Findet in Deutschland statt
Diese Veranstaltung erfüllt den "Charity"-Attendance an Wohltätigkeit. Der Großteil der Einnahmen aus dieser Veranstaltung werden an wohltätige Zwecke gespendet.
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Teilnahmebedingungen am Spendenlauf BI Grünes Autal

1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen

1.1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ausschließlich für die Teilnahme an einer virtuellen Teilnahmekategorie der Veranstaltung.

1.2. Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer:innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.

1.3.  Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:

·         Die Ausschreibung des Veranstalters

·         Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer

1.4. Alle nachfolgenden Teilnahmebedingungen ergänzen für die virtuellen Teilnahmekategorien die Regelungen. Für virtuelle Teilnahmekategorien gelten daher die vorhergehenden als auch die folgenden Regelungen.

2. Organisatorische Maßnahmen

2.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und den Wettkampfbestimmungen einzuhalten.

2.2. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann ausschließlich mit der SPOFERAN App und mit einem dafür kompatiblen Smartphone durchgeführt werden.

2.3. Den Anweisungen des Veranstalters und der SPOFERAN App ist unbedingt Folge zu leisten.

2.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.

3. An- und Abmeldung

3.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.

3.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn

a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,

b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,

c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,

d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.

e) der begründete Verdacht besteht, dass er durch technische oder anderweitige Manipulation seine Platzierung verbessert hat.

4. Haftungsausschluss

4.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die durch die Teilnahme entstehen. Da es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt, kann der Veranstalter keine Sicherung der Strecke vornehmen und gewährleisten. Eine Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr als privates Training. Dem Teilnehmer ist dies bewusst und bestätigt

4.2. Der Teilnehmer weiß, dass es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt. Er startet auf eigenes Risiko und muss sich strikt an die Verkehrsordnung halten. Die Teilnahme erfolgt als privates Training und lediglich die hierbei übertragenen Daten werden für die Auswertung der Ergebnisse vom Veranstalter genutzt.

4.10. Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Bedienung der App oder des Smartphones und der dadurch fehlerhaften Ergebnisse. Die Kompatibilität des verwendeten Smartphones ist vom Teilnehmer vor dem Start sicherzustellen und die Anweisungen der App/ des Veranstalters sind vom Teilnehmer einzuhalten. Der Teilnehmer muss sich vor seinem Start zudem mit dem Ablauf der virtuellen Veranstaltung in der App und durch alle vom Veranstalter auf SPOFERAN.com zur Verfügung gestellten Informationen vertraut machen.

5. Betrug

15.1. Im Falle eines bestätigten Betrugvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.

5.2. Der Veranstalter darf Bewegungsdaten des Smartphones auswerten und speichern, um im begründeten Fall einen Betrug zu belegen oder auszuschließen. Bei einem nachweislichen Betrug, der durch die Bewegungsdaten festgestellt werden kann, wird der Teilnehmer lebenslang für die Veranstaltung gesperrt.

6. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung

6.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.

6.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

6.3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

6.4. Der Teilnehmer willigt in Zusammenhang mit § 15 Absatz 2 ein, dass seine Bewegungsdaten von der App aufgezeichnet und gespeichert werden dürfen, um mit den Daten die ordnungsgemäße und regelkonforme Teilnahme zu belegen.

7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung

7.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.

7.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

7.3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht

8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.

8.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

8.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.

9. Sonstiges Bestimmungen

Der Veranstalter behält sich analog zu § 9 vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.

1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung Spendenlauf Grünes Autal (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).

1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist BI Grünes Autal (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.

2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.

2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.

2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.

2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.

2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.

2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.

2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.

3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.

3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.

3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.

3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.

3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.

3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.

3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.

3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.

3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.

3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.

4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot

4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:

  • unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
  • Regel- oder Teilnahmeverstößen
  • Doping- oder Manipulationsverstößen
  • unerlaubter Hilfe
  • Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
  • Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
  • Missachtung von Anweisungen des Veranstalters

4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.

4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.

5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.

5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.

8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.