Ergebnisse
Alle anzeigenGemischt
Makohai
1. Platz
01:16:29LRAcing Passau - SG52
2. Platz
01:30:03Die Adventure-Turtles
3. Platz
01:41:54Gesamt Männer
tryhard
1. Platz
02:31:50Gesamt Frauen
Alle unter einem Dach
1. Platz
03:15:49Gemischt
CrossFit Invincible
1. Platz
03:04:33Die Zwei lustigen Drei
2. Platz
03:28:42Die zwei wilden Bienen
3. Platz
03:48:20Gemischt
Triteam
1. Platz
06:09:15Beschreibung
Der erste Mitteldistanz-Triathlon in Niederbayern inkl. Kurz- und Sprintdistanz! Für Einzel- und Staffelteilnehmer*innen.
Aktueller Hinweis zu Fragen und Rückfragen
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
aktuell erreichen uns sehr viele Rückfragen zum Triathlon. Wir versuchen, diese schnellstmöglich alle zu beantworten, bitten aber um etwas Geduld. Wir versuchen aber mit zusätzlichen Nachtschichten bis zum Rennwochenende noch alle Fragen rechtezeitig zu beantworten.
Für generelle Fragen, die auch andere Athlet:innen beantworten könnten, nutzt daher bitte den Community-Bereich. Für individuelle Rückfragen bitten wir euch, weiterhin das Kontaktformular zu verwenden, da hier ein Supportticket-System im Hintergrund läuft, durch das wir keine Frage übersehen können!
Wir freuen uns auf das Rennwochenende und den schönsten Tag des Jahres mit euch - bleibt gesund und fit!
Informationen zum Check-in
Bitte beachte folgende Punkte für einen reibungslosen Ablauf des Fahrrad-Check-in:
Komm frühzeitig zur Startunterlagenausgabe und zum Check-in
Der Check-in in die Wechselzone endet ausnahmslos 1 Stunde vorm Start der jeweiligen Distanz!
Die Wechselzone muss spätestens 15 Minuten vorm Start der jeweiligen Distanz von den Teilnehmer:innen der jeweiligen Distanz verlassen werden!
Du benötigst zum Check-in Dein Fahrrad sowie Deinen Fahrradhelm sowie Deine Startnummer und Dein blaues Armband
Beachte, dass auf Deinem Fahrrad die (lange) Startnummer wie vorgegeben - von beiden Seiten gut lesbar - angebracht ist!
Achte bitte darauf, dass auch auf Deinem Fahrradhelm die (beiden kleinen) Startnummern vorne sowie seitlich links aufgeklebt sind!
Erleichtere für die Kampfrichter:innen die Arbeit am Check-in und vermeide unnötige Wartezeiten, indem du Deinen Fahrradhelm bereits vor der Kontrolle aufsetzt und schließ
t - achte dabei vor allem auch auf einen festen Sitz des Fahrradhelms!
In der Wechselzone sind auf den Fahrradständern die Startnummern angebracht
Such Dir Deinen zugewiesenen Platz, um Dein Fahrrad dort zu platzieren
Präge Dir den Platz Deines Fahrrads gut ein
Achte darauf, dass keine anderen Athlet:innen durch Dich behindert werden!
Wichtig: Da der Check-in für die Kurz- und Sprintdistanzen noch möglich ist, während das Rennen für die Mitteldistanz bereits begonnen hat: Achtet darauf, in der Wechselzone keine anderen Athlet:innen zu behindern - auch dies kann von den Kampfrichter:innen sanktioniert werden!
Wassertemperatur
Mittwoch, 12. Mai: 16,4°C
Wichtig: Aufgrund der voraussichtlichen Wassertemperaturen wird es sehr wahrscheinlich eine Neopren-Pflicht geben.
Update vom 04. Mai: Einen Neopren-Verleih können wir zusammen mit unserem Partner Sailfish in diesem Jahr leider nicht anbieten, sondern leider erst ab 2024.
Austragungsbedingungen
Es gilt die Sportordnung der DTU!
