Hindernislauf
- 28. August 2022 10:00 - 19:00
- Festplatz, Campingweg 4, 36199 Rotenburg, DE
AGB / Teilnahmebedingungen
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Sportagentur SPEED
Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für den Online-Verkauf von Startberechtigungen und Zusatzartikeln aller Art.
Darüber hinaus gelten im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch die weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportagentur SPEED.
Vertragsabschluss
Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung der Adresse sowie die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung bzw. bei Überweisung durch rechtzeitigen Eingang der Zahlung bei der Sportagentur SPEED oder seinen beauftragten Dienstleistungsunternehmen.
Die Sportagentur SPEED nimmt das Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung mit beigefügter Rechnung per Mail an.
Preise und Gebühren
Die angebotenen Preise für die Startberechtigungen oder Zusatzangebote im Internet sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Sportagentur SPEED behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferung
Die „Lieferung“ der bestellten Startplätze erfolgt durch die Zusendung der Startunterlagen. Der Versand wird erst nach Zahlungseingang veranlasst.
Zahlung
Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist nach Vertragsabschluss (Zusendung der Rechnung per Mail) unverzüglich zur Zahlung fällig. Nach 10 Tagen wird die Bestellung ohne weitere Erinnerungen storniert und die Startplätze wieder für den Verkauf freigegeben.
Rückgaben
Eine Rückgabe von Startplätzen ist nur möglich, wenn die Veranstaltung der Sportagentur SPEED abgesagt oder verlegt wird. Im Falle einer Verlegung behalten die Startplätze ihre Gültigkeit; dennoch sind eine Rückgabe und Erstattung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Der Kunde hat die Bestellbestätigung mit Rücktrittserklärung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem angesetzten bzw. verschobenen Veranstaltungstermin an hallo@red-castle-run.de zu senden. Eine Rückgabe von Startplätzen wegen Erkrankung oder sonstiger persönlicher Gründe ist nicht möglich.
Die Kosten für die Bestellung können nur dem ursprünglichen Erwerber der Startplätze zurückerstattet werden. Der ursprüngliche Erwerber ist die Person, deren Namen in der Datenbank hinter dem jeweiligen Kauf hinterlegt ist (Kunden-Nr.).
Beim Verkauf von Startplätzen für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht (s.o.) des Kunden nicht besteht. Jede Bestellung von Startplätzen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Sportagentur SPEED (Zusendung der Rechnung) oder seiner Dienstleister bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Datenschutzgrundverordnung
Es gilt die separat veröffentlichte Datenschutzerklärung. (www.red-castle-run.de)
Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der Sportagentur SPEED in Neuenstein. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Sportagentur SPEED in Neuenstein.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 12/2021
Sportagentur SPEED
Schlossbergweg 4
36286 Neuenstein
Haftungsvereinbarung für die Teilnahme am Red Castle Run
TEILNEHMERINNEN und ANMELDERINNEN LESEN SIE DIESES DOKUMENT BITTE SORGFÄLTIG. DIESES DOKUMENT HAT RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN UND BETRIFFT DIE RECHTSSICHERHEIT VON IHNEN UND ALLEN PERSONEN, DIE SIE ANMELDEN.
HINWEIS FÜR MINDERJÄHRIGE UND DEREN ERZIEHUNGSBERECHTIGTE: TEILNEHMER, DIE DAS 18. LEBENSJAHR NOCH NICHT ERREICHT HABEN, DÜRFEN NUR IN BEGLEITUNG EINES ERWACHSENEN AM „RED CASTLE RUN“ TEILNEHMEN. SIE STIMMEN HIERMIT ZU, DASS SIE DIE NACHFOLGENDEN BESTIMMUNGEN SORGFÄLTIG DURCHGELESEN HABEN UND DIESEN VOLLSTÄNDIG ZUSTIMMEN (DIES GILT SOWOHL FÜR ERZIEHUNGSBERECHTIGTE ALS AUCH MINDERJÄHRIGE). DES WEITEREN BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE ALS RECHTSKRÄFTIGE VERTRETER DER/DES MINDERJÄHRIGEN DEN BESTIMMUNGEN IM NAMEN DER/DES MINDERJÄHRIGEN ZUSTIMMEN DÜRFEN
§ 1 Grundlegendes
Der Red Castle Run wird veranstaltet durch die Sportagentur SPEED, Schlossbergweg 4, 36286 Neuenstein.
