Sportvereine können sich jetzt um Fördermittel aus dem neuen Bundesprogramm „Deutschland lernt Schwimmen“ bewerben. Gefördert werden unter anderem zusätzliche Schwimmkurse, Wasserzeiten, Übungsleitungen und sogar notwendige Fahrten zum Schwimmbad. Die erste Antragsfrist endet am 31. Januar 2027. Was Vereine jetzt wissen müssen.
Für viele Sportvereine ist das Problem bekannt: Die Nachfrage nach Schwimmkursen ist hoch, doch es fehlen Wasserzeiten, qualifizierte Kursleitungen oder schlicht eine Möglichkeit, Kinder überhaupt zum nächsten Schwimmbad zu bringen. Genau an solchen Hürden setzt das neue Bundesprogramm „Deutschland lernt Schwimmen“ an.
Von 2026 bis 2029 stellt der Bund dafür insgesamt bis zu 20 Millionen Euro bereit. Umgesetzt wird das Modellvorhaben gemeinsam vom Bundeskanzleramt, dem Deutschen Schwimm-Verband (DSV) und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Im Fokus stehen insbesondere Kinder, deren Zugang zum Schwimmenlernen durch soziale, räumliche oder individuelle Barrieren erschwert ist.
Für Vereine besonders interessant: Der erste Förderaufruf ist bereits veröffentlicht. Anträge können bis zum 31. Januar 2027 eingereicht werden.
Welche Förderung gibt es für Sportvereine?
Das Programm besteht aus mehreren Säulen. Für die meisten Vereine dürfte zunächst Säule 1 „Kooperationsprojekte“ besonders relevant sein.
Gefördert werden neue oder deutlich erweiterte Projekte, durch die zusätzliche Angebote zum Schwimmenlernen oder zur Wassergewöhnung für Kinder entstehen. Dabei soll nicht einfach ein bestehender Schwimmkurs weiterfinanziert werden. Gefragt sind zusätzliche Angebote oder neue Lösungen für konkrete Probleme vor Ort.
Das kann beispielsweise bedeuten:
zusätzliche Wasserzeiten für neue Schwimmkurse,
Honorare oder Personalkosten für qualifizierte Kursleitungen und Assistenzkräfte,
zusätzliche Aufsicht und Rettungsfähigkeit,
Fahrten von Kindern oder Schulklassen zum Schwimmbad,
Begleitpersonen,
Lern- und Übungsmaterial,
inklusive oder zielgruppenspezifische Hilfsmittel,
unmittelbar notwendige Organisations- und Koordinationskosten.
Auch eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu fünf Prozent der zweckgebundenen Projektausgaben kann angesetzt werden.
Nicht nur Schwimmvereine können einen Antrag stellen
Ein wichtiger Punkt dürfte bei vielen Vereinen bislang kaum bekannt sein: Die Förderung ist nicht ausschließlich für klassische Schwimmvereine gedacht.
Antragsberechtigt sind unter anderem Schwimmvereine, DLRG- und Wasserwacht-Gliederungen, aber ausdrücklich auch sonstige Sportvereine und Sportverbände, Vereine für den Sport von Menschen mit Behinderung sowie Stadt-, Kreis- und Landessportbünde. Hinzu kommen verschiedene freie und gemeinnützige Träger sowie rechtlich selbstständige Bäderbetriebe.
Damit könnte beispielsweise auch ein Mehrspartenverein ohne eigene große Schwimmabteilung ein förderfähiges Projekt entwickeln, wenn er gemeinsam mit geeigneten Partnern zusätzliche Schwimmangebote für Kinder schafft.
Kommunen, staatliche oder kommunale Schulen und Kindertagesstätten sowie unmittelbar kommunal betriebene Bäder können dagegen nicht selbst Antragsteller sein. Sie dürfen aber sehr wohl Teil der Kooperation sein.
Mindestens zwei Partner müssen zusammenarbeiten
Der Name „Kooperationsprojekte“ ist wörtlich zu nehmen.
Für eine Förderung müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Institutionen oder Organisationen beteiligt sein. Im Antrag muss beschrieben werden, welche Aufgaben die jeweiligen Partner übernehmen. Die Zusammenarbeit ist zudem beispielsweise durch eine Absichtserklärung oder Kooperationsvereinbarung nachzuweisen.
Für einen Sportverein könnte eine solche Kooperation beispielsweise so aussehen:
Sportverein + Grundschule + Schwimmbad
Der Verein stellt qualifizierte Übungsleitungen und organisiert die Schwimmausbildung. Die Schule erreicht die Kinder und begleitet die Gruppe. Das Schwimmbad stellt zusätzliche Wasserzeiten bereit. Fehlt eine geeignete Schwimmhalle unmittelbar vor Ort, könnten im Projekt außerdem notwendige Busfahrten finanziert werden.
Gerade solche Lösungen entsprechen dem Gedanken des Programms: Nicht nur Geld für bereits bestehende Strukturen bereitzustellen, sondern ein konkretes lokales Hindernis beim Schwimmenlernen zu beseitigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Kooperationsprojekte nach Säule 1 muss die beantragte Fördersumme mindestens 5.000 Euro je Projekt betragen.
Eine feste Höchstfördersumme ist dagegen nicht vorgesehen. Entscheidend ist, dass die beantragten Mittel notwendig und angemessen sind und in einem plausiblen Verhältnis zum zusätzlichen Angebot stehen. Die Bewilligung hängt außerdem von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Auch größere Projekte über mehrere Jahre sind grundsätzlich möglich. Der Förderzeitraum läuft bis spätestens 31. Dezember 2029; bei mehrjährigen Projekten muss die Finanzierung für jedes Haushaltsjahr separat ausgewiesen werden. Mit dem Projekt darf allerdings erst nach der Bewilligung begonnen werden. Für den ersten Förderaufruf wird mit einem möglichen Start im zweiten Quartal 2027 gerechnet.
Wichtig für die Kalkulation: Sponsoring, Spenden, kommunale Zuschüsse oder andere projektbezogene Einnahmen müssen angegeben werden. Dieselbe Ausgabe darf nicht doppelt aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Müssen Kinder für die geförderten Schwimmkurse bezahlen?
Nein. Nach den Fördergrundsätzen muss die Teilnahme der Kinder an den geförderten Angeboten kostenfrei sein.
Das passt zum Schwerpunkt des Programms: Besonders erreicht werden sollen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, aus strukturschwachen Regionen sowie Kinder mit Behinderung oder anderem besonderen Unterstützungsbedarf. Ein statistischer Mindestanteil solcher Kinder ist zwar nicht vorgeschrieben, der konkrete Bedarf und die vorhandenen Zugangshürden müssen im Antrag aber nachvollziehbar beschrieben werden.
Welche Projekte werden nicht gefördert?
Für Vereine ist dieser Punkt wahrscheinlich genauso wichtig wie die Liste der förderfähigen Kosten.
Nicht ausreichend ist es, lediglich einen bestehenden Schwimmkurs weiterzuführen und künftig aus Bundesmitteln bezahlen zu lassen. Das Projekt muss zusätzlich sein und einen modellhaften Lösungsansatz enthalten. Bestehende Regelangebote sowie Landes- oder Kommunalprogramme sollen durch die Bundesförderung weder ersetzt noch einfach finanziell aufgestockt werden.
Ebenfalls nicht gefördert werden unter anderem:
Neubau oder Sanierung von Schwimmbädern,
Investitionen in die allgemeine Infrastruktur,
allgemeine Betriebskosten eines Schwimmbads,
Anschaffungen ohne direkten Projektbezug,
Repräsentations- und Bewirtungskosten.
Bahnmieten und zusätzliche Wasserzeiten, die unmittelbar für das geförderte Projekt benötigt werden, sind dagegen ausdrücklich förderfähig.
Welche Anforderungen gelten für Schwimmkurse?
Geförderte Angebote müssen fachlich und sicher durchgeführt werden.
Jedes Angebot benötigt mindestens eine entsprechend qualifizierte verantwortliche Person. Während der gesamten Wasserzeit müssen außerdem Rettungsfähigkeit und Aufsicht gewährleistet sein. Für das Anfängerschwimmen nennt der Bund als Richtwert höchstens zehn Kinder pro anleitender Person; begründete Abweichungen sind bei entsprechendem Betreuungskonzept möglich.
Auch der Kinder- und Jugendschutz ist ausdrücklich geregelt: Für Personen, die im Projekt unmittelbar mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, muss vor ihrem ersten Einsatz Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis genommen worden sein. Ein Verhaltenskodex oder Schutzkonzept wird empfohlen, ist nach den derzeitigen Fördergrundsätzen aber keine zwingende Fördervoraussetzung.
Wassergewöhnung kann ebenfalls gefördert werden
Die Förderung beginnt nicht erst bei klassischen Schwimmkursen.
Auch Wassergewöhnungsangebote, beispielsweise für Kinder im Kita-Alter, Kinder ohne ausreichende Wassererfahrung oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, können förderfähig sein. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Angebote in eine weiterführende Schwimmausbildung eingebettet sind oder zumindest eine nachvollziehbare Anschlussperspektive besitzen.
Beim eigentlichen Schwimmenlernen orientiert sich das Programm an der sicheren Schwimmfähigkeit. Als anerkannter Nachweis nennt der Bund insbesondere das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze oder einen entsprechend nachweisbaren Lernstand.
Zweite Fördermöglichkeit: Schwimmlotsen für ganze Regionen
Für größere Vereine, Sportbünde oder regionale Netzwerke könnte zusätzlich Säule 2 „Schwimmlotsen“ interessant sein.
Hier werden nicht die Schwimmkurse selbst finanziert, sondern zusätzliche personelle Kapazitäten, die eine ganze Region koordinieren. Ein Schwimmlotse soll beispielsweise verfügbare Wasserzeiten und Personal erfassen, Schulen, Vereine, Wasserrettung, Bäder und andere Partner zusammenbringen, neue Kooperationen vorbereiten und bei der Entwicklung zusätzlicher Angebote helfen.
