Popis
Der 18. Rottaler Nordic-Walking Volksmarathon mit 5 - 13 - 21 - 42,195 km, jetzt VIRTUELL und WOHLTÄTIG!
Dabeisein ist Alles! Du selbst entscheidest, ob Deine erreichte Endzeit auf der offiziellen Rangliste veröffentlicht wird oder nicht!
Als Vorläufer startet unser Thomas Hinterholzer, zweifacher Bayrischer Meister (5,2 km und 10 km) sowie Deutscher Meister (16,4 km) im Nordic Walking 2020.
Dann kannst Du zwischen dem 08. Mai und 16. Oktober 2021 zu einer beliebigen Zeit starten und Deine gewählte Distanz in der gewählten Sportart absolvieren: Laufen - Nordic Walking - Wandern.
Am Ziel angekommen, erhältst Du Deine virtuelle Urkunde. Mit dieser Urkunde auf dem Handy und Deinem Personalausweis kannst Du noch am GLEICHEN TAG kostenlos 2,5 Stunden in der Wohlfühl-Therme Bad Griesbach (letzter Einlass ca. 1 Stunde vor Schließung) relaxen. Ein perfekter Abschluss für Deinen persönlichen Wettkampftag!
Die Teilnahmegebühr von 6,- € wird, abzügl. Online-Zahlungsgebühr, komplett an die Leukämie-Hilfe Passau e.V. gespendet. Dadurch tust Du nicht nur Dir, sondern auch anderen etwas Gutes!
Du kannst Dich natürlich auch für mehrere Läufe anmelden und damit mehr spenden, aber den Eintritt in die Therme gibt es nur EINMAL kostenlos für Dich!
Viel Spaß und Erfolg!
Info: www.badgriesbach.de
Podmínky konání
Willkommen zum 18. Rottaler Nordic Walking Volksmarathon!
Mach mit bei unserem 18. Rottaler Nordic Walking Volksmarathon zusammen mit anderen Sportler*innen durch die einzigartige Rottaler Hügellandschaft - wann immer du willst! Für die Teilnahme benötigst du lediglich ein Smartphone und die kostenlose SPOFERAN App, die im Apple AppStore und Google Play Store zu finden ist.
Melde Dich zur Veranstaltung an.
Begebe Dich zum Startpunkt der Strecke - hierhin wirst du bei Bedarf auch von der App navigiert.
Aktiviere spätestens jetzt die Standortdaten (GPS) an Deinem Smartphone.
Starte die App.
Nun hast Du 30 Sekunden Zeit, um Dich vorzubereiten. Ein Countdown zählt für Dich die Sekunden bis zum Start und gibt Dir optisch als auch akustisch das Startsignal.
Starte Deinen Lauf. Du erhältst nun nach jedem Kilometer akustisch Deine Durchgangszeit und an ausgewählten Zwischenstationen zudem Deine aktuelle Zwischenplatzierung an der jeweiligen Zwischenstation.
Im Ziel wird Dein Virtual Race automatisch beendet und Du erfährst akustisch als auch visuell am Smartphone Dein Ergebniss.
Nachdem Du Deine Strecke geschafft hast, gönnst Du Dir eine wunderschöne Erholung für 2,5 Std. in der Wohlfühl-Therme Bad Griesbach.
An der Kasse der Wohlfühl-Therme musst Du mit deinem Smartphone die Bestätigung dass du die Strecke absoviert hast zusammmen mit Deinem Personalausweiß vorzeigen.
Du erhältst am Ende des Veranstaltungszeitraumes automatisch SPOFERAN FINISHERPOINTS, die Du in hochwertige Prämien einlösen kannst.
Wir pflanzen zusammen mit der "Plant for the Planet Foundation" mit jeder Teilnahme automatisch einen weiteren Baum, um den Klimawandel zu bremsen!
Deine Fans können Dich während Deines Laufes auf der Ergebnisseite der Veranstaltung jederzeit live verfolgen und Dich anfeuern, sofern du mobile Daten an Deinem Smartphone aktiviert hast!
Falls Du Deine Strecke und/oder Sportart ändern möchtest, dann nimm bitte direkt Kontakt mit uns auf unter:
Gesundheiitsabteilung Bad Griesbach
Telefon : 08532/792-53 oder per Email: gesundheitsabteilung@badgriesbach.de
Erreichbar: Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr und Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Potřebné vybavení
Du benötigst zur Teilnahme am Virtual Race ein mindestens zu 50% geladenes Smartphone und die kostenlose SPOFERAN App, die du im Apple AppStore und Google Play Store herunterladen kannst.
Bitte prüfe die App rechtzeitig vor dem Start auf ihre Funktionstüchtigkeit und aktiviere vor dem Start die Standortdaten an Deinem Smartphone. Der Bildschirm des Smartphone kann während des Virtual Race jederzeit ausgeschaltet und das Smartphone beispielsweise in einer Armtasche verstaut werden.
Služby zahrnuté v ceně
Wir stellen für Dich die technische Infrastruktur zur Verfügung und werten Deine Daten live für Dich und Deine Fans aus. Nach der Veranstaltung steht Dir eine digitale Urkunde zum Dowenloaden zur Verfügung.
Zudem bekommst Du EINMALIG einen Eintritt für 2,5 Std. in die Wohlfühl-Therme Bad Griesbach!