Daraus ergeben sich folgende Altersbedingungen für die Einzelwettkämpfe:
Sparkasse Passau Sprintdistanz: Mindestalter im Wettkampfjahr 2023 beträgt 16 Jahre
Kurzdistanz: Mindestens 18 Jahre im Wettkampfjahr
Mitteldistanz: Mindestens 18 Jahre am Wettkampftag
Daraus ergeben sich folgende Altersbedingungen für die Staffelwettkämpfe:
Sparkasse Passau Sprintdistanz: Schwimmer/in mindestens 14 Jahre, Radfahrer/in mindestens 14 Jahre, Läufer/in mindestens 14 Jahre
Kurzdistanz: Schwimmer/in mindestens 14 Jahre, Radfahrer/in mindestens 15 Jahre, Läufer/in mindestens 14 Jahre
Mitteldistanz: Schwimmer/in mindestens 14 Jahre, Radfahrer/in mindestens 17 Jahre, Läufer/in mindestens 16 Jahre
Das Mindestalter bei Staffeln ergibt sich aus dem Jahr, in dem der Wettkampf stattfindet (2023), abzüglich des Geburtsjahres der jeweiligen Wettkampfteilnehmer.
Die endgültigen Athleteninformationen und Details werden allen Athlet*innen in der Wettkampfwoche hier sowie per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Benötigte Ausrüstung
Aus Gründen des Umweltschutzes bitten wir alle Teilnehmer*innen, eigene Badekappen zur Veranstaltung mitzubringen.
Die gesamte Ausrüstung (u.a. Fahrrad, Neoprenanzug, etc.) ist gemäß der DTU Sportordnung (Stand: Mai 2023!) auszuwählen und wird von den Kampfrichter*innen beim Check-in als auch am Veranstaltungstag überprüft.
Zeitplan & Programm
Samstag, 13. Mai 2023
Ausgabe der Startunterlagen ab 14 Uhr in der Stadthalle Pocking
Ab 14.30 Uhr Check-in der Fahrräder in der Wechselzone am Pockinger Badesee (siehe Karte)
Verpflichtend für Mittelidistanz-Teilnehmer:innen ***
Optional, aber empfohlen für Teilnehmer:innen der Sprint- und Kurzdistanz
17 Uhr: Ende des Check-ins am Samstag
Ab 17 Uhr: Wettkampfbesprechung für Teilnehmer:innen der Mitteldistanz in der Stadthalle Pocking
Ab 18 Uhr: Carboparty in der Stadthalle Pocking mit DJs und Programm
20 Uhr: Ende der Ausgabe der Startunterlagen in der Stadthalle Pocking
Sonntag, 14. Mai 2023
Ab 5.30 Uhr Ausgabe der Startunterlagen vor der Wechselzone (nicht mehr in der Stadthalle Pocking!)
Ab 5.30 Uhr Check-in
Für Teilnehmer:innen der Kurz- und Sparkasse Passau Sprintdistanz bis jeweils 1 Stunde vor dem jeweiligen Start
Late-Check-in für Teilnehmer:innen der Mitteldistanz ***
7 Uhr: Start der Volkswagen Auto Ringler Mitteldistanz (Massenstart für Frauen und Männer)
8.15 Uhr: Start der Kurzdistanz (Massenstart für Frauen und Männer)
9.15 Uhr: Start der Sparkasse Passau Sprintdistanz (Massenstart für Frauen und Männer)
Ab 9 Uhr: Finishline-Party mit DJs an der Stadthalle Pocking/ im Stadtpark Pocking
Ab 13.30 Uhr: Check-out der Fahrräder
Ab 18 Uhr: Ende der Veranstaltung + Ende des offiziellen Fahrrad-Check-out (keine Überwachung der Wechselzone mehr!)
Alle Siegerehrungen finden ab 13 Uhr laufend im Foyer der Stadthalle Pocking statt! Ein genauer Zeitplan der Siegerehrungen wird hier am 07. Mai veröffentlicht, sobald alle Teilnehmer:innen der unseres Angebots der Vereinsmeisterschaften feststehen.
*** Es besteht die Möglichkeit, sich für 5 Euro die Zusatzleistung "Late Check-in für die Mitteldistanz" zu kaufen. Damit erhalten alle Teilnehmer:innen der Mitteldistanz, die am Samstag noch nicht nach Pocking kommen können, die Möglichkeit, auch am Veranstaltungstag ab 5.30 Uhr die Startunterlagen vor Wechselzone abzuholen und in der Wechselzone bis spätestens 6 Uhr einzuchecken. Zudem erhalten diese einen Link, um die Wettkampfbesprechung online via MS Teams anzuschauen.