Bundesweit sollen bis zu 15 Modellregionen gefördert werden. Das können beispielsweise Kommunen, Landkreise, Sport- oder Verbandsbezirke oder andere sinnvoll abgegrenzte regionale Räume sein. Eine Vollzeitstelle ist nicht zwingend erforderlich; die Förderung ist grundsätzlich für mindestens 18 und höchstens 36 Monate vorgesehen.
Förderfähig sind dabei insbesondere zusätzliche Personal- oder Honorarkosten für die Schwimmlotsenfunktion, regionale Vernetzungsarbeit, technische Grundausstattung sowie notwendige Einarbeitung und Qualifizierung. Nicht darüber finanziert werden können dagegen die eigentlichen Schwimmkurse, Wasserzeiten oder Transportkosten der Kinder – dafür ist insbesondere Säule 1 vorgesehen.
Beide Förderungen können grundsätzlich nebeneinander bestehen, müssen finanziell und inhaltlich aber eindeutig voneinander getrennt sein.
Wie können Sportvereine die Förderung beantragen?
Der erste Förderaufruf für die Säulen 1 und 2 wurde am 4. November 2026 veröffentlicht. Für beide endet die aktuelle Antragsfrist am 31. Januar 2027.
Die Anträge müssen mit den verbindlichen Formularen des Programms gestellt werden. Wichtig für alle Vereine, die bereits loslegen möchten: Diese Formulare und Anlagen sollen laut DSV erst noch auf der Programmseite bereitgestellt werden. Andere, selbst erstellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Vollständige Anträge werden anschließend als PDF per E-Mail an dls@dsv.de eingereicht. Unter derselben Adresse beantwortet das gemeinsame Projektteam von DSV und DLRG Fragen zum Förderaufruf und zum Antragsverfahren.
Was sollte ein Verein jetzt schon vorbereiten?
Auch wenn die verbindlichen Formulare noch nicht veröffentlicht sind, lässt sich die Zeit sinnvoll nutzen.
Wer einen Antrag plant, sollte zunächst das konkrete Problem vor Ort formulieren: Fehlen Wasserzeiten? Kommen Kinder aus bestimmten Orten nicht zum Schwimmbad? Gibt es lange Wartelisten? Fehlen Übungsleitungen? Werden bestimmte Zielgruppen bislang kaum erreicht?
Danach sollte der Verein geeignete Kooperationspartner ansprechen und klären, welche zusätzlichen Angebote tatsächlich geschaffen werden könnten. Denn im späteren Antrag müssen unter anderem Ausgangssituation, geplante Maßnahmen, Ziele, zusätzlicher Angebotsumfang, Projektzeitraum und Finanzierungsplan dargestellt werden. Auch Schwimmbad, benötigte Wasserzeiten und geplante Nutzungszeiten müssen nachvollziehbar benannt werden.
Ein überzeugender Antrag dürfte deshalb weniger nach „Wir benötigen Geld für unsere Schwimmabteilung“ aussehen, sondern eher nach:
In unserer Region können derzeit 80 Grundschulkinder nicht an einer Schwimmausbildung teilnehmen, weil das nächste geeignete Bad 18 Kilometer entfernt liegt. Gemeinsam mit zwei Grundschulen, dem örtlichen Bad und unserem Sportverein schaffen wir zusätzliche Wasserzeiten, organisieren einen Bustransfer und bieten drei neue Kursgruppen mit qualifizierten Übungsleitungen an.
Das ist kein offizielles Muster des Fördergebers, zeigt aber die Logik hinter dem Programm: Problem benennen, Zugangshürde identifizieren, Kooperation schaffen und daraus nachweisbar zusätzliche Schwimmangebote entwickeln.
Deutschland lernt Schwimmen: Das Wichtigste für Vereine
Programm: Deutschland lernt Schwimmen
Laufzeit: 2026 bis 2029
Bundesmittel insgesamt: bis zu 20 Millionen Euro
Aktuelle Antragsfrist: 31. Januar 2027
Förderstart: nach Bewilligung, voraussichtlich im zweiten Quartal 2027
Säule 1: zusätzliche Schwimmlern- und Wassergewöhnungsangebote
Mindestförderung Säule 1: 5.000 Euro je Projekt
Höchstförderung Säule 1: keine feste Obergrenze
Kooperation: mindestens zwei unabhängige Organisationen erforderlich
Förderfähig: unter anderem Personal, Honorare, Wasserzeiten, Transport, Begleitung und projektbezogenes Material
Nicht förderfähig: unter anderem Bau und Sanierung von Schwimmbädern
Teilnahme der Kinder: bei geförderten Angeboten kostenfrei
Säule 2: regionale Schwimmlotsen in bis zu 15 Modellregionen
Antragstellung: über die verbindlichen Formulare des Programms; Einreichung anschließend per PDF an dls@dsv.de
Die aktuellen Förderaufrufe und Fördergrundsätze stellt der Deutsche Schwimm-Verband auf seiner Seite „Deutschland lernt Schwimmen“ bereit. Die verbindlichen Antragsformulare sollen dort ebenfalls veröffentlicht werden.


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