Der Red Castle Run ist konzipiert als eine extreme Prüfung auf Härte, Kraft, Ausdauer, Teamgeist und Mut. Die Veranstaltung findet am 28.08.2022 in Rotenburg an der Fulda statt. Bei dem Event handelt es sich nicht um ein Rennen gegen andere Teilnehmer, sondern vielmehr um einen Wettkampf, bei dem man gegen sich selbst und die Hindernisse ankämpft. Ziel ist es, den gesamten Parcours zu absolvieren. Auf der Laufstrecke ist mit extremer Hitze oder Kälte, Schnee, Feuer, Schlamm, extremen Höhenunterschieden und Wasser zu rechnen. Manche der Aufgaben umfassen Läufe und militärische Hindernisse. Man muss durch Röhren kriechen, Ladenetze überqueren, Wände hochklettern, sich Stromspannung aussetzen, in kaltem Wasser schwimmen, balancieren, wandern, laufen, paddeln, klettern, schwere Gegenstände werfen oder tragen und schlammige Gebiete durchwaten. Insgesamt ist der Red Castle Run eine gefährliche Veranstaltung, bei der die Teilnehmer an ihre körperlichen und mentalen Grenzen gehen.
Ich erkenne an, dass die Teilnahme an dem Red Castle Run mit Risiken für meine (und/oder meines minderjährigen Kindes) körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.
§2 Körperliche Risiken
Mir ist bekannt, dass es bei dem Red Castle Run zu leichten Verletzungen durch
1) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Streckenposten), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen oder Hindernissen;
2) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch und offenem Feuer, Stacheldraht, Röhren und Elektroschocks);
3) Unfälle beim u. a. Schwimmen, Paddeln, Balancieren, Klettern;
4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, mangelhafte Parcoursbedingungen);
5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel);
6) mangelhafte Erste Hilfe bzw. Notfallmaßnahmen; und
7) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst (und/oder meines minderjährigen Kindes), Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal kommen kann.
Leichte Verletzungen umfassen unter anderem: Schürfwunden, Prellungen, Verstauchungen, Zerrungen, Überlastung, Übelkeit und Schnittwunden.
Mir ist ferner bekannt, dass auch schwere Verletzungen bis hin zu besonders schwerwiegenden Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können.
Schwere Verletzungen umfassen unter anderem: Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, Knochenbrüche, Bänderrisse, Hitzschlag, mentaler Stress oder Erschöpfung, Infektionen, Gehirnerschütterungen, Ertrinken, fast Ertrinken, Frakturen, Verletzungen durch Wärme und Kälte, Bisse und/oder Stiche von Tieren, Kontakt mit giftigen Pflanzen.
Besonders schwerwiegende Verletzungen umfassen unter anderem: bleibende Behinderungen, Wirbelsäulenverletzungen und Querschnittslähmung, Schlaganfällen, Herzinfarkten und können möglicherweise zum Tod führen.
Ich erkenne an, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können.
ICH HABE DIE KÖRPERLICHEN RISIKEN DES „RED CASTLE RUN“ UMFASSEND ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND BESTÄTIGE, DASS ICH (UND/ODER MEIN TEILNEHMENDES MINDERJÄHRIGENS KIND), SOWIE ALLE PERSONEN; DIE ICH ANMELDE FREIWILLIG UND AUF EIGENEN WUNSCH AN DIESEM EVENT TEILNEHME/N. Ich habe die vorstehenden Absätze gelesen und bestätige, 1) dass ich über die Art der Veranstaltung unterrichtet bin; 2) dass ich die Anforderungen der Veranstaltung an meine körperliche Kondition zur Kenntnis genommen habe (und/oder die meines minderjährigen Kindes); und 3) dass ich die möglichen Auswirkungen der Schäden, die sich aus dem Red Castle Run ergeben können, verstanden habe.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Haftungsausschlusses oder sonstige einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§3 Risiken für persönliches Eigentum
Ich erkenne an, dass es im Rahmen des Red Castle Run zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während des Red Castle Run am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck. Ich übernehme die volle und alleinige Haftung für den Zustand und die Eignung meiner Ausrüstung (und/oder die Ausrüstung meines minderjährigen Kindes).
§4 Hygiene- und Coronamaßnahmen
Ich versichere, dass ich im Falle der Erforderlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen zu jeder Zeit einhalte, insbesondere an Stellen wo Warteschlangen schnell entstehen. Außerdem halte ich mich an die am Veranstaltungstag geltenden Vorschriften, ggf. an die Bundes- und Landesvorgaben im Bezug auf die Eindämmung der Corona-Pandemie. Über Hygieneregeln bin ich bereits aufgeklärt und befolge die ausgeschilderten Regeln dauerhaft.
