme untersagt. Der Veranstalter bietet hier keine Sonderbetreuung während des Rennens an. Ärztliche Betreuung von Teilnehmenden während des Rennens ist bei chronischen Erkrankungen nur nach vorheriger Akkreditierung durch den Veranstalter zulässig.
Sollte ein berechtigter Verdacht auf eine COVID-19 Infektion am Tag der jeweiligen Veranstaltung bestehen, so erfolgt ebenfalls der Ausschluss von einer Teilnahme.

3.5 Der/die TeilnehmerIn ist für den technischen Zustand des verwendeten Materials selbst verantwortlich.

3.6 Jedem/r TeilnehmerIn wird eine persönliche, nicht übertragbare Startnummer zugeordnet. Diese kann im Rahmen der Veranstaltung zur in der Ausschreibung angegebenen Zeit und Ort abgeholt werden. Hier muss der/die TeilnehmerIn seine/ihre Meldebestätigung sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Minderjährige sowie eingeschränkt Geschäftsfähige sind verpflichtet, ihre Startnummer in Anwesenheit eines/-r gesetzlichen Vertreters/-in abzuholen beziehungsweise eine von einem/-r gesetzlichen VertreterIn unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung vorzulegen.

3.7 Die an den/die TeilnehmerIn ausgegebene Startnummer muss sichtbar gemäß der Wettkampfordnungen der DTU getragen werden und darf in keiner Weise verändert werden. Insbesondere darf ein eventueller Werbedruck weder unsichtbar noch unkenntlich gemacht werden. Die Startnummer berechtigt zur Teilnahme an der Veranstaltung. Ohne die Startnummer erfolgt keine Zeitnahme und keine Wertung.

3.8 Entsprechend der Wettkampfordnungen ist das Verlassen oder das Abkürzen der Strecke untersagt. Es ist ebenfalls untersagt, sich von Nicht-Teilnehmern/-innen oder Personen mit Hilfsmitteln begleiten zu lassen oder selbst jegliche Arten von Hilfsmitteln zu verwenden. Weiterhin gelten für alle TeilnehmerInnen die internationalen Anti-Doping-Bestimmungen. Verstöße werden geahndet.

3.9 Den Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Security, medizinisches Personal, Schiedsrichter, Helfer etc.) ist jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch im Zuge der Einhaltung der COVID-19 Hygienemaßnahmen. Alle relevanten Informationen rund um die jeweilige Veranstaltung sind online auf unserer Website abrufbar und werden laufend aktualisiert. Es wird empfohlen, diese Informationen vor dem Rennen zu studieren.

3.10 Der Veranstalter unternimmt alle Anstrengungen zur Sicherstellung der Strecke, insbesondere der Freihaltung der Radstrecke vom öffentlichen Verkehr. Dennoch gilt auf allen Verkehrsflächen auch während des Rennens die Straßenverkehrsordnung StVO.

4. Ergebnisse, Zuwiderhandlungen, Startverbot und Disqualifikation
4.1 Jede/-r TeilnehmerIn, der/die gegen die Wettkampfordnungen oder die Teilnahmebedingungen verstößt oder den Anweisungen des Veranstalters und/oder deren Mitarbeitern/-innen nicht Folge leistet und somit den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, die Sicherheit und/oder die Gesundheit der TeilnehmerInnen oder des Personals gefährdet, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen und/oder disqualifiziert. Ein Ausschluss von der Veranstaltung und / oder eine Disqualifikation erfolgt unter anderem aus den folgenden Gründen:
• grob unsportliches oder undiszipliniertes Verhalten
• Verstoß gegen die jeweils einschlägigen nationalen und internationalen Wettkampf- und Verbandsregeln
• Verstoß gegen die internationalen Anti-Doping-Bestimmungen
• Annehmen unerlaubter Hilfe von außen
• Veränderung (beispielsweise Umknicken, Verkleinern oder Unkenntlichmachung) oder Verdecken der Startnummer
• unerlaubte Weitergabe der persönlichen Startnummer oder unerlaubter Annahme und Nutzung einer nicht persönlich zugeordneten Startnummer
• Abkürzen der Strecke
• Nichtüberlaufen oder -fahren der Kontrollmatten auf der Strecke
• Teilnahme ohne persönlich zugeteilte Startnummer
• Missachtung der Anweisungen des Veranstaltungspersonals

4.2 Der Veranstalter behält sich vor, bei Zuwiderhandlung dem/der TeilnehmerIn auch für zukünftige Veranstaltungen des Veranstalters ein Startverbot auszusprechen. Der/die TeilnehmerIn wird in diesem Falle schriftlich informiert (postalisch und/oder E-Mail).

4.3 Die Ergebnislisten werden nach der jeweiligen Veranstaltung auf unserer Website veröffentlicht. Ein Einspruch gegen die Ergebnislisten ist lediglich innerhalb von 24 Stunden nach der Veranstaltung möglich.

5. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltungen werden zu redaktionellen wie auch kommerziellen Zwecken Foto- und Videoaufnahmen gefertigt, auf denen TeilnehmerInnen zu sehen sein werden. Diese können in klassischen Medien (Fernsehen, Funk, Zeitungsberichte etc.) sowie online (Internet, Soziale Medien etc.) veröffentlicht werden. Ebenso wird der Veranstalter die Veranstaltungen in Bild und Ton dokumentieren und ggf. Auszüge veröffentlichen. Aufgrund der Größe der Veranstaltung ist es nicht möglich, einzelne TeilnehmerInnen aus den Bildern herauszuschneiden. Der/die TeilnehmerIn willigt mit Anmeldung zur Veranstaltung einem einfachen, unwiderruflichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten sowie übertragbaren Nutzungsrecht des Veranstalters und/oder von diesem Beauftragter Dritter an den im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Fotos, Videos sowie Interviews ein. Die Teilnehmenden verzichten hierbei auf ihre Namensnennung. Bei Minderjährigen oder eingeschränkt Geschäftsfähigen ist die Einwilligung des/-r jeweiligen gesetzlichen Vertreters/-in erforderlich.

6. Haftung und Höhere Gewalt
6.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

6.2 Der Veranstalter haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Radlerclub Wendelstein 1913 e.V..

6.3 Der/die TeilnehmerIn ist für sein/ihr mitgebrachtes Material selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von Wertsachen und/oder anderer Gegenstände.

7. Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Nr. 9 BGB steht den Teilnehmern kein Widerrufsrecht zu.

8. Datenschutz
8.1 Die bei der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung von dem/r TeilnehmerIn übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter zu Zwecken der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gespeichert. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der Ergebnisse der Veranstaltung, die Eingabe auf personalisierten Urkunden und Medaillen sowie die Dokumentation und Zahlungsabwicklung der eventuellen medizinischen Betreuung auf der Strecke und im Zielbereich.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich.
Die im Rahmen der Vertragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Vertragserfüllung von uns gespeichert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Teilnehmenden nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

8.2 Des Weiteren werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmer/Innen im Rahmen der Darstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten in den relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (online und Print) verarbeitet und veröffentlicht und ggf. für eine Veröffentlichung durch Dritte (beispielsweise Zeitungen, Ergebnisdienste, Fotodienste etc.) weitergegeben und zur Erstellung einer Ergebnisdatenbank gespeichert.
Diese Datenverarbeitung und Weitergabe erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Eine Weitergabe von persönlichen Kontakt- oder Adressdaten erfolgt nicht, beziehungsweise nur nach vorangegangener Einwilligung durch den/die Teilnehmer/In (schriftlich oder über opt-in Funktion auf der Website oder im Rahmen der Anmeldung).

8.3 Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen gemäß Punkt 5 der Teilnahmebedingungen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

9.Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung 2. Duathlon Wendelstein (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).

1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist RC Wendelstein 1913 e.V. (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.

2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Abholung der Startnummer erfolgt nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.

2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.

2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen. Die Abholung der Startnummer durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.

2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Startplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.

2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter) erfüllt und keinem Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Wettkampf- und Verbandsordnungen der DTU (Deutsche Triathlon Union) an, abrufbar unter: https://www.triathlondeutschland.de/service/downloads

3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe der Startnummer führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.

3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. das Rennen abzubrechen.

3.5 Bei bekannten chronischen Erkrankungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, ist eine Teilnahme ausgeschlossen, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorliegt.

3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung.

3.7 Die Startnummer ist sichtbar, unverändert und entsprechend den Wettkampfregeln zu tragen. Ohne Startnummer erfolgt keine Zeitnahme oder Wertung.

3.8 Das Abkürzen der Strecke, unerlaubte Hilfsmittel, Begleitung durch Dritte sowie Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.

3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden und eingesetzten Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

3.10 Auf allen Verkehrsflächen gilt trotz Streckensicherung die Straßenverkehrsordnung (StVO).

4. Disqualifikation und Startverbot

4.1 Bei Verstößen gegen Teilnahmebedingungen, Wettkampfregeln oder Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:

  • unsportlichem Verhalten
  • Regelverstößen
  • Dopingverstößen
  • unerlaubter Hilfe
  • Manipulation oder Weitergabe der Startnummer
  • Streckenverkürzung
  • Missachtung von Anweisungen

4.2 Der Veranstalter kann bei schwerwiegenden Verstößen ein Startverbot für zukünftige Veranstaltungen aussprechen.

4.3 Ergebnisse werden online veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung geltend zu machen.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.

5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.

5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.2 Ergebnislisten dürfen Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein, Startnummer und Zeiten enthalten und veröffentlicht werden.

8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.