Stand: 13. Mai 2023
Enthaltene Leistungen
Die Startgebühr enthält u.a. folgende Leistungen:
Startergeschenk
Finishergeschenk
1 Ticket für die Carboparty
Carboparty am Vorabend der Veranstaltung
Athletes Garden im Zielbereich mit kostenloser Verpflegung
Verpflegung auf den Rad- und Laufstrecken
Ergebnis- und Urkundenleistungen über SPOFERAN.com
SPOFERAN FINISHERPOINTS für registrierte Nutzer*innen auf SPOFERAN.com, die in diverse Prämien eingelöst werden können
Moderation am Veranstaltungstag
Cutoff times / Zeitlimits
Schwimmen
Sprint-Distanz: 60 Minuten
Kurzdistanz: 60 Minuten
Mitteldistanz: 75 Minuten
Radfahren
Sprintdistanz: 4 Stunden (gesamt inkl. Schwimmen)
Kurzdistanz: 4 Stunden 45 Minuten (gesamt inkl. Schwimmen)
Mitteldistanz: 6 Stunden (gesamt inkl. Schwimmen)
Laufen
Sprintdistanz: 6,5 Stunden (gesamt inkl. Schwimmen und Radfahren)
Kurzdistanz: 7 Stunden 15 Minuten (gesamt inkl. Schwimmen und Radfahren)
Mitteldistanz: 8,5 Stunden (gesamt inkl. Schwimmen und Radfahren)
Startgebühren
Die genauen und aktuell gültigen Startgebühren für Einzel- und Staffelstarts können bei den jeweiligen Teilnahmekategorien stets unter Details der Preise entnommen werden.
Generell steigern sich die Startgebühren (Einzelstart) für alle Distanzen nach der Anzahl der Teilnehmer:innen wie folgt:
Anzahl der Teilnehmer:innen (jeweils pro Distanz) | Mittel | Kurz | Sprint |
|---|---|---|---|
bis je 55 Teilnehmer:innen | 140 Euro | 44 Euro | 34 Euro |
bis je 75 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 15 Euro pro gemeldeter 5 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 5 Euro pro gemeldeter 5 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 5 Euro pro gemeldeter 5 Teilnehmer:innen |
bis je 100 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 5 Euro pro gemeldeter 5 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 2 Euro pro gemeldeter 5 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 2 Euro pro gemeldeter 5 Teilnehmer:innen |
bis je 390 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 1 Euro pro gemeldeter 10 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 1 Euro pro gemeldeter 10 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 1 Euro pro gemeldeter 10 Teilnehmer:innen |
ab je 391 Teilnehmer:innen | 255 Euro | 105 Euro | 95 Euro |
Die Staffel-Preise steigern sich wie folgt:
Anzahl der Teilnehmer:innen (jeweils pro Distanz) | Mittel | Kurz | Sprint |
|---|---|---|---|
bis je 9 Teilnehmer:innen | 50 Euro | 30 Euro | 20 Euro |
bis je 48 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 5 Euro pro gemeldeter 3 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 5 Euro pro gemeldeter 3 Teilnehmer:innen | steigert sich um jeweils 5 Euro pro gemeldeter 3 Teilnehmer:innen |
ab je 49 Teilnehmer:innen | 120 | 100 | 90 |
100% Geld-zurück-Garantie
Es erhalten alle Triathlet:innen, die 2023 starten möchten, eine 100% Geld-zurück-Garantie, wenn die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden sollte!
Sonstiges
Sparkasse Passau Landkreiswertung: Alle Teilnehmer*innen der Sparkasse Passau Sprintdistanz, die ihren Wohnsitz im Landkreis Passau haben, können bei der Anmeldung auswählen, ob sie bei der Sparkasse Passau Landkreiswertung teilnehmen möchten. Bei dieser Wertung werden jeweils die drei erstplatzierten Frauen und Männer extra prämiert!
Wettkampfstrecken: Die Strecken können in der Karte eingesehen werden. Durch einen Klick auf die jeweilige Strecke kann diese mit dem Download-Button auch als GPX-Datei heruntergeladen werden, um diese beispielsweise im Training abzufahren.
