Share the 26 – Halbzeit im Januar, Ziel noch erreichbar
Der Januar läuft – und mit ihm viele gute Vorsätze.
Manche sind noch da. Andere drohen gerade leise zu verschwinden.
Genau deshalb möchten wir heute noch einmal an „Share the 26“ erinnern.
Denn eines zeigt die Erfahrung ganz klar: Ein echtes Ziel verändert etwas.
Wer sich anmeldet, bleibt dran. Wer gemeinsam plant, hält durch. Und wer Verantwortung teilt, bewegt mehr – sich selbst und andere.
💛 Warum sich „Share the 26“ gerade jetzt lohnt
Viell...

Beschreibung
Der Sparkasse Passau TRIATHLON NIEDERBAYERN 2026 in Pocking geht in die dritte Auflage!
Erlebe einen unvergesslichen Mitteldistanz-Triathlon in Niederbayern – mit zusätzlichen Kurz- und Sprintdistanzen für jedes Leistungsniveau.
Sei als Einzelstarterin bzw. Einzelstarter oder mit einer Staffel dabei, wenn wir gemeinsam den schönsten Tag des Jahres feiern – 2026 erstmals mit der Bayerischen Meisterschaft auf der Mitteldistanz!
Vorwort
Nach dem großartigen Comeback 2025 war uns eines klar: Der TRIATHLON NIEDERBAYERN ist gekommen, um zu bleiben.
Was einst als Idee begann – ein Triathlon von Niederbayern für Niederbayern – hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem echten Highlight im bayerischen Triathlon-Kalender entwickelt.
2026 dürfen wir nun ein neues Kapitel schreiben:
Der Sparkasse Passau TRIATHLON NIEDERBAYERN wird offizieller Austragungsort der Bayerischen Meisterschaften der Altersklassen auf der Mitteldistanz – und damit zum Zentrum des bayerischen Triathlonsports.
Eine besondere Ehre, aber auch ein riesiger Ansporn für uns als Organisationsteam, euch ein Rennen zu bieten, das einer Meisterschaft würdig ist – emotional, fair, optimal organisiert und unvergesslich.
Mit dem großartigen Teamgeist aus dem Vorjahr, den vielen positiven Rückmeldungen und der Unterstützung unserer Partner geben wir 2026 alles, um den „schönsten Tag des Jahres“ noch ein Stück schöner zu machen:
Mit mehr Stimmung an der Strecke, mehr Gänsehaut im Ziel, mehr Emotionen – und 2026 dann hoffentlich auch mit dem besten Triathlon-Wetter, das Niederbayern zu bieten hat.
Und als wäre das nicht genug:
Voraussichtlich dürfen wir 2026 zusätzlich die erste Niederbayerische Meisterschaft auf der Mitteldistanz austragen – ein historischer Moment für den Triathlonsport in unserer Region.
Ein riesiges Dankeschön gilt allen Helferinnen und Helfern, den Unterstützern, Vereinen und Sponsoren, die dieses Event möglich machen.
Und natürlich euch – den Athletinnen und Athleten, die diesen Tag mit Leben füllen.
Lasst uns gemeinsam beweisen, dass Niederbayern nicht nur Triathlon kann – sondern Meisterschaft!
Wir freuen uns auf den 26. Juli 2026 – euren schönsten Tag des Jahres.
#FeelThe26
Bayerische und Niederbayerische Meisterschaften
Bayerische Meisterschaft (AK m/w) auf der Mitteldistanz
Der Sparkasse Passau TRIATHLON NIEDERBAYERN 2026 ist offizieller Austragungsort der Bayerischen Meisterschaften der Altersklassen (m/w) auf der Mitteldistanz – ein sportliches Highlight, das wir mit großer Freude nach Niederbayern holen dürfen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Athletinnen und Athleten, die
einen gültigen DTU-Startpass besitzen und
einem Verein des Bayerischen Triathlon-Verbandes e. V. (BTV) angehören.
