Teilnahmebedingungen Weilheimer Aulauf
Allgemein
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Der Weilheimer Aulauf 2023 besteht aus
den sieben Teilnahmekategorien:
Virtuelle Läufe mit den Streckenlängen 800 m, 1,5 km, 5 km und 10 km auf den traditionellen Laufstrecken während der zwei Wochen vor dem 1. Mai,
Präsenzveranstaltungen Stadioncross für „Kids“, „Teens“ und „Masters“ am 1. Mai im TSV-Sportzentrum,
einer großen Startnummerntombola mit 60 Geldpreisen,
einer Siegerehrung für die virtuellen Läufe und den Stadioncross,
einer Sonderwertung für die fünf größten Teams.
Die sieben Teilnahmekategorien werden unabhängig voneinander angeboten.
Anmeldeschluss für alle Teilnahmekategorien ist der 26. April 2023, 23:00 Uhr. Es gibt keine Nachmeldungen.
Alle Läufer ab vier Jahren mit guter Gesundheit sind teilnahmeberechtigt.
Für geeignete Ausrüstung (Schuhe, Kleidung) sorgt jeder Läufer selbst.
Der Aulauf findet bei jedem Wetter und jeden Streckenverhältnissen statt. Die Teilnehmer müssen deshalb auf Kleidung und Schuhwerk achten, die der Witterung und Laufstrecke angepasst sind.
Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur in ausreichend gutem Trainings- und Gesundheitszustand teilnehmen dürfen.
Unsere Ranglisten für die Siegerehrungen werden je Geschlecht nach der Biologischen Leistungsfähigkeit berechnet (Age-Graded-Faktor). Damit wird Deine altersabhängige Leistung auf das optimale Alter (um 25 Jahre) umgerechnet und somit altersklassenübergreifend vergleichbar. Die Realzeit wird in den Ergebnislisten zusätzlich angezeigt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung auf Grund von behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter) abzusagen oder abzubrechen. Das Startgeld wird nur auf Anforderung zurückbezahlt. Bitte habt Verständnis dafür. Denn dies ist keine gewerbsmäßige Veranstaltung, sondern eine ehrenamtliche Veranstaltung, die ausschließlich zur Finanzierung des Kinder- und Jugendtrainings der Abteilung Leichtathletik im TSV Weilheim dient.
Bei Nichtteilnahme nach Anmeldung wird das Startgeld nicht zurückbezahlt.
Virtuelle Läufe
Die virtuellen Läufe finden im Zeitraum von zwei Wochen vor dem Haupttermin 1. Mai statt, also vom 17. bis 30. April.
Mit jeder Startgebühr kann die Strecke fünf Mal mit Wertung gelaufen werden.
Die virtuellen Strecken des Weilheimer Aulaufs sind fest vorgegeben. Es gibt keine Möglichkeit, eigene Streckenaufzeichnungen einzureichen, auch wenn die Streckenlänge der gebuchten Aulaufstreckenlänge entsprechen sollte.
Auf den virtuellen Strecken stehen keine Helfer, Streckenposten, Sanitäter oder anderes Personal bereit. Ebenso stehen keine Umkleiden, Toiletten oder Duschen zur Verfügung.
Alle Laufstrecken können auch ohne aktive Teilnahme eingesehen und als gpx-Dateien heruntergeladen werden. Damit kann sich jeder Interessent vorab zu jeder Zeit mit der Streckenführung vertraut machen.
Jeder Läufer läuft auf eigene Gefahr und Verantwortung. Gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness sind wichtig. Die Weilheimer Au ist ein beliebtes Erholungsgebiet für die Bevölkerung, so dass auf den Laufstrecken auch Wanderer und Radfahrer unterwegs sind.
Das Verlassen und Abkürzen der vorgegebenen Strecken ist nicht gestattet und kann zur Disqualifikation führen.
Das Benutzen von Fahrrädern, Scootern, Rollern oder anderen Hilfsmitteln ist nicht gestattet und kann zur Disqualifikation führen.
Stadioncross
Der Stadioncross ist eine Präsenzveranstaltung am 1. Mai im TSV-Sportzentrum und besteht aus den drei Veranstaltungskategorien „Kids“, „Teens“ und „Masters“.
Der Stadioncross ist ein Hindernislauf mit einer Länge von 800 m, der je nach Veranstaltungskategorie ein Mal, zwei Mal oder drei Mal durchlaufen werden muss.
Jeder Teilnehmer muss in der Lage sein, Hindernisse selbstständig und eigenverantwortlich zu erfassen und schließlich zu durchlaufen, zu überspringen oder zu unterqueren.
Es starten immer 20 Sportler gleichzeitig.
Beim Stadioncross "Kids" ist es erlaubt, die kleineren Kinder von 4 - ca. 6 Jahren mit einem Betreuer zu begleiten. Andere Sportler dürfen dabei nicht behindert werden!
Aus Sicherheitsgründen sind Spikes oder Stollenschuhe für alle Kategorien ausdrücklich verboten.
Die Ausgabe der Startnummern erfolgt am Veranstaltungstag. Spätestens 45 Minuten vor dem Starttermin der eigenen Kategorie muss der Sportler seine Startnummer bei der Startnummernausgabe abgeholt haben. Verspätete Abholung kann zur Streichung aus der Startliste und damit zum Wegfall der Startberechtigung führen! Eine Rückerstattung der Startgebühr erfolgt nicht.
Die Startnummer muss deutlich sichtbar vorne in Brusthöhe an der Laufkleidung angebracht sein.
Es erfolgt eine manuelle Zeitnahme mit Online-Verbindung zum Ergebnisportal. Zwecks zuverlässiger Zeitnahme gibt es einen Zielkorridor, in dem sich die Läufer einordnen müssen.
Die Veranstaltung ist eine Breitensportveranstaltung. Gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness sind wichtig. Unsportliches Verhalten kann zur Disqualifikation führen.
Auf dem Veranstaltungsgelände stehen ein Rettungsfahrzeug und Sanitäter bereit.
Der Veranstalter ist berechtigt, auf Empfehlung des Sanitätspersonals Teilnehmer aus dem Lauf zu nehmen.
In den Liegenschaften des TSV-Sportzentrums stehen Toiletten, Umkleideräume und warme Duschen zur Verfügung.
Es findet eine umfangreiche Bewirtung zu günstigen Preisen statt. Geplant sind belegte Semmeln, Butterbrezn, Grillwürste, Grillfleisch, selbstgemachte Kuchen, Kaffee und kalte Getränke.
Haftungsausschluss
Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Für Diebstähle, Unfälle und sonstige Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung und es können weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren noch gegen die Stadt Weilheim oder deren Vertreter Ansprüche geltend gemacht werden.
Datenschutz
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer einzugebenden personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Die Datenspeicherung gilt insbesondere auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten.
Zur Unterstützung beauftragen wir dazu den externen Dienstleister spoferan.com. Dieser übernimmt folgende Leistungen: Online-Anmeldeservice, Startgebührenabrechnung, Startnummernerstellung, Zeitnahme, Ergebnislisten. Aus den Daten der Anmeldung und der Laufzeitmessung werden disziplin- und klassenspezifische Anmeldelisten, Ergebnislisten mit Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Altersklasse, Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung im Internet veröffentlicht und Online-Urkunden erstellt.
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu den oben beschriebenen Zwecken ein.
Bei Sammelanmeldungen bestätigt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er von jedem der gemeldeten Teilnehmer die Einwilligung zur Speicherung und Verwendung der Daten zu den oben beschriebenen Zwecken erhalten hat.
Wer dazu nicht einwilligen möchte, kann beim Weilheimer Aulauf nicht teilnehmen.
Einwilligungserklärung zur Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ein, dass von ihm während des Weilheimer Aulaufs Fotos und Videoaufnahmen erstellt werden.
Auf den Aufnahmen kann auch die Startnummer erkennbar sein, über die über das Anmeldeportal und in den Ergebnislisten die unter "Datenschutz" genannten Daten ermittelbar sind.
Die Fotos werden auf unserer Homepage www.tsv-weilheim.com/leichtathletik veröffentlicht und können für Downloads verwendet werden.
Weiterhin können Fotos für die örtliche Tagespresse und im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
Die Rechteeinräumung an den Fotos und Videos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Eine erteilte Einwilligung ist für die Zukunft jederzeit widerruflich, wenn es sich um eine Einzelabbildung handelt. Bei Mehrpersonenabbildungen ist die Einwilligungserklärung unwiderruflich, es sei denn, alle abgebildeten Personen widerrufen die Einwilligungserklärung oder eine Interessenabwägung fällt eindeutig zu meinen Gunsten aus.
Im Falle eines Widerrufs löschen wir die betroffene Aufnahme, weisen aber darauf hin, dass auf im Internet veröffentlichte Informationen weltweit zugegriffen werden kann und diese auch von jedermann heruntergeladen und gespeichert werden können. Darauf haben wir keinen Einfluss.
Wer dazu nicht einwilligen möchte, kann beim Weilheimer Aulauf nicht teilnehmen.
1. Geltungsbereich und Veranstalter
1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung Weilheimer Aulauf 2023 (nachfolgend jeweils „Veranstaltung“ genannt).
1.2 Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist TSV 1847 Weilheim e.V. | Leichtathletik (nachfolgend „Veranstalter“, „wir“ oder „uns“).
1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.
2. Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmegebühren und Leistungen
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung gemäß der veröffentlichten Ausschreibung.
2.2 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die offiziell ausgeschriebenen Anmeldesysteme bis zum jeweils angegebenen Meldeschluss und nur, solange die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.
2.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.
2.4 Wird die maximale Teilnehmerzahl vor Ablauf des Meldeschlusses erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.5 Alle veranstaltungsrelevanten Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.
2.6 Anmeldungen von Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen sind ausschließlich durch deren gesetzliche Vertreter zulässig. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligung und Haftungsfreistellung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Teilnahme oder Abholung von Veranstaltungsunterlagen ist nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich.
2.7 Es gilt die bei der Anmeldung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Diese sowie Gebühren für Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Anmeldung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte zu entrichten.
2.8 Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden – gleich aus welchem Grund – sowie ein Nichterscheinen (No-Show) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Entgelte. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation.
2.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die Abholung von Veranstaltungsunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.
2.10 Ausfall der Veranstaltung (höhere Gewalt): Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Terror, Krieg), nicht durchgeführt werden, kann der Start- bzw. Teilnahmeplatz auf eine Folgeveranstaltung übertragen werden, sofern Kapazitäten bestehen. Alternativ erfolgt eine Erstattung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch der ausgewiesenen Organisations- und Vorbereitungskosten.
2.11 Abbruch oder Änderung der Veranstaltung: Wird die Veranstaltung aus den in 2.10 genannten Gründen vorzeitig abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert (z. B. Streckenänderung, Zeitplananpassung, Formatwechsel), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
2.12 Muss die Teilnehmerzahl aus behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduziert werden, erfolgt die Zulassung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Betroffene Teilnehmende werden unverzüglich informiert.
3. Teilnahmeberechtigung, Regeln und gesundheitliche Voraussetzungen
3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Qualifikationen) erfüllt und keinem Teilnahme- oder Startverbot unterliegt.
3.2 Der/die Teilnehmer:in erkennt mit der Anmeldung die jeweils gültigen Veranstaltungsregeln, Durchführungsbestimmungen sowie ggf. einschlägige Verbands- oder Sportordnungen an, sofern diese in der Ausschreibung benannt sind.
3.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Startnummern, Teilnehmerausweisen oder Zugangsdaten führt zum Ausschluss und ggf. zu weiteren Sanktionen.
3.4 Der/die Teilnehmer:in erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Risiken oder Anzeichen von Unwohlsein ist die Teilnahme zu unterlassen bzw. die Teilnahme unverzüglich abzubrechen.
3.5 Bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine besondere medizinische Betreuung erfordern, erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung, sofern keine ausdrückliche vorherige Untersagung durch den Veranstalter erfolgt.
3.6 Der/die Teilnehmer:in ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und sicheren Zustand der verwendeten Ausrüstung, Materialien oder Hilfsmittel.
3.7 Soweit vorgesehen, sind Startnummern, Teilnehmerkennzeichnungen oder Zugangsnachweise sichtbar, unverändert und entsprechend den Veranstaltungsregeln zu tragen bzw. zu verwenden. Ohne gültige Kennzeichnung kann eine Teilnahme oder Wertung ausgeschlossen werden.
3.8 Das Abkürzen von Strecken, die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, unerlaubte Unterstützung durch Dritte sowie Verstöße gegen geltende Fair-Play-, Anti-Doping- oder Teilnahmebestimmungen sind untersagt und führen zur Disqualifikation.
3.9 Den Weisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden sowie eingesetzter Hilfspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.
3.10 Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten – unabhängig von Streckensicherung oder Genehmigungen – die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern anwendbar.
4. Disqualifikation und Teilnahmeverbot
4.1 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen Veranstaltungsregeln oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen, insbesondere bei:
- unsportlichem oder grob ordnungswidrigem Verhalten
- Regel- oder Teilnahmeverstößen
- Doping- oder Manipulationsverstößen
- unerlaubter Hilfe
- Weitergabe oder Manipulation von Startnummern oder Teilnahmeberechtigungen
- Abkürzung oder unerlaubter Veränderung der Strecke
- Missachtung von Anweisungen des Veranstalters
4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Teilnahmeverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.
4.3 Ergebnisse und Wertungen werden veröffentlicht. Einsprüche sind innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung in Textform geltend zu machen.
5. Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
5.2 Der/die Teilnehmer:in willigt ein, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für redaktionelle, dokumentarische und kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.
5.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
8. Datenschutz
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
8.2 Ergebnislisten und Teilnehmerverzeichnisse dürfen – sofern für die Veranstaltung relevant – insbesondere Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein/Team, Startnummer, Platzierungen oder Ergebnisse enthalten und veröffentlicht werden.
8.3 Eine Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.