Höhenmeter
Mitteldistanz: 399 Höhenmeter
Kurzdistanz: 215 Höhenmeter
Sprintdistanz: 107 Höhenmeter
NEU: Offizielle Vereinsmeisterschaften
Wichtig: Bitte meldet euch bis spätestens Donnerstag, den 04. Mai über unten stehende E-Mail-Adresse bei uns, wenn ihr offiziell an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen möchtet.
Alle Vereine - auch außerhalb Niederbayerns - erhalten 2023 die Möglichkeit, ihre Vereinsmeisterschaften beim TRIATHLON NIEDERBAYERN zu integrieren. Diese Option bieten wir allen Vereinen mit mindestens 5 Teilnehmer:innen über die jeweilige Distanz, über die die Meisterschaft erfolgen soll (Sprint, Kurz oder Mittel).
Was bieten wir euch?
Wir werten eure Meisterschaften automatisch und live aus. Ihr seht eure Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft direkt im Ziel zusammen mit den allen weiteren Ergebnissen des TRIATHLON NIEDERBAYERN bzw. können alle Fans die Ergebnisse der Vereinsmeisterschaften live im Internet verfolgen.
Wir prämieren alle Vereinsmeisterinnen und Vereinsmeister mit einer von uns gesponserten exklusiven Meisterschaftstrophäe.
Die Prämierung erfolgt im Anschluss an die offizielle Siegerehrung vor Ort auf der Bühne des TRIATHLON NIEDERBAYERN.
Ihr wollt dabei sein?
Schreibt uns einfach eine Mail an triathlon-niederbayern@events.spoferan.com
An- und Abreise
Es stehen ausreichend Parkplätze im Start- als auch im Zielbereich zur Verfügung. Wir empfehlen am Veranstaltungstag, im Startbereich zu parken.
Eine Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr ist problemlos möglich. Der Bahnhof Pocking befindet sich etwa 5 bis 10 Fahrradminuten vom Wettkampfgelände entfernt.
Zuschauern empfehlen wir, im Zielbereich (Parkplätze bei der Stadthalle als auch am Rathaus) zu parken.
Startunterlagen
Bitte prüfe Deine Startunterlagen umgehend auf Vollständigkeit:
1 Startnummer (bei Staffeln pro Person)
1 Startnummer für das Fahrrad
Die Startnummer für das Fahrrad hat die Breite einer DIN A4-Seite, enthält zwei Nummern an den Seiten sowie das Logo des Triathlons in der Mitte.
Diese Startnummer soll an der Sattelstütze des Fahrrads so angebracht werden, dass sie von beiden Seiten gut sichtbar ist
2 kleine Startnummern für den Fahrradhelm
Eine Nummer bitte an der Vorderseite des Helms aufkleben
Eine Nummer bitte links am Helm aufkleben, damit diese von den Kampfrichter:innen beim vorbeifahren gelesen werden kann
Gutschein für ein Athletengeschenk, das am Sonntag beim Stand der AOK Bayern abgeholt werden kann
1 Riegel von Sven Jack
1 Gutschein von Sailfish
Du erhältst mit der Startnummernausgabe zudem ein blaues Armband, das du zwingend bis zum Ende der Veranstaltung (Check-out des Fahrrads) am Arm tragen musst. Nur damit kommst du problemlos in alle Bereiche der Veranstaltung!
Optional erhältst du für die Carboparty ein gelbes Armband.
Wichtig: Bitte prüfe Deine Unterlagen umgehend auf Vollständigkeit!
Wichtig für den Check-in am Sonntag: Beachte, dass du am Sonntag ab 7 Uhr aufgrund des dann laufenden Wettkampfs ausschließlich über die beiden see-Brücken aus Richtung Füssinger Straße zur Ausgabe der Unterlagen und zum Check-in gelangst. Aus Richtung Rottal Stadion entlang der B12 gelangst du dann nicht mehr zur Ausgabe der Startunterlagen sowie zum Check-in!
Anwohnerinformationen
Am Sonntag, den 14.05.2023, findet erstmalig in Pocking und Rotthalmünster der TRIATHLON NIEDERBAYERN mit voraussichtlich ca. 500 Teilnehmer:innen statt. Wir freuen uns, in unserer Heimat neben der Volks- bzw. Sprintdistanz und der Kurzdistanz erstmalig in ganz Niederbayern auch eine Mitteldistanz über 1,9 km Schwimmen, 90 km Radfahren und 21 km Laufen anzubieten.