Der Startpass muss mit der Kennziffer „02“ beginnen. Außerdem darf ausschließlich für den Verein gestartet werden, der auf dem Startpass eingetragen ist.
Bitte achte bei der Anmeldung auf die korrekte Angabe Deiner Startpassnummer. Sollte der gültige Startpass zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegen, kann die Nummer bis zum Meldeschluss auch später noch über den persönlichen SPOFERAN-Account nachgetragen werden.
Voraussichtliche Niederbayerische Meisterschaft auf der Mitteldistanz
Zusätzlich zur Bayerischen Meisterschaft ist – vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Bezirks – eine erste Niederbayerische Meisterschaft auf der Mitteldistanz geplant.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Athletinnen und Athleten, die
einem niederbayerischen Verein angehören und
am Veranstaltungstag über einen gültigen DTU-Startpass verfügen.
Wichtige Hinweise zur Anmeldung
Um an einer der oder an beiden Meisterschaften teilzunehmen, muss die jeweilige Meisterschaftsoption bei der Anmeldung ausdrücklich angekreuzt werden.
Die gültige Startpassnummer muss spätestens bis zum Meldeschluss im Meldeportal eingetragen sein.
Wir empfehlen dringend, bei der Anmeldung einen eigenen, kostenlosen SPOFERAN-Benutzeraccount zu erstellen, um diese Angaben später jederzeit selbstständig ergänzen oder ändern zu können.
Eine nachträgliche Bearbeitung durch den Veranstalter ist nur in Ausnahmefällen möglich und kann nicht garantiert werden.
Wettkampfgericht
Kampfrichterinnen und Kampfrichter des Bayerischen Triathlon Verbandes.
Teilnahmeberechtigung
Alle Rennen sind für Altersklassen-Athletinnen und Athleten offen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Die Teilnahme an der Sprintdistanz ist möglich - gemäß DTU Sportordnung - ab 16 Jahren im Wettkampfjahr.
Die Teilnahme an der Staffel Sprintdistanz ist möglich gemäß DTU Sportordnung:
Sprintdistanz: Schwimmer/in mindestens 14 Jahre, Radfahrer/in mindestens 14 Jahre, Läufer/in mindestens 14 Jahre
Kurzdistanz: Schwimmer/in mindestens 14 Jahre, Radfahrer/in mindestens 15 Jahre, Läufer/in mindestens 14 Jahre
Mitteldistanz: Schwimmer/in mindestens 14 Jahre, Radfahrer/in mindestens 17 Jahre, Läufer/in mindestens 16 Jahre
Das Mindestalter bei Staffeln ergibt sich aus dem Jahr, in dem der Wettkampf stattfindet (2027), abzüglich des Geburtsjahres der jeweiligen Wettkampfteilnehmer.
Für die Ausrüstung gelten grundsätzlich die Bestimmungen der DTU Sportordnung.
Altersklasseneinteilung und Wertung
Maßgeblich für die Altersklasseneinteilung ist das Jahr, in dem das jeweilige Lebensjahr vollendet wird. Die Einteilung in Wettkampf- und Wertungsklassen erfolgt nach der DTU Sportordnung.
Altersklasse | Alter |
AK 18 | 18 – 19 Jahre |
AK 20 | 20 – 24 Jahre |
AK 25 | 25 – 29 Jahre |
AK 30 | 30 – 34 Jahre |
AK 35 | 35 – 39 Jahre |
AK 40 | 40 – 44 Jahre |
AK 45 | 45 -49 Jahre |
AK 50 | 50 – 54 Jahre |
AK 55 | 55 – 59 Jahre |
AK 60 | 60 – 64 Jahre |
AK 65 | 65 – 69 Jahre |
AK 70 | 70 – 74 Jahre |
AK 75 | 75 – 79 Jahre |
AK 80 | 80 – 84 Jahre |
AK 85 | 85 – 89 Jahre |
Im Staffelwettbewerb wird es drei offene Wertungen geben (Frauen, Männer, Mixed)
Distanzen & Strecken
| Schwimmen | Radfahren | Laufen |
Mitteldistanz | 1,9 km | 81 km | 20 km |
Kurzdistanz | 1,5 km | 40 km | 10 km |
Sprintdistanz | 0,45 km | 22 km | 5 km |
Ausgabe Startunterlagen
Samstag, 25.07.2026 von 15 Uhr bis 18 Uhr
Sonntag, 26.07.2026 ab 5:30 bis 8:00 Uhr
Zeiten im Überblick
| Check In | WK-Besprechung | Startzeit | Zielschluss |
Mitteldistanz | 5:30 – 07:15 Uhr | 7:30 Uhr | 8:00 Uhr | 16:00 Uhr |
Kurzdistanz | 5:30 – 08:15 Uhr | 8:45 Uhr | 9:15 Uhr | 13:30 Uhr |
Sprintdistanz | 5:30 – 08:15 Uhr | 8:45 Uhr | 9:20 Uhr | 13:00 Uhr |
Check Out – möglich, wenn der letzte Radfahrer/ die letzte Radfahrerin in der Wechselzone ist! Bitte Durchsagen durch die Moderation beachten!
Cutoff times / Zeitlimits
| Schwimmen | Schwimmen + Rad | Schwimmen + Rad + Lauf |
Mitteldistanz | 75 Minuten | 6 Stunden | 8:00 Stunden |
Kurzdistanz | 75 Minuten | 3:15 Stunden | 4:15 Stunden |
Sprintdistanz | 60 Minuten | 2:50 Stunden | 3:50 Stunden |
An- und Abreise
Durch die An-und Abreise zu unseren Sportveranstaltungen entstehen große Mengen CO2-Emissionen. Mit der Wahl des Reisemittels kannst du einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltig(er)en Veranstaltung leisten. Bei der Anreise mit der Bahn werden pro Kilometer ca. 80% weniger Treibhausgase ausgestoßen als mit dem PKW. Daher ist die Anreise mit der Bahn - sofern möglich! - die umweltfreundlichste Variante.
Der Bahnhof Pocking befindet sich nur etwa 5 Fahrradminuten vom Wettkampfgelände entfernt.
Auto: Es stehen ausreichend Parkplätze im Start- und Zielbereich zur Verfügung. Es stehen mindestens zwei öffentliche Elektroladesäulen auf dem direkt angrenzenden Aldi-Parkplatz zur Verfügung.
Wichtig: Zum Parken kann bereits ab ca. 2 Uhr am Sonntag der Parkplatz entlang der B12 nicht mehr genutzt werden. Camper & Co., die am See übernachten möchten, müssen daher zwingend auf der anderen Seite an der Füssinger Strasse parken. Dort stehen am Sonntag ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Startgebühren
Die genauen und aktuell gültigen Startgebühren für Einzel- und Staffelstarts können bei den jeweiligen Teilnahmekategorien stets unter Details der Preise entnommen werden.
Generell steigern sich die Startgebühren für alle Distanzen nach der Anzahl der Teilnehmer:innen wie folgt:
Einzelstart
Anzahl der Teilnehmer:innen (jeweils pro Distanz) | Mitteldistanz | Kurzdistanz | Sprintdistanz |
bis 25 | 159 € | 69 € | 39 € |
bis 50 | 189 € | 89 € | 59 € |
bis 75 | 209 € | 99 € | 69 € |
bis 100 | 229 € | 109 € | 79 € |
bis 150 | 239 € | 119 € | 89 € |
bis 200 | 249 € | 129 € | 99 € |
bis 250 | 259 € | 139 € | 109 € |
bis 300 | 269 € | 149 € | 119 € |
Ab 301 | 279 € | 159 € | 129 € |
Staffeln (pro Person)
Anzahl der Teilnehmer:innen (jeweils pro Distanz) | Mitteldistanz | Kurzdistanz | Sprintdistanz |
bis 10 | 90 € | 40 € | 25 € |
bis 20 | 100 € | 45 € | 30 € |
bis 30 | 110 € | 50 € | 35 € |
bis 40 | 120 € | 55 € | 40 € |
bis 100 (Limit) | 130 € | 65 € | 50 € |
Die Startgebühr beinhaltet folgende Leistungen
Rennorganisation
Komplett gesperrte Wettkampfstrecken für Schwimm-, Rad- und Laufstrecke
Startergeschenk (Mitteldistanz)
Zeitnahme mit Timing-Chip
Medizinische Versorgung im Wasser- und an Land (BRK und Wasserwacht des BRK)
Verpflegung während des Wettkampfes
Verpflegung im Nachzielbereich nach dem Wettkampf
Benutzung Sanitärer Anlagen am Pockinger Badesee und im Rottal Stadion
Finisherglas
Digitale Urkunde
Rückerstattungs-Richtlinien
Bei der selbstständigen Stornierung über die SPOFERAN App erhalten alle Teilnehmer:innen unabhängig vom Stornierungsgrund auf ihre bezahlte Teilnahmegebühr eine Teilrückerstattung, die sich wie folgt aufteilt:
Stornierungszeitraum | Anteil Rückerstattung Teilnahmegebühr |
Bis 31. Dezember 2025 23:59 Uhr | 80% |
01.01.2026 – 31.01.2026 23:59 Uhr | 60% |
01.02.2026 – 31.03.2026 23:59 Uhr | 40% |
01.04.2026 – 30.04.2026 23:59 Uhr | 20% |
01.05.2026 – 19.07.2026 23:59 Uhr | 10% |
Es erhalten auch 2026 wieder alle Triathlet:innen eine 100% Preiszurück-Garantie, wenn die Veranstaltung vom Veranstalter aufgrund aller Umstände, die nicht höherer Gewalt sind, im Vorfeld abgesagt werden muss!
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Überschwemmung, Gewitter usw.) vor oder während des Wettkampfs kurzfristig abgesagt oder abgebrochen werden, so erhalten die Teilnehmer:innen die Startgebühren abzüglich der bis dahin beim Veranstalter angefallenen tatsächlichen Kosten zurückerstattet.
Startplatz umschreiben
Distanzwechsel
Ein Distanzwechsel ist grundsätzlich bis zum Meldeschluss möglich, sofern auf der gewünschten Distanz noch freie Startplätze verfügbar sind.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Kontaktformular auf der Veranstaltungswebsite mit dem Anliegen „Buchungsänderung“.
Dabei gilt:
Downgrading (z. B. Wechsel von der Kurzdistanz auf die Sprintdistanz): Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung des bereits gezahlten Startgeldes.
Upgrading (z. B. Wechsel von der Sprint- auf die Mitteldistanz): Die Differenz zwischen dem bereits bezahlten Startgeld und dem aktuell gültigen Startgeld der neuen Distanz ist vom Athleten bzw. der Athletin zu entrichten.
Umschreibung des Startplatzes
Eine Umschreibung des Startplatzes auf eine andere Athletin bzw. einen anderen Athleten ist bis zum Meldeschluss möglich und bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Die Beantragung der Umschreibung erfolgt ausschließlich über das Kontaktformular auf der Veranstaltungswebsite mit dem Anliegen „Buchungsänderung“.
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben, die von der neuen Athletin bzw. dem neuen Athleten im Rahmen der Anmeldung zu bezahlen ist.
Offizielle Vereinsmeisterschaften
Wichtig: Bitte meldet euch bis spätestens Sonntag, den 30. Juni 2026 über untenstehende E-Mail-Adresse bei uns, wenn ihr offiziell an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen möchtet.
Alle Vereine - auch außerhalb Niederbayerns - erhalten 2026 wieder die Möglichkeit, ihre Vereinsmeisterschaften beim TRIATHLON NIEDERBAYERN zu integrieren.
Was bieten wir euch:
Wir werten eure Meisterschaft automatisch und live aus.
Ihr seht eure Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft direkt im Ziel zusammen mit den weiteren Ergebnissen des TRIATHLON NIEDERBAYERN bzw. können alle Fans die Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft live im Internet verfolgen.
Wir prämieren alle Vereinsmeisterinnen und Vereinsmeister im Rahmen der Siegerehrung mit einer von uns gesponserten exklusiven Meisterschaftstrophäe.
Pro Distanz erhaltet ihr garantiert benachbarte Plätze in der Wechselzone.
Schreibt uns einfach eine Mail an sparkasse-passau-triathlon-niederbayern-2026@events.spoferan.com
Streckenbeschreibungen
Wechselzone
Bitte beachte, Dein Fahrrad korrekt am Fahrradständer mit dem Sattel einzuhängen. Der Lenker zeigt ausnahmslos in die Richtung in der die Startnummer angebracht wurde:

Wettkampfstrecken zum Download
Durch einen Klick auf die jeweilige Strecke in der Karte kann diese mit dem Download-Button auch als GPX-Datei heruntergeladen werden, um diese beispielsweise im Training abzufahren.
Schwimmstrecke
Die Schwimmstrecken sind einmal zu schwimmende Rundkurse im Badesee. Die genauen Markierungen im See der jeweiligen Distanz werden in der Rennwoche als auch bei der Wettkampfbesprechung bekanntgegeben.
Radstrecke
Die Radstrecke verläuft auf einem Rundkurs über ca. 18 Kilometer mit Wendepunkten, der je nach Distanz mehrmals gefahren werden muss. Im Bereich der Unterführung herrscht absolutes Überholverbot. Diese wird deutlich gekennzeichnet.
Mittel 4 Runden
Kurz 2 Runden
Sprint 1 Runde
Laufstrecke
Die Laufstrecke verläuft entlang des Badesees auf einem insgesamt flachen 5-Kilometer-Rundkurs, der je nach Distanz mehrmals gelaufen werden muss.
Mittel 4 Runden
Kurz 2 Runden
Sprint 1 Runde
Hinweis: Auf den ersten ca. 200 Metern sowie auf den letzten ca. 200 Metern (im Bereich der Unterführung) gibt es ein strenges Überholverbot, das von den Kampfrichterinnen und Kampfrichtern mit einer Disqualifikation geahndet wird, sollte es nicht eingehalten werden. Im Gegenzug können wir durch verschiedene kleine Änderungen aber erfreulicherweise die Auf- und Abstiegslinie im Vergleich zu den Vorjahren viel weiter Richtung Wechselzone verlegen, um die Laufwege innerhalb der Wechselzone zu verkürzen.
Tageslizenz oder Startpass
Einzelstartende der Sprintdistanz sowie Staffelteilnehmende benötigen keinen Startpass und keine Tageslizenz.
Der gültige Personalausweis ist neben dem Startpass bei der Ausgabe der Startunterlagen auf Anfrage persönlich vorzuzeigen.
Für die Teilnahme an den Bayerischen Meisterschaften (Mitteldistanz) ist ein Startpass erforderlich.
Anmeldung
Ab dem 26.10.2025 ab 12 Uhr öffnet die Anmeldung für alle Interessierten.
Alle Anmeldungen erfolgen ausschließlich online, auch Nachmeldungen. Anmeldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
Eine Nachmeldung vor Ort ist nicht möglich.
Meldeschluss ist am 25.07.2026 17:00 Uhr oder wenn das Teilnehmenden-Limit auf der jeweiligen Distanz erreicht ist.
Mit der Anmeldung erkennt jede teilnehmende Person die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union (unter https://www.triathlondeutschland.de/verband/dokumente-ordnungen/sportordnung) und die Bedingungen des Veranstalters und Ausrichters an. Der Veranstalter behält sich vor, aus für ihn wichtigen Gründen Anmeldungen zurückzuweisen, bzw. ein Startverbot zu erlassen. Außerdem kann das Wettkampfgericht Athletinnen und Athleten jederzeit bei Verstößen gegen das gültige Regelwerk disqualifizieren.
Wettkampfordnung
Schwimmen
Das Schwimmen findet im Pockinger Badesse statt und wird als Freiwasser-Veranstaltung durchgeführt.
Hierbei gelten die Temperaturtabellen der Sportordnung der DTU. Eine Entscheidung, ob im Neopren geschwommen werden darf, treffen die zuständigen Einsatzleitenden der Kampfrichtenden am Wettkampftag, eine Stunde vor dem jeweiligen Start.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Schwimmdisziplin im Einzelfall für die Athletin oder den Athlet abzubrechen, soweit zu erkennen ist, dass die Strecke nicht bewältigt werden kann oder sich die Athletin oder der Athlet in Gefahr begibt.
Der genaue Verlauf der Schwimmstrecke kann hier eingesehen werden.
Radfahren
Zugelassen sind alle Fahrräder, die den DTU Bestimmungen (Stand Juli 2026) entsprechen.
Für alle Wettbewerbe gilt das Windschattenfahrverbot gemäß der Sportordnung der DTU.
Die Startnummer muss beim Radfahren hinten getragen werden.
Auf eine funktionsfähige Vorder- und Hinterradbremse ist zu achten.
Es besteht Helmpflicht.
Auf der gesamten Radstrecke gilt die StVO. » Anweisungen der Polizei und der eingesetzten Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Der genaue Verlauf der Radstrecke kann hier eingesehen werden.
Laufen
Es ist verboten, sich auf der Laufstrecke begleiten und/oder betreuen zu lassen.
Die Startnummer muss beim Laufen vorne getragen werden.
Das Tragen von Oberkörperbekleidung ist Pflicht.
Der genaue Verlauf der Laufstrecke kann hier eingesehen werden.
Allgemeines
Der Triathlon Niederbayern wird nach der Sportordnung der DTU ausgetragen. Diese und andere Bestimmungen findest du unter: https://www.triathlondeutschland.de/neu-im-triathlon/regelwerk. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung) sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt jede Teilnehmende Person die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung sowie insbesondere den AntiDoping-Code als für sich verbindlich an.
Diese Regelungen dienen der einheitlichen und chancengleichen Ausübung der Sportart und sind gerichtlich nicht anfechtbar. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Jede teilnehmende Person ist für die technische Sicherheit seiner bzw. ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Regeln entspricht.
Staffeln
Bei einer Staffel müssen mindestens zwei Teilnehmende an den Start gehen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen keine zwei Einzeldisziplinen nacheinander absolviert werden.
Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt mit Hilfe eines Timing Chips, welcher vom Veranstalter bereitgestellt wird. Staffeln erhalten nur einen Timing Chip der von den Schwimmenden zu den Radfahrenden und von den Radfahrenden zu den Laufenden innerhalb der Staffelzone weitergegeben wird.
Bei Verlust oder Beschädigung des Timing Chips fällt eine Gebühr von 30 Euro an, die von der Teilnehmenden Person zu tragen ist.
Anwohnerinformationen
Am Sonntag, den 26. Juli 2026, findet in Pocking erneut der Sparkasse Passau TRIATHLON NIEDERBAYERN statt. Dabei wird es zwischen ca. 6:00 Uhr und ca. 14:00 Uhr entlang der Radstrecke zu Einschränkungen im Autoverkehr kommen.
Wir haben unser Möglichstes getan, um die Einschränkungen weiterhin deutlich zu reduzieren. Dank einer überarbeiteten Streckenführung konnten wir die Anzahl der betroffenen Haushalte bereits 2025 im Vergleich zu 2023 um rund 70 bis 80 % verringern. Dennoch bitten wir die weiterhin leider noch betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis – und versprechen, dass wir alles dafür tun, die Einschränkungen auf ein Minimum zu beschränken.
Wichtig zu wissen:
In Notfällen ist jeder Haushalt für Rettungskräfte erreichbar. Die Gesundheit aller Beteiligten steht an oberster Stelle. Bei Bedarf wird das Rennen sofort unterbrochen.
Wer am 26. Juli mit dem Auto wegfahren muss, sollte es bereits am Vorabend an einer nahegelegenen, nicht gesperrten Straße abstellen.
Die Radstrecke ist in der Karte unter folgendem Link einsehbar: 👉 Zur Streckenkarte (für Anwohner gesperrt ist ausschließlich die dunkelblau markierte Rad-Wettkampfstrecke)
Die Zufahrt für Anlieger ist bis zur gesperrten Strecke möglich. Die Strecke selbst darf ab 8:00 Uhr keinesfalls mehr befahren werden – dies gefährdet die Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler als auch die der Anwohnerinnen und Anwohner massiv aufgrund von Geschwindigkeiten auf dem Fahrrad von teils über 60 km/h.
Die vollständige Sperrung beginnt voraussichtlich um ca. 6:30 Uhr, Vorbereitungen und Umleitungsmaßnahmen starten jedoch schon gegen 2:00 Uhr morgens. Wer z. B. um 6:00 Uhr aus der Einfahrt fahren muss, kann dies in der Regel noch tun – bitte alle Absperrungen aber sofort wieder schließen! Hier vertrauen wir auf die Anwohnerinnen und Anwohner, um die Sicherheit aller Beteiligten zu keinem Zeitpunkt zu gefährden.
Die Strecke wird ab voraussichtlich 13:00 Uhr schrittweise wieder geöffnet. Spätestens um 14:00 Uhr werden alle Sperren aufgehoben.
Ein Live-Ticker informiert tagesaktuell über den Rennverlauf und ab wann die Strecken wieder freigegeben wurden: 👉 Zum Live-Ticker
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich gerne direkt an unser Event-Team: 📧 sparkasse-passau-triathlon-niederbayern-2026@events.spoferan.com
Wir danken für Ihre Geduld, Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – und laden Sie herzlich ein, dieses besondere Sportereignis direkt vor Ihrer Haustür mitzuerleben!
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen am TRIATHLON NIEDERBAYERN 2026
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/m Teilnehmer/in und dem Veranstalter für die Teilnahme am TRIATHLON NIEDERBAYERN (Veranstaltung).
Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer*innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
SPOFERAN GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Leipzigerstrasse 5, 94060 Pocking
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Ferdinand Frank und Christian Teringl
Telefon: +49 8531 41078 90
E-Mail: triathlon-niederbayern-2024@events.spoferan.com
Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 10256
USt-IdNr.: DE316398210
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:
· Die Ausschreibung des Veranstalters
· Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
· Die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters (diese wird vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht sowie zusätzlich allen Teilnehmern per E-Mail zugeschickt)
· Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen
· Die aktuellen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung, sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung).
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer, den Wettkampfbestimmungen, den im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen und Änderungen sowie die Ordnungen der DTU einzuhalten.
2.2. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
2.3. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
2.5. Die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
2.6. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In jedem Fall wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
3. An- und Abmeldung
3.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
3.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
3.3. Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startunterlagen hat der Teilnehmer persönlich abzuholen. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide am Startnummerntausch beteiligte Teilnehmer ein lebenslanges Startverbot an der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist nur startberechtigt, wenn er bei der Ausgabe der Startunterlagen einen Startpass eines nationalen Triathlonverbandes vorlegt oder eine Tageslizenz des für die Veranstaltung zuständigen nationalen Verbandes erwirbt.