§5 Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung:
Die Sportagentur SPEED kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, wenn der Red Castle Run aus Gründen höherer Gewalt, wegen einer Anordnung öffentlicher Behörden oder aus Sicherheitsgründen abgesagt oder geändert werden muss.
Die Sportagentur SPEED haftet für Sach- und Vermögensschäden, sofern diese Schäden aufgrund vorsätzlichen, absichtlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens entstanden sind oder falls die Sportagentur SPEED zumindest fahrlässig gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung verstoßen hat. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person).
Diese Haftungsbeschränkung gilt für die Sportagentur SPEED, ihre Inhaber, Mitarbeiter, Vertreter, Vertragspartner und in ihren Diensten stehende Dritte, die an der Organisation, Verwaltung und Durchführung des Red Castle Run beteiligt sind.
Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die Sportagentur SPEED maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.
Erklärungen des Teilnehmers:
· Ich versichere, diese Erklärung vollständig gelesen und verstanden habe und ich ihr zustimme.
· Ich versichere, dass ich volljährig bin und dass mein Geburtsdatum sowie alle anderen von mir gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
· Ich bestätige, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) mich in einem guten Gesundheitszustand befinde und körperlich in der Lage dazu bin, sicher am Red Castle Run teilzunehmen. Ich bezeuge, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) unter keinen bekannten oder erkennbaren körperlichen oder geistigen Einschränkungen leide, die meine Fähigkeit (und/oder die Fähigkeit meines minderjähriges Kindes), sicher am Red Castle Run teilzunehmen, beeinträchtigen könnten oder die dazu führen könnten, dass meine Teilnahme (und/oder die Teilnahme meines minderjährigen Kindes) eine Gefahr für mich selbst oder andere darstellt.
· Ich bestätige, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) ausreichend Schwimmerfahrung habe um am Red Castle Run teilzunehmen.
· Ich erkenne hiermit an, dass der Veranstalter des Red Castle Run allen Teilnehmern nahelegt und empfiehlt, sich vor der Teilnahme eine medizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung von ihrem behandelnden Arzt ausstellen zu lassen.
· Ich bestätige, dass mir (und/oder meinem minderjährigen Kind) kein praktizierender Arzt von der Teilnahme abgeraten oder mich gewarnt hat.
· Ich nehme zur Kenntnis, dass ich selbst dafür verantwortlich bin, meine eigene körperliche und mentale Fitness (und/oder die körperliche und mentale Fitness meines minderjährigen Kindes) während des Wettkampfs laufend zu kontrollieren, und ich versichere, dass ich mich (und/oder mein minderjähriges Kind) umgehend vom Wettkampf zurückziehe und das zuständige Personal benachrichtige, sobald meine weitere Teilnahme (und/oder die meines minderjährigen Kindes) eine Gefahr für mich selbst oder andere darstellen sollte.
· Ich versichere, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) im Besitz einer Krankenversicherung bin/sind.
· Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.
· Für den Fall, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) durch eine Verletzung bewusstlos werden oder nicht mehr in der Lage sein sollte/n, eigene medizinische Entscheidungen zu treffen, bevollmächtige ich das zuständige Personal vom Run Forest Run sowie die beim Event eingesetzten Rettungssanitäter, medizinische Entscheidungen in meinem Namen (und/oder dem Name meines minderjährigen Kindes) zu treffen (darunter unter anderem Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED)).
· Ich bevollmächtige den Veranstalter des Red Castle Run, die medizinische Versorgung oder den Krankentransport (z. B. ziviler Rettungsdienst) sicherzustellen, sofern der Veranstalter dies für notwendig erachtet.
· Ich stimme hiermit zu, alle Kosten für die medizinische Notfallversorgung und den Krankentransport zu übernehmen.
· Ich erkenne die Einführung von eigenen Regeln zum Schutz des Teilnehmers und der Mitstreiter durch den Veranstalter des Red Castle Run an. Ich verpflichte mich, mich (und/oder mein minderjähriges Kind) mit diesen Regeln vertraut zu machen und sie während des gesamten Events einzuhalten. Ich erkenne auch die Befugnis des Veranstalters des Red Castle Run an, meine Teilnahme (und/oder die meines minderjährigen Kindes) abzubrechen (und mich erforderlichenfalls vom Gelände zu entfernen), falls meine Teilnahme (und/oder die meines minderjährigen Kindes), mein Verhalten (und/oder das Verhalten meines minderjährigen Kindes) oder meine Anwesenheit (und/oder die Anwesenheit meines minderjährigen Kindes) eine Gefahr für mich selbst (und/oder meines minderjährigen Kindes) oder andere Teilnehmer darstellen sollten.
Fotos, Filme, Daten:
Einwilligung zur Anfertigung von Lichtbildern durch den offiziellen Fotoservice.
Fester Bestandteil der Veranstaltung ist die Anfertigung von Fotos und Videos durch SportOnline (Inhaber: Wolfgang Nass, Hintergasse 8, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Telefon: 0171-4110095
E-Mail: info@sportonline-foto.de). Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, nach Ende der Veranstaltung über die Webseite www.sportonline-foto.de Fotos und das Zielvideo von seinem Lauf zu erwerben. Aufgrund der Gegebenheiten beim Lauf kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Fotos bzw. das Video von jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen.
Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung seine Einwilligung zur Erstellung und Speicherung der Fotos und Videos und zur Veröffentlichung dieser Fotos und Videos auf www.sportonline-foto.de.Dies beinhaltet auch eine Weiterleitung der Bild- und Videodaten an Dritte (Rechenzentrum, Qualitätskontrolle u.ä.) zu Zwecken der Angebotserstellung und Auftragserfüllung. Die Bilder und Videos können auf www.sportonline-foto.de unter Eingabe der Startnummer von Jedermann eingesehen und erworben werden.Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Fotos und Vdieos auf www.sportonline-foto.de jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an info@sportonline-foto.de unter Angabe des Events und der Startnummer des Teilnehmers. Es kann hierbei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der betreffende Teilnehmer auch auf weiteren Bildern oder Videos abgelichtet ist (z.B. weil die Startnummer auf diesen Bildern nicht erkennbar war). Sofern Sportonline die jeweiligen Bildnummern vollständig mitgeteilt werden, kann die Veröffentlichung auch dieser Bilder gesperrt werden.
Die Datenverarbeitung ist zulässig nach Art. 6 Absatz 1 a) und b) DSGVO.
Der Zugriff auf die Bilder und Videos wird 24 Monate nach Ende der Veranstaltung gesperrt und spätestens 36 Monate nach Ende der Veranstaltung werden die Bilder vom Webserver gelöscht
Ich stimme zu, dass die in meiner Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten (und/oder die meines minderjährigen Kindes) sowie die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme (und/oder die meines minderjährigen Kindes) am Red Castle Run aufgenommenen Fotos, Bilder, Filme und Interviews in Radio, Fernsehen, Internet, Werbespots und Büchern verwendet, verbreitet und veröffentlicht werden und photomechanisch auf Filmen, Videobändern, DVDs etc. vervielfältigt werden dürfen, dass für mich (und/oder mein minderjähriges Kind) deshalb kein Anspruch auf Vergütung besteht und dass mein Name (und/oder der meines minderjährigen Kindes) in der Teilnehmerliste auf www.run-forest-run.de veröffentlicht und in der Medienberichterstattung verwendet werden darf. Fotos und Filme dürfen auch mittels fliegender Drohnen erstellt werden.
§ 6 Teilnahme als aktive Teilnehmer, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer)
(1) Mindestalter & andere persönliche Daten
Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die Sportagentur Sportagentur SPEED berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmer ihr Ticket nicht selbst gebucht haben, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der Sportagentur Sportagentur SPEED, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.
Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt werden, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmerinnen.
(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln
Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen.
Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
Ich verpflichte mich, mich mit allen schriftlichen bzw. veröffentlichten Regeln des Veranstalters sowie des Anbieters des Veranstaltungsorts vertraut zu machen und sie zu befolgen. Des Weiteren verpflichte ich mich, alle Anweisungen, Anleitungen und Entscheidungen von Sportagentur SPEED und den Mitarbeitern des Veranstaltungsorts zu befolgen. Außerdem erkläre ich mich damit einverstanden, diese Regeln, Anweisungen, Anleitungen oder Entscheidungen keinesfalls und zu keinem Zeitpunkt infrage zu stellen.
Ich verpflichte mich ferner, mich jederzeit angemessen zu verhalten, alle Personen, Anlagen und Einrichtungen respektvoll zu behandeln und mit einer kooperativen und positiven Einstellung am Event teilzunehmen.
Ich bestätige, dass ich (und/oder mein minderjähriges Kind) weder gegenwärtig noch zum Zeitpunkt des Events unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehen werde, die mich (und/oder mein minderjähriges Kind) in irgendeiner Weise an der sicheren Teilnahme am Red Castle Run hindern würden. Soweit ich im Anschluss an das Event Alkohol zu mir nehme, übernehme ich dafür die volle Verantwortung.
Insbesondere anerkenne und verpflichte ich mich, folgende Regeln einzuhalten: 1) außerhalb der ausgewiesenen Bereiche ist kein Urinieren oder Defäkieren gestattet; 2) auf dem Parcours sind Radfahrzeuge oder Haustiere zu keinem Zeitpunkt erlaubt; 3) Kleidung, Requisiten oder Ausrüstungen, die ein unnötiges Risiko für Teilnehmer, Zuschauer oder Mitarbeiter darstellen, sind nicht gestattet und 4) zivil- und strafrechtliche Gesetze einschließlich straßenverkehrsrechtlicher Regelungen sind einzuhalten
(3) Fahrzeuge
Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.
§ 3 Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über ein entsprechendes Online-Formular. Anmeldungen per Telefax, Telefon oder sonstige Anmeldungen per Email werden nicht angenommen. Die Anmeldung wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung durch den Veranstalter.
(2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung Gebühren zu erheben.
(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.
(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen (z.B. Pandemien) bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.
(5) Die zugeteilten Startnummern sind personengebunden und dürfen vor oder während der Veranstaltung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung mit anderen Teilnehmerinnen getauscht werden.
(6) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit Sportagentur SPEED Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Startplätze für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten oder Startplätzen ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch Sportagentur SPEED bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten und Startplätze.
(7) Nach Anmeldeschluss besteht ausschließlich die Möglichkeit sich vor Ort am Veranstaltungstag gegen eine Gebühr nachzumelden, sofern die Kapazitäten in den einzelnen Startwellen dies ermöglichen.
Mir ist bekannt, dass alle Gebühren und verbundenen Ausgaben (einschließlich optionale Produktkäufe), die bei der Registrierung für dieses Event entrichtet wurden, nur erstattungsfähig sind, soweit das gesamte Event von Sportagentur SPEED abgesagt oder auf einen anderen Tag verlegt wird.
Ich erkenne an, dass Sportagentur SPEED im alleinigen Ermessen das Event verzögern, abändern oder absagen kann, falls die Umstände, natürliche oder von Menschen verursachte Notsituationen die Durchführung des Events unzumutbar erschweren oder unsicher machen. Ich stimme zu, dass eine „Notsituation“ jedes Ereignis ist, das nicht von Sportagentur SPEED zu vertreten ist, wie u. a. starker Wind, extreme Niederschläge oder Hagel, Wirbelstürme, starkes Gewitter, Orkane, Erdbeben, Überschwemmungen, Terrorakte, Feuer, angedrohter oder tatsächlicher Streik, Personalausfall oder Arbeitsniederlegung, Aufstände, Katastrophenfälle, Pandemien, und unvermeidbare Unglücksfälle. Für den Fall einer in diesem Absatz beschriebenen Verzögerung oder Abänderung oder der Absage des Events ist mir bekannt, dass Sportagentur SPEED nicht für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden kann.
SOLLTEN WIR DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN EINES MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMERS SEIN DIE/DER AN DEM „RED CASTLE RUN“ TEILNIMMT (“MINDERJÄHRIGES KIND“), GEBEN WIR HIERMIT UNSERE ZUSTIMMUNG ZUR TEILNAHME DES MINDERJÄHRIGEN KINDES AN DEM „RED CASTLE RUN“, BESTÄTIGEN, DASS DAS KIND IN GUTER KÖRPERLICHER VERFASSUNG IST UND DASS WIR DIE HIER AUFGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN DURCHGELESEN HABEN UND DIESEN VOLLSTÄNDIG ZUSTIMMEN (WOBEI ALLE BESTIMMUNGEN SOWOHL FÜR DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN ALS AUCH DAS MINDERJÄHRIGE KIND AUSGELEGT WERDEN KÖNNEN). DESWEITEREN BESTÄTIGEN WIR, DASS WIR RECHTLICH BEFUGT SIND DIESEN BESTIMMUNGEN UND DIESER HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG IM NAMEN UNSERES MINDERJÄHRIGEN KINDES ZUZUSTIMMEN.