Um die Sicherheit von Ihnen als Anwohner:innen und allen Beteiligten gewährleisten zu können, sind einige behördlich angeordnete Straßensperrungen leider unumgänglich.
Am Veranstaltungstag, den 14.05.2023, kommt es zwischen ca. 07:30 Uhr und 14 Uhr zu Einschränkungen im Verkehrsablauf. Das Befahren der Wettkampfstrecke ist in dieser Zeit nicht oder nur mit Einschränkungen möglich. Für bestimmte Teilabschnitte der Strecke gilt eine Vollsperrung. Alle Infos zum genauen Streckenverlauf sowie der gesperrten Abschnitte sind unter dem Reiter "Karte" zu finden.
Wir bitten für etwaige Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und weisen auf folgende Punkte besonders hin:
• Bei medizinischen Notfällen werden Rettungskräfte auch auf den gesperrten Abschnitten zu Ihnen fahren. Die medizinische Versorgung ist stets sichergestellt.
• Parken Sie bereits vor Beginn der Veranstaltung Ihr Fahrzeug ggf. wenige Meter außerhalb, damit Sie am Sonntag Ihr Fahrzeug benutzen können.
• Nutzen Sie die Gelegenheit und unterstützen Sie die Teilnehmer:innen an der Wettkampfstrecke und feiern mit uns an der Stadthalle Pocking den Zieleinlauf.
Weitere detaillierte Informationen für Anwohner:innen werden von uns laufend auf folgender Seite veröffentlicht:
https://spoferan.com/events/triathlon-niederbayern-anwohnerinfo
Melden Sie sich auf dieser Seite gerne (kostenlos!) als Teilnehmer:in zur Veranstaltung an, um immer die neuesten Informationen per E-Mail und Push-Benachrichtigung zu erhalten, die für Sie als Anwohner:in wichtig sind!
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen am TRIATHLON NIEDERBAYERN
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/m Teilnehmer/in und dem Veranstalter für die Teilnahme am TRIATHLON NIEDERBAYERN (Veranstaltung).
Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer*innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
SPOFERAN GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Leipzigerstrasse 5, 94060 Pocking
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Ferdinand Frank und Christian Teringl
Telefon: +49 8531 41078 90
E-Mail: triathlon-niederbayern@events.spoferan.com
Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 10256
USt-IdNr.: DE316398210
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:
· Die Ausschreibung des Veranstalters
· Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
· Die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters (diese wird vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht sowie zusätzlich allen Teilnehmern per E-Mail zugeschickt)
· Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen
· Die aktuellen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung, sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung).
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer, den Wettkampfbestimmungen, den im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen und Änderungen sowie die Ordnungen der DTU einzuhalten.
2.2. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
2.3. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
2.5. Die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
2.6. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In jedem Fall wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
3. An- und Abmeldung
3.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
3.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
3.3. Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startunterlagen hat der Teilnehmer persönlich abzuholen. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide am Startnummerntausch beteiligte Teilnehmer ein lebenslanges Startverbot an der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist nur startberechtigt, wenn er bei der Ausgabe der Startunterlagen einen Startpass eines nationalen Triathlonverbandes vorlegt oder eine Tageslizenz des für die Veranstaltung zuständigen nationalen Verbandes erwirbt.
3.4. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung auf SPOFERAN.com.
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (dies gilt insbesondere auch bei einem Corona-bedingten direkten oder indirekten Ausfall der Veranstaltung, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
3.6. Sollte sich die Höhe der Tageslizenzen der DTU ändern, so werden Differenzen an die Teilnehmer*innen bei der Startunterlagenausgabe ausgezahlt bzw. zusätzlich eingefordert.
3.7. Erworbene Tageslizenzen bei der Registrierung werden bei der Vorlage eines Startpasses bei der Startnummernausgabe erstattet. Kann ein Teilnehmer keinen Startpass bei der Startunterlagenausgabe vorlegen, muss vom Teilnehmer eine Tageslizenz des nationalen Verbandes erworben werden.
4. Haftungsausschluss
4.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2. Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 1.000.000 Euro für Personenschäden sowie 500.000 Euro für Sachschäden pro Schadensereignis nicht übersteigt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
4.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
4.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
4.6. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7. Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5. Bild- und Tonrechte
5.1. Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
5.2. Sämtliche Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping
6.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti Doping Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
6.2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4. Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begangen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Gleiches gilt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Teilnehmer am Wettkampf gedopt war.
6.5. Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds-)Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6. Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
7.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
8.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
9. Sonstiges Bestimmungen
9.1. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
9.2. Der Veranstalter kann Änderungen an den Streckenverläufen sowie leichte Änderungen an den Streckendistanzen jederzeit vornehmen, falls dies beispielsweise aus rechtlichen Gründen (Genehmigung etc.) nötig ist. Änderungen werden in den News der Veranstaltungsseite im Internet bekanntgegeben.
10. Virtuelle Teilnahme
10.1. Für virtuelle Teilnahmekategorien der Veranstaltung gelten nicht die vorher genannten Teilnahmebedingungen, sondern spezifische bzw. eingeschränkte Bedingungen.
10.2. Sie werden im folgenden erläutert und gelten ausschließlich für virtuelle Teilnahmeklassen.
10.3. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen haben keine Gültigkeit für alle Teilnahmekategorien des TRITAHLON NIEDERBAYERN, die nicht virtuell durchgeführt werden.
11. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
11.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der/m Teilnehmer*in und dem Veranstalter für die Teilnahme an einer virtuellen Teilnahmekategorie des TRIATHLON NIEDERBAYERN (Veranstaltung).
Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer*innen die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist.
Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
SPOFERAN GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Leipzigerstrasse 5, 94060 Pocking
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Ferdinand Frank und Christian Teringl
Telefon: 0851 85165070
E-Mail: christian@spoferan.com
Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 10256
USt-IdNr.: DE316398210
11.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen - in dieser Reihenfolge - als verbindlich an. Ihre Anerkennung und Einhaltung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung:
· Die Ausschreibung des Veranstalters.
· Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer.
· Die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters.
12. Organisatorische Maßnahmen
12.1. Der Teilnehmer hat die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und den Wettkampfbestimmungen einzuhalten.
12.2. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann ausschließlich mit der SPOFERAN App und mit einem dafür kompatiblen Smartphone durchgeführt werden.
12.3. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
12.4. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
13. An- und Abmeldung
13.1. Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt.
13.2. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a) er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat,
b) er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt,
c) der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 - Doping) und/oder sonstige sportliche Regelungen verstoßen hat oder verstößt,
d) der begründete Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat.
e) der begründete Verdacht besteht, dass er durch technische oder anderweitige Manipulation seine Platzierung verbessert hat.
13.3. Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide am Startnummerntausch beteiligte Teilnehmer ein lebenslanges weltweites Startverbot an der Veranstaltungsserie des Virtual Race.
13.4. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung auf SPOFERAN.com.
13.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
14. Haftungsausschluss
14.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 13 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
14.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die durch die Teilnahme entstehen. Da es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt, kann der Veranstalter keine Sicherung der Strecke vornehmen und gewährleisten. Eine Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr als privates Training.
14.3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
14.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
14.5. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
· Stürze,
· Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
· Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
· sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen.
Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
14.6. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
14.7. Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
14.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
14.9. Der Teilnehmer weiß, dass es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt. Er startet auf eigenes Risiko und muss sich strikt an die Verkehrsordnung halten. Die Teilnahme erfolgt als privates Training und lediglich die hierbei übertragenen Daten werden für die Auswertung der Ergebnisse vom Veranstalter genutzt.
14.10. Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Bedienung der App oder des Smartphones und der dadurch fehlerhaften Ergebnisse. Die Kompatibilität des verwendeten Smartphones ist vom Teilnehmer vor dem Start sicherzustellen und die Anweisungen der App/ des Veranstalters sind vom Teilnehmer einzuhalten. Der Teilnehmer muss sich vor seinem Start zudem mit dem Ablauf der virtuellen Veranstaltung in der App und durch alle vom Veranstalter auf SPOFERAN.com zur Verfügung gestellten Informationen vertraut machen.
15. Bild- und Tonrechte
15.1. Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
15.2. Sämtliche Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
16. Doping und Betrug
16.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti Doping Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
16.2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
16.3. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
16.4. Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begangen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Gleiches gilt, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der Teilnehmer am Wettkampf gedopt war.
16.5. Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds-)Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
16.6. Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
16.7. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
16.8. Der Veranstalter darf Bewegungsdaten des Smartphones auswerten, um im begründeten Fall einen Betrug zu belegen oder auszuschließen. Bei einem nachweislichen Betrug, der durch die Bewegungsdaten festgestellt werden kann, wird der Teilnehmer lebenslang für die Veranstaltungsserie des Virtual Race gesperrt.
17. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung
17.1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
17.2. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
17.3. Der Teilnehmer willigt in Zusammenhang mit § 16 Absatz 8 ein, dass seine Bewegungsdaten von der App aufgezeichnet und gespeichert werden dürfen, um mit den Daten die ordnungsgemäße und regelkonforme Teilnahme zu belegen.
18. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
18.2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
18.3. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
19. Sonstiges Bestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Teilnehmer erhalten in diesem Falle schriftlich per E-Mail eine Benachrichtigung der Änderung und haben daraufhin 14 Tage Zeit, um vom Vertrag vollständig zurückzutreten. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich vom Vertrag zurück gelten die neuen AGB als stillschweigend vom Teilnehmer angenommen.
Buchungsbedingungen Tageslizenz Mitteldistanz
Die Tageslizenz wird gemäß der Teilnahmebedingungen ausschließlich bei Vorlage eines persönlichen Startpasses bei der Ausgabe der Startunterlagen erstattet.
Buchungsbedingungen Tageslizenz Kurzdistanz
Die Tageslizenz wird gemäß der Teilnahmebedingungen ausschließlich bei Vorlage eines persönlichen Startpasses bei der Ausgabe der Startunterlagen erstattet.
Buchungsbedingungen Ticket für die Carboparty
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Verpflegung solange der Vorrat reicht.
Buchungsbedingungen Ticket für die Zusatzleistungen TRIATHLON NIEDERBAYERN-Funktionsshirt, TRIATHLON NIEDERBAYERN-Tasse und TRIATHLON NIEDERBAYERN-Hoodie
Eine Rückerstattung ist innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen möglich.
Buchungsbedingungen für Gutscheine
Eine Rückerstattung ist gemäß der Rückerstattungsbedingungen der jeweiligen Gutscheine jederzeit möglich.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und endet mit dem Einlösen des Gutscheins, sofern dieser vor dem Ende der Widerrufsfrist eingelöst wird.
Die Gutscheine sind ausschließlich für den TRIATHLON NIEDERBAYERN 2023 am 14. Mai 2023 gültig und verfallen danach.
Qualitätsmerkmale
Verpflegung
- Kostenloses Mineralwasser für Teilnehmer
- Verkauf von Snacks
- Verkauf von Getränken
- Verkauf von Hauptmahlzeiten
- Verkauf von vegetarischen Hauptmahlzeiten
- Verkauf von veganen Hauptmahlzeiten
- Kostenloses Buffet
Ausstattung
- Beschilderung für Notfälle
- Vollsperrung aller Wettkampfstrecken
- Warme Duschen vorhanden
- Beschilderung zu Info-, Start und Zielbereich
- Beschilderung zu den Toiletten
- Kostenlose Parkplätze
Dienstleistungen
- Unfallversicherung vorhanden
- Moderierte Veranstaltung
- Bewachte Wertsachen-Sammelstelle
- Musik am Start und Ziel
- 3 Stimmungsnester vorhanden
- Sportmesse
- Zuschauerfreundlicher Kurs
- Rettungsdienst vorhanden
Umweltschutz
- Disqualifikation durch Umweltverschmutzung
- Keine Einweg-Plastikbecher für Getränke
- Ausreichend Mülleimer auf der Strecke
- Ausreichend Mülleimer auf der Radstrecke
- Ausreichend Mülleimer im Start-/Zielbereich
- Beschilderung zu den Mülleimern
- An- und Abreise durch Nahverkehr möglich
- Bio-Lebensmittel vorhanden
- Mehrweggeschirr wird genutzt
- Keine Einweg-Zeitnahmechips
Anreise
- Anreise per PKW möglich
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich
- Genehmigungsnummer: 02-23-01-04726
Teilnahmekategorien
Details anzeigenVeranstaltungsort & Strecken
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