3.4. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung auf SPOFERAN.com.
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (dies gilt insbesondere auch bei einem Corona-bedingten direkten oder indirekten Ausfall der Veranstaltung, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
3.6. Sollte sich die Höhe der Tageslizenzen der DTU ändern, so werden Differenzen an die Teilnehmer*innen bei der Startunterlagenausgabe ausgezahlt bzw. zusätzlich eingefordert.
3.7. Erworbene Tageslizenzen bei der Registrierung werden bei der Vorlage eines Startpasses bei der Startnummernausgabe erstattet. Kann ein Teilnehmer keinen Startpass bei der Startunterlagenausgabe vorlegen, muss vom Teilnehmer eine Tageslizenz des nationalen Verbandes erworben werden.
4. Haftungsausschluss
4.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2. Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 1.000.000 Euro für Personenschäden sowie 500.000 Euro für Sachschäden pro Schadensereignis nicht übersteigt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
4.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
4.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
4.6. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7. Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5. Bild- und Tonrechte
5.1. Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
5.2. Sämtliche Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping
6.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti Doping Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
6.2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4. Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begangen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Gleiches gilt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Teilnehmer am Wettkampf gedopt war.
6.5. Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds-)Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6. Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
7.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
8.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
9. Sonstiges Bestimmungen
9.1. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
9.2. Der Veranstalter kann Änderungen an den Streckenverläufen sowie leichte Änderungen an den Streckendistanzen jederzeit vornehmen, falls dies beispielsweise aus rechtlichen Gründen (Genehmigung etc.) nötig ist. Änderungen werden in den News der Veranstaltungsseite im Internet bekanntgegeben.
13. Buchungsbedingungen Ticket für die Zusatzleistungen TRIATHLON NIEDERBAYERN-Funktionsshirt, TRIATHLON NIEDERBAYERN-Tasse und TRIATHLON NIEDERBAYERN-Hoodie
Eine Rückerstattung ist innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen möglich.
14. Buchungsbedingungen für Gutscheine
Eine Rückerstattung ist gemäß der Rückerstattungsbedingungen der jeweiligen Gutscheine jederzeit möglich.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und endet mit dem Einlösen des Gutscheins, sofern dieser vor dem Ende der Widerrufsfrist eingelöst wird.
Die Gutscheine sind ausschließlich für den TRIATHLON NIEDERBAYERN 2026 am 26. Juli 2026 gültig und verfallen danach.
Qualitätsmerkmale
Verpflegung
- Kostenloses Mineralwasser für Teilnehmer
- Verkauf von Snacks
- Verkauf von Getränken
Ausstattung
- Beschilderung für Notfälle
- Vollsperrung aller Wettkampfstrecken
- Warme Duschen vorhanden
- Beschilderung zu Info-, Start und Zielbereich
- Beschilderung zu den Toiletten
- Kostenlose Parkplätze
Dienstleistungen
- Unfallversicherung vorhanden
- Moderierte Veranstaltung
- Musik am Start und Ziel
- 3 Stimmungsnester vorhanden
- Zuschauerfreundlicher Kurs
- Rettungsdienst vorhanden
Umweltschutz
- Disqualifikation durch Umweltverschmutzung
- Ausreichend Mülleimer auf der Strecke
- Ausreichend Mülleimer auf der Radstrecke
- Ausreichend Mülleimer im Start-/Zielbereich
- An- und Abreise durch Nahverkehr möglich
- Keine Einweg-Zeitnahmechips
Anreise
- Anreise per PKW möglich
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich
- Genehmigungsnummer: 02-26-01-06419
- Mindestens 200 Teilnehmer:innen benötigt.
- Maximal 2100 Teilnehmer:innen möglich.



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