Deine Anmeldegebühr wir abzgl. der Online- Zahlungsgebühr an die Leukämie-Hilfe-Passau e.V. gespendet!
Bezpečnost
Bitte beachte: Es handelt sich bei dieser virtuellen Veranstaltung um einen privaten Trainingslauf von Dir. Wir können die Strecke natürlich nicht für mehrere Wochen durchgehend absperren. Du nimmst daher auf eigenes Risiko am 18. Rottaler Nordic Walking Volksmarathon teil und musst zwingend jederzeit die Straßenverkehrsordnung beachten und einhalten. Verstöße können ggf. bei Schäden an Dritten zur Disqualifikation führen.
Weite Abschnitte der Strecke verlaufen im Wald - mit den üblichen Gefahren (Astbruch etc.), je nach Witterung kann der Untergrund teilweise glitschig werden.
Sonstiges
Falls Du Deine Strecke und/oder Sportart ändern möchtest, dann nimm bitte direkt Kontakt mit uns auf unter:
Gesundheiitsabteilung Bad Griesbach
Telefon : 08532/792-53 oder per Email: gesundheitsabteilung@badgriesbach.de
Erreichbar: Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr und Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Podmínky účasti
Teilnahmebedingungen am 18. Rottaler Nordic Walking Volksmarathons
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/m Teilnehmer*in und dem Veranstalter für die Teilnahme am 18. Rottaler Nordic Walking Volksmarathons (Veranstaltung).
Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer*innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:
· Die Ausschreibung des Veranstalters.
· Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer.
· Die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters.
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und den Wettkampfbestimmungen einzuhalten.
2.2. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann ausschließlich mit der SPOFERAN App und mit einem dafür kompatiblen Smartphone durchgeführt werden.
2.3. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
3. An- und Abmeldung
3.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
3.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
e) der begründete Verdacht besteht, dass er durch technische oder anderweitige Manipulation seine Platzierung verbessert hat.
3.3. Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide am Startnummerntausch beteiligte Teilnehmer ein lebenslanges weltweites Startverbot an der Veranstaltungsserie des Virtual Race.
3.4. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung auf SPOFERAN.com.
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
4. Haftungsausschluss
4.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert
verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die durch die Teilnahme entstehen. Da es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt, kann der Veranstalter keine Sicherung der Strecke vornehmen und gewährleisten. Eine Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr als privates Training.
4.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
4.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
4.6. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und
Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7. Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
4.9. Der Teilnehmer weiß, dass es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt. Er startet auf eigenes Risiko und muss sich strikt an die Verkehrsordnung halten. Die Teilnahme erfolgt als privates Training und lediglich die hierbei übertragenen Daten werden für die Auswertung der Ergebnisse vom Veranstalter genutzt.
4.10. Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Bedienung der App oder des Smartphones und der dadurch fehlerhaften Ergebnisse. Die Kompatibilität des verwendeten Smartphones ist vom Teilnehmer vor dem Start sicherzustellen und die Anweisungen der App/ des Veranstalters sind vom Teilnehmer einzuhalten. Der Teilnehmer muss sich vor seinem Start zudem mit dem Ablauf der virtuellen Veranstaltung in der App und durch alle vom Veranstalter auf SPOFERAN.com zur Verfügung gestellten Informationen vertraut machen.
5. Bild- und Tonrechte
5.1. Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
5.2. Sämtliche Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
Die Teilnahme erfolgt auf eigen Verantwortung. Die bei evlt.statttfindender Veranstaltung wie z.B. Abschluss-Veranstaltung, gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews dürfen vom Gäste- und Kur-Servies Bad Griesbach ohne Vergütungsanspruch vervielfätigt, genutzt und an Dritte weitergegeben werden.
6. Doping und Betrug
6.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti Doping
Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
6.2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4. Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begangen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Gleiches gilt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Teilnehmer am Wettkampf gedopt war.
6.5. Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds-)Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6. Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
6.8. Der Veranstalter darf Bewegungsdaten des Smartphones auswerten, um im begründeten Fall einen Betrug zu belegen oder auszuschließen. Bei einem nachweislichen Betrug, der durch die Bewegungsdaten festgestellt werden kann, wird der Teilnehmer lebenslang für die Veranstaltungsserie des Virtual Race gesperrt.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
7.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf
der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3. Der Teilnehmer willigt in Zusammenhang mit § 6 Absatz 8 ein, dass seine Bewegungsdaten von der App aufgezeichnet und gespeichert werden dürfen, um mit den Daten die ordnungsgemäße und regelkonforme Teilnahme zu belegen.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
8.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
9. Sonstiges Bestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
Kvalitní funkce
Vybavení
- Dostatek toalet k dispozici
Ochrana životního prostředí
- Diskvalifikace z důvodu znečištění
- Dostatek odpadkových košů v prostoru startu a cíle.
Charita
- Nejméně 75 % účastnických poplatků bude věnováno na dobročinné účely.
Cestování
- Možnost příjezdu autem
- Možnost využití veřejné dopravy
18. Rottaler Nordic Walking Volksmarathon -Virtuell - je virtuální událost. Měření výsledku se provádí nezávisle prostřednictvím jedné z následujících metod přenosu:









